Barrierefreies Mehrfam. Haus Treppen Maße

23. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 7x hilfreich)
Barrierefreies Mehrfam. Haus Treppen Maße

Hallo
weiß jemand wie tief der Treppenauftritt sein muss bei einem Umbau eines Mehrfamilienwohnhauses, das barrierefrei (nicht behindertengerecht, aber barrierefrei) sein soll?

Breite der Treppe wäre 1,20 m, die Treppe wäre gerade. Soweit gut. Aber der Auftritt wäre je nur 25 cm tief. Reicht das?

Verbaut?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 375x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Reicht das?

bei baurechtlich notwendigen Treppen: nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke ! Wieviel cm Auftritt brauche ich ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 375x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Danke ! Wieviel cm Auftritt brauche ich ?

DIN 18065 lesen und verstehen
Bestand aufmessen
Treppe planen

Es gibt Mindest- und Höchstmaße sowie weitere Abhängigkeiten.
Mindestmaß der Stufenbreite (incl. Unterschnitt) für notwendige Treppen: 26 cm

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, de Bakel.

Habe es gefunden in DIN 18065


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Treppenauftritt

Zitat (von Fitta):
barrierefrei

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 375x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...

Welchen Widerspruch?
Den, dass jedes Gebäude auch immer Barrieren hat? Insofern wäre barrierearm die bessere Formulierung ;)

Es geht aber nicht nur um Rollstuhlfahrer.
Man sollte auch an Sehbehinderungen, eingeschränktes Hörvermögen, Groß- und Kleinwüchsigkeit, motorische Einschränkungen, geistige Einschränkungen usw. denken. Der Rolli ist eine Teilgruppe davon.

Eine gut geplante Treppe lässt sich sicher und bequem begehen und ist ein Beitrag zur Reduzierung von baulichen Barrieren.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)



Zitat (von de Bakel):
Zitat (von Fitta):
Danke ! Wieviel cm Auftritt brauche ich ?


DIN 18065 lesen und verstehen
Bestand aufmessen
Treppe planen

Es gibt Mindest- und Höchstmaße sowie weitere Abhängigkeiten.
Mindestmaß der Stufenbreite (incl. Unterschnitt) für notwendige Treppen: 26 cm

:???:
Ein Treppenmaß richtet sich nach dem Steigungsverhältnis. Bedeutet: Nach dem durchschnittlichen Schrittmaß eines Menschen. Steht die Auftrittsbreite nicht im richtigen Verhältnis zur Steigungshöhe ist die Treppe schlecht begehbar. Für Menschen mit Behinderung u. alten Menschen sogar gefährlich.
Es wird beim Schrittmaß von 63 cm ausgegangen. Dabei müssen 2 Steigungshöhen plus 1 Auftrittsbreite eine Schrittlänge von 63 cm ergeben. Beispiel: 2x 18 cm Steigung + 27 cm Auftritt= 63 cm Schrittmaß. Das ist eine normale, bequem zu laufende Treppe.
Da nach einer „barrierefreien" Treppe gefragt wird, müsste sie einen geraden Lauf haben, ihre lichte Breite sollte mind. 1,20 m sein, an beiden Seiten einen Handlauf haben. Hier würde eine Auftrittsbreite von mind. 30 cm den Anforderungen entsprechen u. die Stufenhöhe sollte nicht höher als 16 cm betragen.
Zumindest habe ich die fundamentalen Regeln über Treppenplanung in meinem Ferienjob, neben Kaffeekochen natürlich, gelernt. Auch ohne studiert zu haben :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 7x hilfreich)

Das mit 63 ist richtig, Nachgehakt.

Aber meine Ursprungsfrage hat nur de Bakel richtig beantwortet.
Es ging mir um die offizielle Regelung der Barrierefreiheit ( das was in der DIN steht und in der BauO NRW)

Es ging mir nicht um den umgangssprachlichen Gebrauch des Wortes barrierefrei, Harry van Sell.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Aber der Auftritt wäre je nur 25 cm tief. Reicht das?
Um das Nein von @deBakel zu mildern: Fitte Planer sehen bei Umbauten die auch notwendigen Stufenmarkierungen vor.
Häufig lassen sich bei solch geringen Differenzen zum Mindestmaß mithilfe guter Stufenmarkierungen die DIN-und Behörden-Anforderungen erreichen, ohne ganze Treppenläufe zu ersetzen.
--------------------------------------------
Zitat (von Nachgehakt 1):
Hier würde eine Auftrittsbreite von mind. 30 cm den Anforderungen entsprechen
Wo findet sich diese Anforderung?
(Ich frag absichtlich nicht nach Kaffeesatz)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Aber meine Ursprungsfrage hat nur de Bakel richtig beantwortet.
Es ging mir um die offizielle Regelung der Barrierefreiheit ( das was in der DIN steht und in der BauO NRW)
Zitat (von de Bakel):
DIN 18065 lesen und verstehen
Bestand aufmessen
Treppe planen

