Bank will keine Vorfälligeitszinsen mitteilen

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
cyberzig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank will keine Vorfälligeitszinsen mitteilen

Kurz um:

Vor drei Jahren einen Immobilienkredit mit 15 Jahre Zinsbindung (6,1%) aufgenommen. Aufgrund des derzeitgen Zinsniveaus wollen wir den Kredit umschulden/ablösen. Ich teilte dieses meiner Bank mit, mit der Bitte uns die Vorfälligkeitszinsen mitzuteilen und ggf weitere Kosten.
Anwort der Bank: Unsere Kredit läuft 2017 aus, daher ist derzeit keine Äblösung möglich.

Frage: Ist dieses korrekt? Wie sollen wir uns verhallten, wenn wir dennoch den derzeitigen Zionsvorteil von ca. 2% mitnehmen wollen??
Vielen Dank

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Also dieselbe Bank wird sicherlich nicht den einen Kredit ablösen mit einer Neuaufnahme.
Da die Restlaufzeit noch ziemlich hoch ist, vermute ich, das es sich nicht lohnt, den abzulösen, da der Aufwand (Bearbeitungskosten, "Straf"-Zins) eventuell die Ersparnis auffrisst.
Ein guter Ansprechpartner ist in diesen Fällen auch die Verbraucherzentrale, die auch ausrechnet, ob die Berechnung der Bank korrekt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Ein Kündigungsrecht, nur weil die aktuellen Kreditzinsen niedriger sind, gibt es nicht.

Daneben könnt Ihr davon ausgehen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung sogar höher ist als der Zinsvorteil. Es lohnt sich also auch nicht.

Bei einer Restlaufzeit von 12 Jahren fallt Ihr wahrscheinlich vom Hocker, wenn die Bank Euch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nennt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@cyberzig: Ich hatte ein ähnliches Problem mit meiner Bank.
Ich wollte den Kredit komplett ablösen, meine Bank weigert sich allerdings.
Auch mit Vorfälligkeitsentschädigung verweigert meine Bank die vorzeitige Ablöse.
Bank: "Wir lassen Sie nicht aus den Vertrag".

Ist mir auch nicht verständlich.

Daher meine Frage zu diesem Thema: Hat man ein "Recht" auf vorzeitige Ablöse eines Vertrages unter Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung???

Oder kann die Bank sich grundsätzlich weigern, mit oder ohne Begründung wäre ja in dem Falle egal.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Grundsätzlich schließt man einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit ab (siehe auch Kündigungsfristen). Da sich die Bank das Geld ja von anderen leiht (für diese Zeit - Sparbuch, Termingeld usw.) und mit denen auch einen Vertrag hat. Mußt der eingehalten werden.
So funktioniert halt das Bankgeschäft im großen - hier leihen dorthin geben. Die Differenz macht dann den Gewinn der Bank aus.
Bei Sparbüchern bedeutet z.B. 4jährige Kündigungsfrist du mußt 4 Jahre vorher kündigen und nicht "nach vier Jahre ist das Geld frei". Da gibt es schon manchmal "böse" Überraschungen und lange Gesichter, wenn Enkel mit dem Sparbuch von Oma kommt.
Da die Realität natürlich so aus sieht, das jederzeit viel Geld im Umlauf ist, geht die Bank manchmal schon auf deine Wünsche ein. Begünden mußt du das aber (z.B. Wegzug wegen beruflicher Veränderungen).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Wenn man aber den Vertrag vorher ändern/kündigen will und dem Vertragspartner seine dadurch entstehenden Kosten ersetzt, gibt es nach normalen Menschenverstand keine Grund, dieses nicht zu machen.

Bei einer andere Bank von mir (Depfa) ist es überhaupt keine Problem, einen Kredit mit Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.

Die Berechnung ist auch nicht willkürlich sondern es gibt dort bestimmte Regeln.

Naja, es gibt einen markanten Grund, der gegen Banken spricht: "Es sind Banken".

Wie sagte mal jemand: "Das Ziel einer Bank ist es, seine Kunden ein Lebenlang in Schulden zu halten" (o.s.ä.)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2010 11:43:30
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei aller berechtigten Kritik am Geschäftsgebaren vieler Banken:

10 oder 15jährige Zinsgarantien sind ohne die Restriktion der Vorfälligkeitsentschädigung nicht möglich. Es bliebe nur der variable Zins - und der macht eine Tilgung riskanter.

