Bauabnahme Fristen Mängelbeseitigung

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519017-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauabnahme Fristen Mängelbeseitigung

Hallo,

Wie haben bei umsem Haus Anfang Mai die Bauabnahme mit einem Bausachverständigen und unserem Bauleiter gemacht.

Wir haben ein schrifiches Protokoll gemacht in dem noch zu erledigende Restarbeiten und zu beseitigen Mängel genau fest gehalten wurden.

Wir haben in der Bauabnahme schriftlich fest gelegt bis wann diese beseitigt/erledigt werden müssen.

Die Abschlussrechnung haben wir nicht gezählt da in unserem Vertrag steht das die letzte Zahlung erst getätigt werden muss wenn alles Mängelfrei übergeben wurde.

Bis jetzt wurde nicht ein Punkt von den Listen abgearbeitet. Wir haben noch nicht einmal einen Termin bekommen wann mal was gemacht werden muss.

Nächste Woche läuft die Frist ab.:haben wir dann das Recht auf Selbstvornahme und können das Geld dafür von der Endabrechnung abziehen oder müssen wir der Baufirma nochmal einen Frist zur Mängelbeseitigung setzen?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go519017-70):
Nächste Woche läuft die Frist ab.:haben wir dann das Recht auf Selbstvornahme

Kommt darauf an, ob das so eine unverbindlichen Tralla-Frist ist, oder eine rechtsichere, verbindliche Frist und ob diese angemessen war und ob das schriftliche Protokoll dem Bauunternehmen nachweisbar rechtzeitig zugegangen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go519017-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bauunternehmer war selbst bei der Abnahme in Form des Bauleiters anwesend.
Der hatte selbst 6 Wochen Frist vorgeschlagen. Wir haben aber von uns aus 8 gesagt da wir in den 6 Wochen selbst im Urlaub waren.
Da der Bauleiter der vom Bauunternehmen kommt das alles unterschrieben hat gehe ich davon aus die Frist bindend ist

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go519017-70):
Nächste Woche läuft die Frist ab.
Meine Empfehlung: Kurze schriftliche Erinnerung an den Frsitablauf. Freundliche Nachfrist setzen (weil auch Mitarbeiter von Baufirmen haben Urlaub).

Seid ihr inzwischen eingezogen?

-Ich- würde keine Ersatzvornahme androhen.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass eine Schlussrate oder eine Summe von X als Abschlusszahlung einzubehalten, eine einfach und weit verbreitete Variante eines solchen Streites ist.
Die Firmen haben meist 2 bis 5% schon in die anderen Abschläge einkalkuliert. Sie wägen Aufwand und *Ertrag* bei Mängelbeseitigungen sehr wohl ab.
So sollten es auch Bauherren tun.

Grundsätzlich kommt es aber auf die vertragl. Vereinbarung und die Relevanz der Mängel an.
Die kennen wir hier nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.112 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen