Aufstellung Luft-Wärmepumpe seitlich zum Haus

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
FrankK1
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 43x hilfreich)
Aufstellung Luft-Wärmepumpe seitlich zum Haus

Angenommen an einem ~5m breites Reihenmittelhaus soll eine Luft-Wärmepumpe installiert werden.
Rechts vom Eingang ist etwa 1m Platz, links vom Eingang rund 2,5m.

Die Stadtverwaltung ermöglicht die Aufstellung auch ohne die gem. §6 BauO NRW 2018 einzuhaltenden Abstände, wenn die Nachbarn dem zustimmen.

Nun hat der Nachbar auf der rechten Seite der Aufstellung zugestimmt. Spricht etwas dagegen, die Wärmepumpe rechts neben dem Eingang aufzustellen, allerdings mit der Zu- und Abluftöffnung jeweils zur Seite oder ist irgendwo baurechtlich vorgeschrieben, die Lüftung immer zur Straße hin zu richten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von FrankK1):
Spricht etwas dagegen, die Wärmepumpe rechts neben dem Eingang aufzustellen, allerdings mit der Zu- und Abluftöffnung jeweils zur Seite

Eventuell der Inhalt der Zustimmung des Nachbarn...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Sofern nicht in einer örtlichen Satzung etwas geregelt ist, würde mir nur der allgemeine § 906 BGB einfallen, der dazu was "festlegt".

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#3
 Von 
FrankK1
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell der Inhalt der Zustimmung des Nachbarn...


Die Zustimmung beinhaltet "nur" den Verzicht auf die 3m Abstand zur Grundstücksgrenze.
Die Frage ist, ob es von Seiten der Stadt hier Argumente gegen eine seitliche Aufstellung geben könnte. Man sieht die Teile ja fast nur in Richtung Straße aufgestellt.

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat (von FrankK1):
Die Frage ist, ob es von Seiten der Stadt hier Argumente gegen eine seitliche Aufstellung geben könnte.

Der Stadt ist es im Allgemeinen recht egal, in welche Richtung die Emissionen geleitet werden.
Dem Nachbarn schon weniger.

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#5
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn es um Lärm geht, kann nicht auf Abwehrrechte verzichtet werden, denn Lärm bezieht sich nicht direkt auf Menschen, sondern auf den Immissionsort. Und das ist 0,5 m vor einem geöffneten Fenster des Nachbarn. Wenn der jetzige Nachbar zustimmt und der zieht weg und ein Anderer zieht ein, dann kann der sich über Lärm beschweren. Die Zustimmung ist das Papier nicht wert.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrankK1
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Wenn der jetzige Nachbar zustimmt und der zieht weg und ein Anderer zieht ein, dann kann der sich über Lärm beschweren. Die Zustimmung ist das Papier nicht wert.


Diese Zustimmung ist Teil eines Antrags der Stadt auf Abweichung von der Landesbauordnung. Von daher glaube ich nicht, dass ein neuer Nachbar da dann viel machen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von FrankK1):
Man sieht die Teile ja fast nur in Richtung Straße aufgestellt.
Das hat seinen guten Grund, vor allem in derart verdichtetem Bauen.
Zitat (von FrankK1):
Nun hat der Nachbar auf der rechten Seite der Aufstellung zugestimmt.
Weiß der, wie du die WP positionieren willst?
Vielleicht gibt es schon Ärger, bevor der jetzige Nachbar mal auszieht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von FrankK1):
Von daher glaube ich nicht, dass ein neuer Nachbar da dann viel machen könnte.

Muss er auch nicht, sein Name steht dort ja nicht und er hat nicht zugestimmt ...
Insofern hat Daggi40 schon recht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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