Ich verstehe zwar nicht, warum sich die Bank sperrt, aber es rechnet sich sowieso nicht für Sie, außer Sie betrachten die Vorfälligkeitsentschädigung als eine Sondertilgung auf Ihr Darlehen. Das ändert aber nichts daran, daß sie effektiv (über die gesamte Laufzeit betrachtet) mehr oder weniger den alten Zins zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Wohnirrtum,
mag ja sein, dass vieles gegen Banken spricht, aber woher willst du sonst das Geld für einen Haus-/Wohnungskauf nehmen?
Banken und Versicherungen, wenn man sie braucht freut man sich über sie, wenn sie nicht das tun, was man möchte (ob berechtigt oder nicht) schimpft man auf sie.
Möchtest du auf sie verzichten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@sika0304: Banken denken und wissen genauso wie Du.

JA, ich möcht auf Banken und Versicherungen verzichten.

Du tust ja fast so, als ob Banken und Versicherungen Wohltäter sind.

Sobald mal 5- oder 6stellige Zahlungen über mein Konto gehen, kommt sofort ein Anruf meiner Bank wegen Geldanlagen und auf der anderen Seite hat die Bank meine Dispo für ein Konto gekündigt.

Dumme Bank....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Wohnirrtum,
Banken und Versicherungen sind keine Wohltäter aber auch keine Melkkuh. Zufälligerweise habe ich Bankkauffrau gelernt und später auch lange in einer Versicherung gearbeitet. Da sieht man die Dinge auch mal von der anderen Seite.
Übrigens bist du nicht gezwungen, Kunde bei einer Bank/Versicherung zu sein. Lös doch alle Verbindungen. Ohne Auto kommt man auch überall hin ;) , wenn du Zahlungen hast, fährst du mit Bus und Bahn in die jeweilige Zentrale und zahlst beim Pförtner. Dein Chef gibt dir sicherlich gerne monatlich eine Lohntüte. In den Urlaub kannst du ja genug Geld mitnehmen (keine Reiseschecks). Erspartes steckst du in den Strumpf und wenn bei dir eingebrochen wird - kein Problem, du arbeitest ja und kannst wieder Geld zurücklegen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@sika0304:

Das zu Bankkauffrau gelernt hast, ist ja nicht schwer zu erkennen. Jeder macht mal Fehler in seinem Leben.

Selfquote

quote:
@sika0304: Banken denken und wissen genauso wie Du.


Das Du aber vergessen konntest, WIE Banken und Versicherungen arbeiten, spricht nicht gerade für Dich.


quote:
Übrigens bist du nicht gezwungen, Kunde bei einer Bank/Versicherung zu sein

Zwingt Dich auch niemand was zu essen, oder zu trinken oder zu atmen.....

Hast Du die Banklehre eigentlich abgeschlossen/bestanden?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Irrtum,
ich habe die Banklehre mit 1,0 abgeschlossen und es war mit Sicherheit kein Fehler, gelernt zu haben, wie man sinnvoll mit seinem Geld umgehen kann.
Bei einer Wohnungsfinanzierung ist es auch nicht gerade unpraktisch, die Abläufe zu kennen.
Ohne Bank sterbe ich nicht, aber ohne essen, trinken, atmen schon - dein Vergleich hinkt also.
Ich versuche pragmatische Antworten zu geben, keine beleidigenden, dafür ist dieses Forum zu schade.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@bankkauffrau: Dein Vergleich hinkte nicht minder. Scheinst aber den Wink mit dem Gartenzaun nicht zu sehen.

quote:
Bei einer Wohnungsfinanzierung ist es auch nicht gerade unpraktisch, die Abläufe zu kennen.

Damit hast Du sicher recht. Nur lernen die meisten bei ihrer ERSTEN Wohnungsfinanzierung die Abläufe erst DANN kennen, wenn es zu spät ist.


quote:
Ich versuche pragmatische Antworten zu geben, keine beleidigenden, dafür ist dieses Forum zu schade.

Der Versuch ist nicht strafbar.
Dein Versuch ist allerdings gescheitert, Du willst es nur nicht einsehen.



-- Editiert von wohnirrtum am 13.03.2005 17:16:43

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

auch wenn es dem Fragesteller im konkreten Fall nicht besonders hilft:

Darlehensverträge - also auch Hypothekenverträge - können in jedem Fall nach 10- jähriger Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden; § 489 Abs. 1 Nr 3 BGB . Das Recht kann durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen