Hallo,
wir sind im Moment mit einer Baufirma am bauen. Bald haben wir den Übergabetermin und ich hab nun eine Frage.
Wir finanzieren unter anderem mit der WfA. Diese zahlt allerdings erst, wenn wir umgemeldet und diese im Grundbuch eingetragen sind. Das heißt ja, sobald wir die Übergabe hatten, schickt die Baufirma uns die Schlußrechnung, diese schicken wir der Bank. Wenn die Bank dies bezahlt hat schickt die Baufirma die Mitteilung an den Notar und dieser veranlaßt dann die Eintragung ins Grundbuch.
Nun ist es so, das die Bank sich mit den Überweisungen echt viel Zeit lässt und wir bisher bei der Rechnung die wir der Bank schickten eine Mahnung der Baufirma bekamen! Bisher konnte das gut geregelt werden aber mit der Schlußrechnung sieht das anders aus! Wenn die Bank diese nicht SOFORT bezahlt müssen wir für jeden Tag der verstreicht Zwischenfinanzierungszinsen zahlen die sehr sehr hoch sind! Das wollen wir natürlich vermeiden; die Bank profitiert selbstverständlich großzügig von Verzögerungen! Meine Frage: Darf die Bank das so machen? Wenn ich diese Bitte sofort zu überweisen müssen die darauf eingehen? Kann ich die Bank für Verzögerungen haftbar machen?
Wir machen alles richtig und schicken alles sofort weiter und haben letztendlich den Schaden? Das kann doch nicht richtig sein!
Viele Grüße
Auszahlung durch die Bank
Verbaut?
Verbaut?
Die Bank hat die Überweisungen schnellstmöglich auszuführen,
wenn sie nachweislich ( das ist aber nur äußerst schwer zu beweisen) die Überweisungen verzögert, haftet sie durchaus für diesen Schaden.
Es ist am Besten und auch von der WfA anerkannt, wenn der Notar euch eine bescheinigung schickt, dass er den Grundbucheintrag beim Amtsgericht beantragt hat.
Dieses gilt als gültiger Nachweis, dass die eintragung erfolgen wird und spart euch viel Zeit und Geld
Fragt mal, ob er die bescheinigugn direkt an die Wfa schicken kann, ihr solltet diese vorab informieren und immer wieder nachfragen.
Ungünstiges Konstrukt - ihr werdet erst eingetragen, wenn ihr alles gezahlt habt? Was macht ihr, wenn ihr euer Rückbehaltungsrecht ausübt (Gewährleistungsschäden?).
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Zwischenfinanzierung mit der Hausbank, würde ich vorschlagen. Ist ein üblicher Weg.
Die Kosten sind für ein paar Wochen / Monate auch nicht so hoch.
Bei der Wfa kann es zu Verzögerungen kommen, die auch z.T. ihre Berechtigung haben.
Auch für die Schlussrechnung gibt es Zahlungsfristen, die sowohl nach BGB als auch nach VOB geregelt sind. Diese Fristen sollten reichen für die Bank, wenn der Überweisungsauftrag entsprechend weitergegeben wird.
Im Übrigen sollte unbedingt darauf hingewiesen sein, dass ein Sicherheitseinbehalt nicht mit ausgezahlt wird. Wenn es nämlich zu Schwierigkeiten kommen sollte (z. B. wegen Baumängel), hat man es u. U. sehr schwer, an die FA heran zu kommen.
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