Hallo,
ich habe ein Grundstück erworben. Für das Grundstück gibt es einen B-Plan vom 14.01.1999.
Der Grundstücksverkäufer hat vor dem Verkauf eine umfängliche Bauvoranfrage gestellt.
Nun ist mir bei der weiteren Sichtung aufgefallen, dass die Firstrichtung im B-Plan anders festgelegt wurde als in der Voranfrage genehmigt wurde. Auf Grund PV-Anlage und zwei anderer privater Grunde wäre die Firstausrichtung laut Voranfrage für mich die bevorzugte Variante.
Nun die Frage - was ist für mich Maßgeblich? Darf ich mich zu 100 Prozent auf die Voranfrage verlassen und im Notfall berufen, also das Haus so planen oder muss ich trotz Voranfrage den B-Plan von 1999 umsetzen?
B-Plan vs. Bauvoranfrage
9. Januar 2022
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Frage vom 9. Januar 2022 | 15:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
B-Plan vs. Bauvoranfrage
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#1
Antwort vom 9. Januar 2022 | 16:42
Von
Status: Schlichter (7881 Beiträge, 1619x hilfreich)
Ich würde die Voranfrage erneut stellen, dann ist man auf der sicheren Seite
#2
Antwort vom 9. Januar 2022 | 18:49
Von
Status: Lehrling (1957 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatDarf ich mich zu 100 Prozent auf die Voranfrage verlassen :
Ja, solange diese noch gültig ist UND die Firstrichtung Teil der Anfrage war.
Bei der Bauvoranfrage wird nichts genehmigt. Es wird lediglich die konkret gestellte Frage beantwortet, dafür dann aber für eine gewisse Zeit rechtsverbindlich. Dabei können gewisse Randbedingungen genannt sein, die dann zu beachten sind.
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#3
Antwort vom 9. Januar 2022 | 22:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay… Noch eine Frage… wenn ich jetzt den Bauantrag 1:1 wie in der Voranfrage einreiche und dieser genehmigt wird - ohne das die Firstrichtung weiter thematisiert wird, dann darf ich aber definitiv so bauen oder kann dann im Nachgang, wenn das Haus steht - noch was passieren?
#4
Antwort vom 9. Januar 2022 | 23:40
Von
Status: Lehrling (1957 Beiträge, 411x hilfreich)
(Soweit ich weiß) Unabhängig vom Bundesland, muss den Antrag / die Anzeige ein bauvorlageberechtigter unterschreiben.
Der/Die sollten es wissen
#5
Antwort vom 10. Januar 2022 | 11:50
Von
Status: Unbeschreiblich (33997 Beiträge, 5873x hilfreich)
100% würde ich nicht annehmen. Immerhin ist es keine Baugenehmigung.ZitatDarf ich mich zu 100 Prozent auf die Voranfrage verlassen und im Notfall berufen, :
Ob die Genehmigungsbehörde die Voranfrage und den Bauantrag vergleicht, weiß man nicht.
Dein Planer wird dir sagen, was zu tun ist.
Immer kann etwas passieren--- wenn man auch niemals weiß, was das sein wird...Zitatoder kann dann im Nachgang, wenn das Haus steht - noch was passieren? :
Was war der Umfang?Zitathat vor dem Verkauf eine umfängliche Bauvoranfrage gestellt. :
#6
Antwort vom 10. Januar 2022 | 12:48
Von
Status: Lehrling (1957 Beiträge, 411x hilfreich)
Zitat100% würde ich nicht annehmen. Immerhin ist es keine Baugenehmigung. :
Es ist aber ein rechtsverbindlicher Bescheid, der in der Regel 3 Jahre gültig ist.
Er beantwortet aber nur einzelne Fragen und auch genau nur die gestellten.
Es kommt also sehr auf den Inhalt der Voranfrage an.
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