Hallo,,
kurz zur Situation:
Meine Eltern haben ein Haus, welches demnächst umgebaut werden soll, damit meine Freundin und ich dort einziehen können.
Um einen separaten Eingang zu schaffen, wollen wir eine Außentreppe bauen.
Laut Bauamt muss der Abstand zum Nachbargrundstück 4 Meter betragen.
Bei uns beträgt dieser aber "nur" 3,95 Meter.
Wir haben bereits einen Bauantrag eingereicht, sind aber natürlich relativ ungeduldig.
Kann man aus Erfahrung sagen, dass die 5 Zentimeter nicht entscheidend sind, und es trotzdem genehmigt wird?
Bzw. was würde passieren, wenn man die Treppe ohne Genehmigung baut?
Eine positive Zustimmung vom Nachbarn haben wir übrigens.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Außentreppe Abstand
8. Juli 2015
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Frage vom 8. Juli 2015 | 11:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Außentreppe Abstand
#1
Antwort vom 8. Juli 2015 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (129101 Beiträge, 41190x hilfreich)
Zitat:Kann man aus Erfahrung sagen, dass die 5 Zentimeter nicht entscheidend sind, und es trotzdem genehmigt wird?
In der Regel sind das Mindestabstände - mit den entsprechenden Folgen.
Zitat:Bzw. was würde passieren, wenn man die Treppe ohne Genehmigung baut?
Dann gäbe es eine Abrissverfügung. Notfalls wird auf Kosten des Eigentümer ein Zwangsabriss durchgeführt.
Zitat:Eine positive Zustimmung vom Nachbarn haben wir übrigens.
Hat man das Schriftstück dem Bauamt mit dem Antrag übermittelt?
#2
Antwort vom 8. Juli 2015 | 12:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Die Zustimmung wurde mit an das Bauamt übergeben.
Wir haben auch eine positive Bauvoranfrage.
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