Außenbereich privilegiertes Bauen

31. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Daniel12123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Außenbereich privilegiertes Bauen

Guten Tag zusammen,

die Eltern der Person A besitzen eine Vollerwerbslandwirtschaft im Außenbereich. Es ist lediglich ein Wohnhaus hierauf errichtet. Ist es möglich, ein zweites Haus für meine Freundin und mich zu bauen? Beispielsweise nach Altenteiler/Betriebsleiter?
Eine Hofübergabe an uns ist noch nicht geschehen und inoffiziell auch nicht geplant.
Eine Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune zum Wohnhaus ist nach meinen Recherchen erst nach Betriebsaufgabe möglich.

-- Editiert von User am 31. März 2024 12:42

Verbaut?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9064 Beiträge, 1922x hilfreich)

Leider wird hier das Bundesland nicht verraten. Macht aber auch nichts, denn so eine Frage sollte man doch am besten bei der zuständigen Stadt / Kreisverwaltung stellen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 94x hilfreich)

Nach Betriebsaufgabe ist die Umnutzung von Scheune zu Wohnen garantiert nicht möglich, weil das nicht privilegiert ist nach § 35 BauGB.
Evtl. könnte jetzt ein Wohnhaus für einen Betriebsleiter gebaut werden (wenn der nicht schon eins dort hätte...), aber dann würde das Wohnhaus nach Betriebsaufgabe die Privilegierung verlieren.
Das ist "um wie num" nicht realisierbar.
Da könnte eine Bauvoranfrage an das Bauamt gestellt werden und da wird die planungsrechtliche Zulässigkeit geklärt. Oder mal den § 35 BauGB lesen.

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Du willst hellgrau bauen?
Der Altenteilsitz könnte eine Möglichkeit sein.

P.S.: DEIN Vorhaben ist ausgeschlossen.

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#4
 Von 
Daniel12123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum ist dann ein Altenteiler für privilegiertes bauen und ebenfalls eine Nutzungsänderung nach Betriebsaufgabe möglich?

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#5
 Von 
Daniel12123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meiner Recherche steht einer Nutzungsänderung einer Scheune/ Stalls nach Betriebsaufgabe nichts im Wege: Umnutzung (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37503 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Daniel12123):
Laut meiner Recherche
Na dann: Alles beginnt mit einem Antrag...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Zitat (von Daniel12123):
Laut meiner Recherche steht einer Nutzungsänderung einer Scheune/ Stalls nach Betriebsaufgabe nichts im Wege: Umnutzung (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB)

Verkehrt herum gelesen.
Unter den genannten Randbedingungen kann einer Nutzungsänderung zugestimmt werden.
Ob die Genehmigung dann erteilt wird, kommt auf den Einzelfall an.

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