Aussenbereich Nutzungsänderung nötig ?

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
furz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussenbereich Nutzungsänderung nötig ?

Ich betreibe seit einigen Monaten ein kommerzielles Outdoor Paintball Feld. Dazu habe ich von einem Bauern eine umzäunte Pferdekoppel und einen angrenzenden 2 ha grossen Wald auf 5 Jahre angepachtet.
Die eigentliche Spielarena von 50 m x 25 m habe ich mit 5 meter hohen Zinkstangen und mit schwarzen Geschossfangnetzen abgesichert dass kein Geschoss das Feld verlassen kann. Der Aufenthaltsbereich besteht aus 10 Reihen Biertischgarnituren, einem Pavillionzelt und 2 Bundeswehrzelt. Dazu habe ich seit kurzem einen abschliessbaren Seekontainer hingestellt. Geparkt wird längs entlang dem Feldweg und Spielbetrieb ist nur am Wochenende. Meine Gäste zahlen im voraus. Auf der Wiese wird also kein Geld eingenommen und umgesetzt sondern nur die im Voraus bezahlte Dienstleistung für meine Kunden erfüllt. Waffenrechtlich und Ordnungsrechtlich bin ich also auf auf der sicheren Seite. Hier einige bildliche Abbildungen der Anlage:
http://www.pbatlas.de/?a=atlas&b=getinfo&typ=feld&id=619&s=480da89329ad57f9af108f3bb955e434# http://www.pbatlas.de/?a=atlas&b=getinfo&typ=feld&id=619&s=480da89329ad57f9af108f3bb955e434# http://www.pbatlas.de/?a=atlas&b=getinfo&typ=feld&id=613&s=480da89329ad57f9af108f3bb955e434#
Leider ist die Wiese und der Wald im Aussenbereich - muss ja auch so sein wegen entstehenden Lärm und so. Nun bekam ich ein Schreiben, dass die aufgestellten Netze, Deckungen und der Aufenthaltsbereich ein unzulässiger Eingriff in die Landschaft und die Natur wäre. Es wäre ausserdem eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Solche Vorhaben wären laut genehmigungspflichtig und bedürften einer Baugenehmigung und Nutzungsänderung. Diese werden aber für den Aussenbereich grundsätzlich nicht erteilt. Das wäre dann das Todesurteil für mich.
Meine Frage:
Wie kann ich vor der Naturschutz und Baubehörde argumentieren um einer Baugenehmigungspflicht, Nutzungsänderungspflicht und einer anstehenden Abrissverfügung zu entgehen ? Immerhin haben die Pfosten und der Kontainer kein Fundament und können problemlos wieder abgebaut/umgestellt werden. Ausserdem ist die Nutzung nur 3 mal im Monat und das auch nur an 8 Monaten im Jahr. Effektiv stehen dem also nur 36 effektive Nutzungstage bei 365 vollen Tagen im Jahr entgegen. Wenn ein Verein doch ein Festivalwochenende veranstaltet z.B. Motocross oder Rockfestival, wird da doch auch eine normale landwirtschaftliche Wiese zum Campingplatz umfunktioniert ohne das die gleich einen Bauantrag und Nutzungsänderungsantrag stellen müssen. Warum klappt das bei denne und bei mir nicht ?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Tja, ich vermute du hast schlechte Karten, Pferdekoppel ist nicht gleich "Spiel- und Freizeitanlage".
Und in meinen Augen auch zu Recht.
Du hättest dich vorher um Genehmigungen kümmern müssen und hättest erfahren, dass deine Vorstellungen nicht mit dem gültigen Landschaftsrecht übereinstimmen.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Hallo!
Da bin ich der gleichen Meinung wie sika.
Evtl. lässt sich mit Verhandlungsgeschick
etwas erreichen.
Man könnte versuchen, eine zeitlich gefristete, bzw. vorläufige Genehmigung, zu bekommen und bestimmte Auflagen akzeptieren. (Sich z.B. verpflichten, alle Kostenfür eine in Frage kommende spurlose Beseitigung zu tragen, etc.)

Es kommt sicher u.a. darauf an, ob sich das
Gelände in einer Dorfgemeinde oder in einer Stadt befindet
.
Vielleicht kann man mit einem "Gemeindevorsteher" reden.

viel Glück!


-- Editiert von Odil am 27.10.2005 14:06:40

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 628x hilfreich)

Seh ich auch so, es hilft nur ein Kniefall und freundliche Briefe. Evtl. kann man Dir eine längere Frist zur Beseitigung lassen und Du kannst noch etwas Gewinn machen und ein Ersatzgrundstück finden. Wäre das Grundstück in einem Gewerbegebiet, würde es die Stadtverwaltung sicher nicht so eng sehen.

-----------------
"Chylla"

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