Hallo,
unser Problem:
Nachbar A und B verstehen sich nicht sehr gut.(wie wohl meistens
)
nachbar A hat mit B ein Doppelhaus und auf seinem Grundstück ca 3,50m von der Grenze ein Eingangsbereich stehen, den der Voreigentümer des b auch unterschrieben hatte. dieser vorbau ist ca 2,50 tief und 4m hoch, oben ist ein Balkon drauf. nun hat nachbar A vor diesem balkon zu überdachten, was dem Nachbarn B teilweise Licht und Sonne und den hervorragenden Ausblick nimmt.
Frage 1: Braucht man für diese Überdachung eine Baugenehmigung?
Frage 2: Muss Nachbar B eigentlich seine Unterschrift dafür geben?
Danke
Balkon aufbau
13. Juli 2009
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Frage vom 13. Juli 2009 | 06:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon aufbau
#1
Antwort vom 15. Juli 2009 | 12:03
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Moralisch - ich würde auf gute Nachbarschaft mehr Wert legen und B nicht reizen und auf das "Bauvorhaben" verzichten.
Für die anderen Fragen - ob Baugenehmigung oder nicht - einfach das örtliche Bauamt fragen.
Und jetzt?
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