Es gibt Mindest- und Höchstmaße sowie weitere Abhängigkeiten.
Mindestmaß der Stufenbreite (incl. Unterschnitt) für notwendige Treppen: 26 cm

Würde ich nicht behaupten wenn ich die Antwort von de Bakel lese.
Nach DIN 18065 wird die Auftrittsbreite waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Stufe gemessen. Die 26 cm beziehen sich nicht inklusive Unterschnitt, sondern exklusive Unterschnitt. Außerdem sind bei barrierefrei Treppen offene Treppen und unterschnittene Stufen unzulässig.
Zitat (von Anami):
Wo findet sich diese Anforderung?
(Ich frag absichtlich nicht nach Kaffeesatz)

Brauchst du auch nicht, ich weiß ja von wem solche absurden Fragen kommen. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 375x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Zumindest habe ich die fundamentalen Regeln über Treppenplanung in meinem Ferienjob, neben Kaffeekochen natürlich, gelernt.

Na dann ...
Zitat (von Nachgehakt 1):
Nach DIN 18065 wird die Auftrittsbreite

Die DIN kennt keine Auftrittsbreite sondern nur den Treppenauftritt a, den Du auch zutreffend beschrieben hast.
Zitat (von Nachgehakt 1):
Die 26 cm beziehen sich nicht inklusive Unterschnitt, sondern exklusive Unterschnitt

Falls Du Dich auf Nr. 6.1.2 der Tabelle 1 der DIN 18065 beziehst, so musst Du auch die Fußnote beachten, die auf Nr. 6.7.2 der Tabelle verweist.

Wie oben schon geschrieben: lesen UND verstehen - dann planen

P.S.: Ob DIN 18040-2 angewendet werden soll, ist auf Grund der Fragestellung fraglich.
Selbst danach sind aber bei schrägen Setzstufen Unterschneidungen bis 2 cm zulässig.

-- Editiert von de Bakel am 25.11.2021 07:17

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Es gibt Mindest- und Höchstmaße sowie weitere Abhängigkeiten.
Mindestmaß der Stufenbreite (incl. Unterschnitt) für notwendige Treppen: 26 cm

Mit 26 cm Stufenbreite wird wohl nicht die Setzstufe gemeint sein. Wenn ja, arme Welt.
Zitat (von de Bakel):
Zitat (von Nachgehakt 1):
Nach DIN 18065 wird die Auftrittsbreite

Die DIN kennt keine Auftrittsbreite sondern nur den Treppenauftritt a, den Du auch zutreffend beschrieben hast.

Genau so wenig kennt DIN 18065 eine Stufenbreite.

Ein wenig mehr Flexibilität von Hirnleistung schadet keinem Menschen habe ich festgestellt. Man kann aber auch mit Wortspielereien ablenken, um Fehler zu korrigieren. Ich jedenfalls weiß, wenn von einer Treppe gesprochen wird, was mit Auftrittsbreite gemeint ist. Stufenbreite wäre natürlich einer Nachfrage wert. Es tut mir leid wenn Experten es nicht verstehen ohne die DIN aufzuschlagen. So könnte manch Bauleiter hilflos auf der Baustelle stehen, wenn die DIN 18065 nicht mitgeführt wurde. Traurige Welt.
Zitat (von de Bakel):
Wie oben schon geschrieben: lesen UND verstehen - dann planen

P.S.: Ob DIN 18040-2 angewendet werden soll, ist auf Grund der Fragestellung fraglich.
Selbst danach sind aber bei schrägen Setzstufen Unterschneidungen bis 2 cm zulässig.

Nehme ich stark an das DIN 18040-2 angewendet werden sollte um barrierefrei zu planen.
Zulässig sind Unterschnitte nur bei Setzstufen nicht bei Treppenauftritten. Das geschieht durch Schrägstellung dieser. Findet meistens nur bei steilen Treppen Anwendung. Bin aber schon wieder raus, der TE hat ja was er wollte. :grins:

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