Balkon reperatur!

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)
Balkon reperatur!

Hallo an alle. Was ist deine Meinung zu diesem Sachverhalt
:Wer trägt hier die Kosten für die Renovierung nach einer Ergänzung der Teilungerklärung wie folgt.

Teilungserklärung sagt:

"Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der jeweiligen Gebeude Teile und Grundstucksfläche des Gemeinschafteigentums die einem Eigentümer als Sondernutzungsrecht zugewiesen sind, trägt der Sondereigentumsberechtigte allein"

Balkon muss renoviert werden da Undichtigkeit vorliegt und Regenwasser unter die Kacheln dringen und Augwölbung bzw der Kacheln verursacht.
Hinweis: Die gesamte Balkone an Andere Seite des Hauses werden ersetzt bzw renoviert auf Gemeinschaftkosten.

viele Grüße mandy




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Hallo Mandy,
in diesem formulierten Fall gilt die Regelung nicht. Es gibt diverse Urteile, die feststellen, das bei Sanierungen nur die Bodenfliesen/decke dem Sondereigentum zuzurechnen sind.
Hintergrund: Tragende Teile die mit dem Gebäude = Gemeinschaftseigentum - verbunden sind, daher Verpflichtung, dass Gemeinschaftseigentum Grundsanierungen zahlen muss.
In unserer Anlage unterschreibt der Eigentümer seine Kostenübernahmepflicht. Dann wird prozentual die Gesamtrechnung aufgeteilt.

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#2
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo und Danke für deinen Beitrag Sika:
Ist es richtig, dass ich die Kosten in voller Hohe zahlen muss, weil nur die Fliessen kaputt sind? Sie sind wegen der Feuchtigkeit kaputt gegangen. Der Verwalter hat an die Eigentümergemeinschaft den Antrag auf die Sanierung gestellt. vlg Mandy

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Mandy, die Sache ist recht schwer bis unmöglich
zu beurteilen.
Woher kommt die Undichtigkeit, sind Fliesen oder Fugen geplatzt, gerissen ?
Ist das Gefälle zum Ablauf in Ordnung oder bleiben nach dem Regen irgendwo Wasserpfützen stehen ?
Es kommmt immer, "ganz wichtig", darauf an woher der Schaden kommt, bzw. wodurch er verursacht wird.
Wenn Zum Beispiel das Gefälle nicht in Ordnung ist, liegt das an schlecht gemachtem Estrich und wäre ein Schaden der aus dem Gemeinschaftseigentum herrührt und dann auch von der Gemeinschaft zu beheben, dito zu bezahlen.
Hat die Hausverwaltung festgestellt woher der Schaden kommt, bzw. was genau alles kaput ist ?
Wenn Du Zweifel hast ob Du der Verwaltung glauben kannst dann such Dir einen Bausachverständigen oder einen Fliesenleger damit der sich Deinen Balkon anschaut, vorher Fragen was es kostet, Sachverständiger so ca. 150 - 200 Euro, Fliesenleger vielleicht nichts.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Wenn es sich nur um die Fliesen handelt, dann wirst aller Wahrscheinlichkeit nach du die Sanierung bezahlen müssen - wenn du sie dann willst.
Was ich nicht verstehe - was wird bei den Nachbarn gemacht und was nicht bei dir?

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#5
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Sika!
"Was ich nicht verstehe - was wird bei den Nachbarn gemacht und was nicht bei dir? "

Vor dem Kauf ,ca 10J,wurden die Balkone auf der Vorder Hausseite wurden saniert. Meine ist auch auf der VorderSeite. Jetzt wollen die andere Eigentümer auf der Rückseite die Balkone saniert haben. Trotz der Ergänzung in der Teilungerklärung vor einem Jahr. siehe 1.Beitrag. Obwohl die Vorderseite schon saniert wurden, muss mein Balkon trotzdem saniert werden da es damals nicht ganz richtig saniert wurde. Wie soll ich das Problem vor dem Eig.Versammlung vortragen. Gibs da Ideen? vlg mandy

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#6
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

@ sika + thorsten d.:

neuer ESTRICH/schlechtes GEFÄLLE mit pfützen nach jedem regen:
das diese reparatur ist wirklich gemeinschaftskostensache?
wow, dann muss ich ja die erneuerung des schlecht gemachten gefälles auf meinem balkon nicht zahlen?

hier der passus aus der GO:
„Die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkone werden immer auf Kosten derjenigen Wohnungseigentümer instand gehalten, an deren Wohnungen die Balkone anschließen... Das gilt ... nicht für den Außenputz.“ (§ 8 Absatz 2).

auf meinem balkon (und allen anderen mir bekannten) sind keine fliesen

oder? doch ich?? bzw gegenfrage: was müsste ich dann überhaupt zahlen +reparieren lassen ?

gruss aus berlin.

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

ät Mandy
Deine Teilungserklärung spricht von Gemeinschaftseigentum das zur Sondernutzung zugewiesen ist, Dein Balkon ist nie Sondernutzungsrecht, sondern gehört zu Deiner Wohnung, er ist Sondereigentum. Ausgenommen die tragenden Teile, wie Bodenplatte und Brüstung,bzw. Geländer, die sind immer Gemeinschaftseigentum.

ät haselsteinchen
Ich bin der Meinung das der Passus aus Deiner Teilungserklärung verbindlich ist, das würde heißen dass Du die Kosten Deinen Balkon betreffend auch alleine zu zahlen hast.
Wie neu ist denn der Estrich ? Vielleicht habt Ihr noch Gewährleistungsanspruch gegen den Handwerker.
Du solltest einen guten Anwalt fragen und Dich beraten lassen, kostet zwar etwas Geld, kann aber eventuell auch viel Geld sparen helfen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#8
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

der estrich / das gefälle wurde 2003 bereits gemacht. schlecht gemacht. die firma war so "toll", dass sie 1 jahr später insolvent ging. nix gewährleistung daher.

ich sehe die zahlfrage eigentlich wie Sie - habe aber gerade erfahren, dass die erst"reparatur" damals von dem WEG gezahlt wurde. hm. estrich ist m.e. die oberseite der bodenplatte - als, äh, was für eigentum???

ich denke mal, auch bei den 9 anderen balkonen ist sicher 2003 gepfuscht worden. sollte, da fast alle betroffen, ich die HV die frage klären lassen?

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#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

haselsteinchen, WEG = Eigentümer ?

Der Estrich auf der Balkonbodenplatte gehört wie der Estrich innerhalb der Whg. zum Gemeinschaftseigentum.
In Deinem Fall würde ich einen guten Fliesenleger kommen lassen, der soll einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen, und mit dem Anschlag gehst Dir dann noch ein oder zwei Angebote holen.
Wenn mehrere Balkone gemacht werden sollen solltet ihr das zusammen anbieten lassen, wird sicher billiger.
Kannst so etwa 2500 bis 3000 Euro pro Balkon bei ca.10m² Fläche rechnen, das war unser Preis allerdings komplett gefliest

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