Balkon

12. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Muck0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon

Hallo,

kann mir evtl. jemand sagen, was ich beachten muss, wenn ich bei einem Reihenmittelhaus einen Balkon nachträglich anbauen möchte?

Also, wie breit/lang/qm ect. der Balkon maximal werden darf und wie weit ich von den angrenzenden Grundstücken entfernt bleiben muss.
Brauche ich eine Zustimmung der Nachbarn?

Danke und Grüße

-- Editiert am 13.07.2009 13:01




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 304x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

Wenn die Grundstücke real geteilt sind, also keine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorliegt, sollte das ganze nur noch ein baurechtliches Problem sein.
Daher ist hier auch relevant in welchem Bundesland das Grundstück liegt.
Am ehesten kann hier das zuständige Bauamt die Fragen nach Größe und Grenzabständen beantworten!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Muck0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst mal danke für die Antworten.

Das Reihenhaus ist Einzeleigentum, d.h. die Grundstücke sind alle voneinander abgegrenzt, wenn auch nur auf Erbpachtgrundstücken.

Das ganze spielt sich in Ba-Wü. ab, aber die hiesige Landesbauverordnung gibt zu diesem Thema nicht viel (verständliches) her.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

quote:
Also, wie breit/lang/qm ect. der Balkon maximal werden darf und wie weit ich von den angrenzenden Grundstücken entfernt bleiben muss.


Maßgebend sind dafür gem. den jew. Landesbauordnungen immer die sog. Abstandsflächen! Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen.

In der Landesbauordnung Baden-Württemberg steht zu dem Thema:
quote:
§ 5 Abstandsflächen

....

(6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht
1. ...

2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht
breiter als 5 m sind und nicht mehr als 1,5 m, bei Wänden und Dächern aus
lichtdurchlässigen Baustoffen (Wintergärten) nicht mehr als 2 m vortreten
und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben.




Reihenhäuser stehen ja üblicher Weise Giebel an Giebel, sind meist so ca. 5,5 bei 6 m breit! Das dürfte hier daher entscheidend sein sein, weil bei 2 m zum linken und 2 m zu rechten Nachbar nicht mehr viel Balkonbreite übrig bleibt!
Möglicher Weise wäre hier also ein nachbarschaftsrechtliche Zustimmung erforderlich.
Ich empfehle aber weiterhin beim zuständigen Bauamt mal nachzufragen oder ggf. auch einen Architekten.

JJ

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