Balkon entfernen

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
anderi21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Balkon entfernen

Hallo ich bin Vermieterin und der kleine Balkon im ersten stock unserer Mieter ist leicht marode.
Zum sanieren fehlt mir das Kapital. Kann ich den Balkon entfernen und durch ein Geländer ersetzen? Der Mieter hat auch einen Garten der von mir zur Nutzung freiwillig zur Verfügung gestellt wurde.
Danke für euere antworten

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich kannst Du als Eigentümer den Balkon entfernen. Nur, Du wirst wahrscheinlich einen geringeren Mietzins in Kauf nehmen müssen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anderi21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke die
Auch wenn er einen Garten hat?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Balkon ist nicht Garten.

Im übrigen hat man dann effektiv weniger als man vertraglich vereinbart hat, man zahlt also den gleichen Betrag für weniger Leistung. Der Garten ist ja bereits Teil der vertraglichen Vereinbarungen, den bekommt man ja nicht zusätzlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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