B-Plan vs. Bauvoranfrage

9. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
VegasBoy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
B-Plan vs. Bauvoranfrage

Hallo,

ich habe ein Grundstück erworben. Für das Grundstück gibt es einen B-Plan vom 14.01.1999.
Der Grundstücksverkäufer hat vor dem Verkauf eine umfängliche Bauvoranfrage gestellt.

Nun ist mir bei der weiteren Sichtung aufgefallen, dass die Firstrichtung im B-Plan anders festgelegt wurde als in der Voranfrage genehmigt wurde. Auf Grund PV-Anlage und zwei anderer privater Grunde wäre die Firstausrichtung laut Voranfrage für mich die bevorzugte Variante.

Nun die Frage - was ist für mich Maßgeblich? Darf ich mich zu 100 Prozent auf die Voranfrage verlassen und im Notfall berufen, also das Haus so planen oder muss ich trotz Voranfrage den B-Plan von 1999 umsetzen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7881 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde die Voranfrage erneut stellen, dann ist man auf der sicheren Seite

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1957 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von VegasBoy):
Darf ich mich zu 100 Prozent auf die Voranfrage verlassen

Ja, solange diese noch gültig ist UND die Firstrichtung Teil der Anfrage war.

Bei der Bauvoranfrage wird nichts genehmigt. Es wird lediglich die konkret gestellte Frage beantwortet, dafür dann aber für eine gewisse Zeit rechtsverbindlich. Dabei können gewisse Randbedingungen genannt sein, die dann zu beachten sind.

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#3
 Von 
VegasBoy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay… Noch eine Frage… wenn ich jetzt den Bauantrag 1:1 wie in der Voranfrage einreiche und dieser genehmigt wird - ohne das die Firstrichtung weiter thematisiert wird, dann darf ich aber definitiv so bauen oder kann dann im Nachgang, wenn das Haus steht - noch was passieren?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1957 Beiträge, 411x hilfreich)

(Soweit ich weiß) Unabhängig vom Bundesland, muss den Antrag / die Anzeige ein bauvorlageberechtigter unterschreiben.
Der/Die sollten es wissen ;)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von VegasBoy):
Darf ich mich zu 100 Prozent auf die Voranfrage verlassen und im Notfall berufen,
100% würde ich nicht annehmen. Immerhin ist es keine Baugenehmigung.
Ob die Genehmigungsbehörde die Voranfrage und den Bauantrag vergleicht, weiß man nicht.
Dein Planer wird dir sagen, was zu tun ist.
Zitat (von VegasBoy):
oder kann dann im Nachgang, wenn das Haus steht - noch was passieren?
Immer kann etwas passieren--- wenn man auch niemals weiß, was das sein wird... :wink:
Zitat (von VegasBoy):
hat vor dem Verkauf eine umfängliche Bauvoranfrage gestellt.
Was war der Umfang?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1957 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Anami):
100% würde ich nicht annehmen. Immerhin ist es keine Baugenehmigung.

Es ist aber ein rechtsverbindlicher Bescheid, der in der Regel 3 Jahre gültig ist.
Er beantwortet aber nur einzelne Fragen und auch genau nur die gestellten.
Es kommt also sehr auf den Inhalt der Voranfrage an.

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