Situation:
MFH mit direkt angebautem Nachbarhaus.
Im EG des MFH soll der Balkon weiter vorgebaut werden (größere Terrasse aus Holz).
Nachbar ist dagegen! Hat er Mitspracherecht und muss die Terrasse beim Bauamt beantragt werden??
-- Editiert von HeHe am 11.07.2008 13:32:31
Balkonvergrößerung und Nachbar
Verbaut?
Verbaut?
Handelt es sich nun um eine Terasse oder einen Balkon?
Welchen Grenzabstand hat die Terasse/Balkon?.
Es handelt sich um einen Balkon. Abstand Boden - Balkon ca. 60 cm.
Grenze: Die Häuser stehen Wand an Wand,
D.h., die eine Seite des Balkon´s ist quasi die Hauswand des Nachbarn (eine gemeinsame Wand an der auch unser Balkongeländer befestigt ist)
Bundesland: Saarland
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Weiß niemand Bescheid?
Balkon (Anbau oder Erweiterung) bedarf einer Baugenehmigung. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren hat der Nachbar ein Recht, Einwände vorzubringen und zu begründen. Das Baurechtsamt entscheidet darüber, ob die Einwände berechtigt sind und wägt dann die Interessen des Bauherren gegen die des Nachbarn gegeneinander ab. Je nach Ergebnis wird eine Baugenehmigung erteilt oder nicht. Der Rechtsweg steht beiden offen.
lg R.M.
Dann gehe ich davon aus, dass diese Regelung in ganz Deutschland gleich ist, es keine Ausnahme nach Bundesländern gibt!?
Danke für deine Hilfe!
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Leider kann ich die Frage für das Saarland nicht beantworten. Frage doch einfach im Bauamt nach.
In den meisten Bundesländern hätte der Nachbar in Deinem Fall kein Mitspracherecht.
@hh: rein interessenshalber: in welchem Bundesland ist ein Balkonanbau (oder eine Vergrößerung) genehmigungsfrei? Ich hab bislang nix finden können.
lg R.M.
Eine Baugenehmigung benötigt man auch nach meiner Kenntnis überall.
Ob der Nachbar jedoch ein Mitspracherecht hat, ist durchaus unterschiedlich geregelt.
Z.B. ist es unterschiedlich geregelt, unter welchen Umständen man eine Terrasse in die Abstandsfäche bauen darf.
In den meisten Bundesländern ist eine Zustimmung des nachbarn nur dann erforderlich, wenn eine Ausnahme vom öffentlichen Baurecht gemacht werden soll. Ich gehe im konkreten fall davon aus, dass die Baugenehmigung auch ohne die Zustimmung des Nachbarn erteilt wird. Genaueres sollte baim Bauamt erfragt werden.
ok, so wird es für mich klarer. Zum besseren Verständnis: ich unterscheide sehr fein zwischen einem Mitspracherecht (Angrenzerbenachrichtigung, Einwände etc) und einer Zustimmung des Nachbarn oder Genehmigung des Baurechtsamtes. Letzteres kann auch sehr wohl ohne Zustimmung des Nachbarn erfolgen, wenn das Vorhaben zulässig ist.
Ein Nenner: Mitreden kanner, der Nachbar. Aber ob das die Entscheidung des Baurechtsamtes beeinflusst, steht auf einem ganz anderen Blatt.
lg R.M.
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