Angenommen an einem ~5m breites Reihenmittelhaus soll eine Luft-Wärmepumpe installiert werden.
Rechts vom Eingang ist etwa 1m Platz, links vom Eingang rund 2,5m.
Die Stadtverwaltung ermöglicht die Aufstellung auch ohne die gem. §6 BauO NRW 2018 einzuhaltenden Abstände, wenn die Nachbarn dem zustimmen.
Nun hat der Nachbar auf der rechten Seite der Aufstellung zugestimmt. Spricht etwas dagegen, die Wärmepumpe rechts neben dem Eingang aufzustellen, allerdings mit der Zu- und Abluftöffnung jeweils zur Seite oder ist irgendwo baurechtlich vorgeschrieben, die Lüftung immer zur Straße hin zu richten?
Aufstellung Luft-Wärmepumpe seitlich zum Haus
24. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2023 | 17:48
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 43x hilfreich)
Aufstellung Luft-Wärmepumpe seitlich zum Haus
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Januar 2023 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatSpricht etwas dagegen, die Wärmepumpe rechts neben dem Eingang aufzustellen, allerdings mit der Zu- und Abluftöffnung jeweils zur Seite :
Eventuell der Inhalt der Zustimmung des Nachbarn...
#2
Antwort vom 25. Januar 2023 | 07:11
Von
Status: Lehrling (1719 Beiträge, 376x hilfreich)
Sofern nicht in einer örtlichen Satzung etwas geregelt ist, würde mir nur der allgemeine § 906 BGB einfallen, der dazu was "festlegt".
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Januar 2023 | 18:07
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 43x hilfreich)
ZitatEventuell der Inhalt der Zustimmung des Nachbarn... :
Die Zustimmung beinhaltet "nur" den Verzicht auf die 3m Abstand zur Grundstücksgrenze.
Die Frage ist, ob es von Seiten der Stadt hier Argumente gegen eine seitliche Aufstellung geben könnte. Man sieht die Teile ja fast nur in Richtung Straße aufgestellt.
#4
Antwort vom 27. Januar 2023 | 07:01
Von
Status: Lehrling (1719 Beiträge, 376x hilfreich)
ZitatDie Frage ist, ob es von Seiten der Stadt hier Argumente gegen eine seitliche Aufstellung geben könnte. :
Der Stadt ist es im Allgemeinen recht egal, in welche Richtung die Emissionen geleitet werden.
Dem Nachbarn schon weniger.
#5
Antwort vom 5. Februar 2023 | 14:30
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 93x hilfreich)
Wenn es um Lärm geht, kann nicht auf Abwehrrechte verzichtet werden, denn Lärm bezieht sich nicht direkt auf Menschen, sondern auf den Immissionsort. Und das ist 0,5 m vor einem geöffneten Fenster des Nachbarn. Wenn der jetzige Nachbar zustimmt und der zieht weg und ein Anderer zieht ein, dann kann der sich über Lärm beschweren. Die Zustimmung ist das Papier nicht wert.
#6
Antwort vom 7. Februar 2023 | 17:45
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 43x hilfreich)
ZitatWenn der jetzige Nachbar zustimmt und der zieht weg und ein Anderer zieht ein, dann kann der sich über Lärm beschweren. Die Zustimmung ist das Papier nicht wert. :
Diese Zustimmung ist Teil eines Antrags der Stadt auf Abweichung von der Landesbauordnung. Von daher glaube ich nicht, dass ein neuer Nachbar da dann viel machen könnte.
#7
Antwort vom 7. Februar 2023 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Das hat seinen guten Grund, vor allem in derart verdichtetem Bauen.ZitatMan sieht die Teile ja fast nur in Richtung Straße aufgestellt. :
Weiß der, wie du die WP positionieren willst?ZitatNun hat der Nachbar auf der rechten Seite der Aufstellung zugestimmt. :
Vielleicht gibt es schon Ärger, bevor der jetzige Nachbar mal auszieht.
#8
Antwort vom 7. Februar 2023 | 22:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatVon daher glaube ich nicht, dass ein neuer Nachbar da dann viel machen könnte. :
Muss er auch nicht, sein Name steht dort ja nicht und er hat nicht zugestimmt ...
Insofern hat Daggi40 schon recht.
Und jetzt?
Schon
267.004
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten