Balkon +Wohnfläche

27. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
drei???
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon +Wohnfläche

Hallo,
ich bin neu in dem Forum und hoffe hier eine Antwort zu finden.
Meine Frage: Ist es auch bei Eigentumswohnungen, die zum Verkauf angeboten werden üblich den Balkon anteilig auf die Wohnfläche mit anzurechnen? Von Mietwohnungen ist mir dies bekannt. Habe aber von einer Bekannten gehört, das dies bei Eigentumswohnungen nicht unbedingt so üblich ist?
Vielen Dank für eine Antwort. Drei???

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

der Balkon wird qm/2 gerechnet.
Ich denke das ist die übliche Berechnung.
Davon, dass der Balkon nicht mitgerechnet wird, habe ich noch nie gehört

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#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Ja, qm/2 ist wohl üblich, aber bei sehr großen Balkonen nur 1/3, ab welcher Größe??? Aus dem Bauch heraus ab ca. 6 qm. Rechtssprechung?
Angebot und Nachfrage regelt eigentlich diesen Punkt.

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#3
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

nicht ganz korrekt.
Nicht die volle qm-Zahl wird angerechnet, sondern nur ein Teil. Der genaue %-Satz ist mir aber nicht bekannt.
Die Höhe des %-Satz ist auch davon abhängig, ob überdacht oder nicht.
Auskunft kann jeder Architekt geben.
Stichwort II. Berechnungsverordnung (glaube ich)

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#4
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Hoho, wer hat hier was von voller qm Zahl geschrieben?

Nochmal ganz langsam qm/2
soll heissen:
Qadratmeter geteilt durch 2, also die Hälfte.
Lt. Berechnungsverordnung kann/darf 25 bis 50 % berechnet werden.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Während bei Mietwohnungen immer die II. BV genommen werden muss, wird bei Eigentumswohnungen, die zum Verkauf stehen auch gerne die DIN genommen. Das kann durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Letztendlich erhält der Käufer doch vor dem Kauf einen Plan des Grundrisses (sollte er jedenfalls). Daraus kann man doch klar erkennen, wie groß welcher Raum ist und ob der Balkon mit einbezogen wurde oder nicht.

Wo ist denn dann das Problem? Der Käufer kann dann doch selbst beurteilen, was er für sein Geld bekommt.

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#6
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

Jau freamer66
wer lesen und schreiben kann ist unbedingt im Vorteil ;)

Da habe ich wohl zu kurz nur überflogen.

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#7
 Von 
IBJ
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

nach den neuerungen in der berechnungsverordnung sind 25% bis 50% möglich. zum umbauten raum, wird der balkon aber nur gerechnet, wenn er überdacht ist und dann auch nicht in jedem fall. da ist also noch einiges an verhandlungsspielraum beim kauf. vielleicht hilft der ansatz mit dem umbauten raum beim verhandeln.
grüße blondi

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#8
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

also meines wissens, zählt die Terasse zur Hälfte wenn sie sich im Guten bis sehr guten zustand befindet, evtl auch überdacht ( ein Balkon direkt drüber kann für ne bedachung ausreichen ) ansonsten wird zu 1/3 angerechnet

-----------------
"-Ein Vergleich ist keine Option- "

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#9
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Auszug aus internet: "Sonderregelungen gibt es für Balkon, Dachgarten und Loggia. Sie dürfen bis zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet werden.
Für Terrassen gilt: Nur wenn die Terrasse ausreichenden Sichtschutz gewährt, also ins Haus integriert ist, kann die Fläche zur Hälfte dazugerechnet werden."


In welchen Zustand (gut oder sehr gut) sich die Terasse befindet ist unerheblich.

Bei einer Eigentumswohnung ist die Wohnflächenberechnung einzusehen.
Wenn bei den anderen Wohnungen die Hälfte oder ein Drittel als Wohnflächen gerechnet wird, wird das bei allen gleich sein.

Hier http://www.jur-abc.de/de/31505008.htm
steht einiges über die Wohnflächenberechnung.

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