Hallo,
Wie haben bei umsem Haus Anfang Mai die Bauabnahme mit einem Bausachverständigen und unserem Bauleiter gemacht.
Wir haben ein schrifiches Protokoll gemacht in dem noch zu erledigende Restarbeiten und zu beseitigen Mängel genau fest gehalten wurden.
Wir haben in der Bauabnahme schriftlich fest gelegt bis wann diese beseitigt/erledigt werden müssen.
Die Abschlussrechnung haben wir nicht gezählt da in unserem Vertrag steht das die letzte Zahlung erst getätigt werden muss wenn alles Mängelfrei übergeben wurde.
Bis jetzt wurde nicht ein Punkt von den Listen abgearbeitet. Wir haben noch nicht einmal einen Termin bekommen wann mal was gemacht werden muss.
Nächste Woche läuft die Frist ab.:haben wir dann das Recht auf Selbstvornahme und können das Geld dafür von der Endabrechnung abziehen oder müssen wir der Baufirma nochmal einen Frist zur Mängelbeseitigung setzen?
Bauabnahme Fristen Mängelbeseitigung
2. Juli 2019
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Frage vom 2. Juli 2019 | 14:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauabnahme Fristen Mängelbeseitigung
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#1
Antwort vom 2. Juli 2019 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatNächste Woche läuft die Frist ab.:haben wir dann das Recht auf Selbstvornahme :
Kommt darauf an, ob das so eine unverbindlichen Tralla-Frist ist, oder eine rechtsichere, verbindliche Frist und ob diese angemessen war und ob das schriftliche Protokoll dem Bauunternehmen nachweisbar rechtzeitig zugegangen ist.
#2
Antwort vom 2. Juli 2019 | 20:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Bauunternehmer war selbst bei der Abnahme in Form des Bauleiters anwesend.
Der hatte selbst 6 Wochen Frist vorgeschlagen. Wir haben aber von uns aus 8 gesagt da wir in den 6 Wochen selbst im Urlaub waren.
Da der Bauleiter der vom Bauunternehmen kommt das alles unterschrieben hat gehe ich davon aus die Frist bindend ist
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Juli 2019 | 10:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32227 Beiträge, 5662x hilfreich)
Meine Empfehlung: Kurze schriftliche Erinnerung an den Frsitablauf. Freundliche Nachfrist setzen (weil auch Mitarbeiter von Baufirmen haben Urlaub).ZitatNächste Woche läuft die Frist ab. :
Seid ihr inzwischen eingezogen?
-Ich- würde keine Ersatzvornahme androhen.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass eine Schlussrate oder eine Summe von X als Abschlusszahlung einzubehalten, eine einfach und weit verbreitete Variante eines solchen Streites ist.
Die Firmen haben meist 2 bis 5% schon in die anderen Abschläge einkalkuliert. Sie wägen Aufwand und *Ertrag* bei Mängelbeseitigungen sehr wohl ab.
So sollten es auch Bauherren tun.
Grundsätzlich kommt es aber auf die vertragl. Vereinbarung und die Relevanz der Mängel an.
Die kennen wir hier nicht.
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