Hallo Zusammen,
es wurde ein Haus gebaut mit der Architektin, welche mit dem BT zusammen arbeitet.
Die Architektin hat mit uns gemeinsam die Zimmer geplant, wir wollten eine offene Dusche (Wand oben offen, keine "Kabine" wie üblich, keine Tür) im Bad und auch eine Speisekammer in der Küche. Die SPK hat nach Plan der Architektin eine Wandstärke von 4cm, die Duschwand 7cm und die restlichen Innenwände 16cm. Es handelt sich um ein Holzhaus, innen sind also alle Wände mit Holzständern konstruiert, die Duschwand wurde vom BT ebenfalls aufgestellt (allerdings erst auf Nachfrage und dann auch nicht so schön wie die Architektin das geplant hat - anderes Thema, nur zur Info).
Beim Erinnern an die SPK meint der BT nun plötzlich das wäre Eigenleistung, weil die "dünnen" Wände nicht durch den BT gestellt werden und die Duschwand deklariert er nun auch als Kulanz-Aufbau, weils eigentlich nicht seine Aufgabe war.
Die Pläne der Architektin sind aber so mit den Wänden (allerdings auch mit den "Sofas" und "Tischen" die ihr Programm da mit rein zaubert und auch eine Sauna die wir selbst einbauen) Grundlage für den Vertrag. Wir haben in einem Musterhaus des BT so eine Speisekammer gesehen und wollten die deshalb auch gern haben. Wäre klar gewesen, dass wir uns selbst darum kümmern müssen, hätten wir die Planung anders gemacht und sicher darauf verzichtet.
Der Innenausbau (Innenwand-Dämmung und Montage der Zwischenwände Rigibs) ist Eigenleistung gewesen. Allerdings sind die Duschwand und die SPK Wand keine "Innenwand" mit Dämmung. Daher u.E. auch keine Eigenleistung.
Wie seht ihr das?
Schönen Tag Zusammen!
Bauabnahme - Speisekammerwand
Verbaut?
Verbaut?
Da müsste man dann mal anhand der Unterlagen prüfen, was genau denn da überhaupt von wem zu erbringen ist.
Zitatallerdings auch mit den "Sofas" und "Tischen" die ihr Programm da mit rein zaubert und auch eine Sauna die wir selbst einbauen :
Dann soll sie mal die Bedienungsanleitung für das Programm lesen. Da kann man nämlich in der Regel diesen "schöner-wohnen" Kram ausblenden, damit die BTs wissen was Sache ist.
ZitatDa müsste man dann mal anhand der Unterlagen prüfen, was genau denn da überhaupt von wem zu erbringen ist. :
Da steht nur was ich oben schon geschrieben habe. Der BT stellt das Haus, also die komplette Holzständerkonstruktion und wir
- Innenwand Montage der Innenwand-Konstruktion
- Montage der Innenwand-Verkleidung und der Innenwand-Dämmung
Diese Innenwände sind aber Riegelwände. Die dünnen fraglichen sind keine Innenwände. Und Duschwand wie gesagt hat er ja auch gemacht (auch wenn er das später Kulanz nennt). M.E. hat die Architektin hier den Fehler gemacht - wurde auch vom BT im Telefonat schon so angedeutet - und so wie du sagst, die Schöner Wohnen Elemente nicht ausgeblendet, so dass für uns nicht 100% klar war, was genau _ nicht_ inkludiert war und wir daher blauäugig waren und gedacht haben, ohne Duschwand kannste nicht duschen und Speisekammer haben die ja selbst auch im Musterhaus.
Kann man dann also argumentieren, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist inkludiert, da ja die Pläne als vertragliche Grundlage gelten und die Duschwand auch gestellt wurde?
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ZitatKann man dann also argumentieren, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist inkludiert, :
Eher andes rum wird ein Schuh daraus. Was nicht vereinbart ist gibt es auch nicht.
ZitatDer BT stellt das Haus, also die komplette Holzständerkonstruktion :
ZitatDie SPK hat nach Plan der Architektin eine Wandstärke von 4cm, :
Minus 2x 12.5mm Rigips , gleich 1,5cm!!
Was für eine Holzständerkonstruktion soll er denn bitte bei 1,5cm machen, und das ganze Raumhoch?
Und die im Musterhaus hat auch nur 4cm inkl. Beplankung?
gruß charly
ZitatEs handelt sich um ein Holzhaus, innen sind also alle Wände mit Holzständern konstruiert :
Zitat(Wand oben offen, keine "Kabine" wie üblich, keine Tür) :
Ich wünsche euch von Herzen eine absolut perfekte handwerkliche Ausführung.
Denn sonst holt euch der Teufel.
ZitatDie dünnen fraglichen sind keine Innenwände. :
Sondern? Außenwände?
ZitatDa steht nur was ich oben schon geschrieben habe. Der BT stellt das Haus, also die komplette Holzständerkonstruktion und wir :
- Innenwand Montage der Innenwand-Konstruktion
- Montage der Innenwand-Verkleidung und der Innenwand-Dämmung
Die Beschreibung hört sich so an, als wenn der BT nur die Außenwände aufstellt, und ihr euch um die Raumabteilung kümmern müsst. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es so einfach geregelt sein soll.
Vermutlich wird es noch mehr dazu geben. Der BT muss ja auch irgendwie argumentiert haben.
Berry
ZitatDie Beschreibung hört sich so an, als wenn der BT nur die Außenwände aufstellt, und ihr euch um die Raumabteilung kümmern müsst. :
Nein, nein Berry,
der BT stellt auch die Innenwände, aber eben nur das Ständerwerk/Holzgerüst. Die Füllung/Dämmung/Dampfsperre und die
Beplankung mit Spannplatten und Rigips etc. ist Aufgabe des Bauherrn.
Nennt sich in der Regel dann Ausbauhaus.
gruß charly
ZitatNennt sich in der Regel dann Ausbauhaus. :
Genau, da ist der Bauherr für fast alles Verantwortlich, wird so was in der Form sein:
http://www.beispielhaus.de/haus_Arthaus-Fertigbau%3AArthaus%5BUL%5D-%5BUL%5DErfurt.html
Also ich muss korrigieren. Die Montage der Innenwand Konstruktion ist BT-Sache. Wir haben Innenwand-Verkleidung und Innenwand-Dämmung gemacht.
Der BT argumentiert, dass die SPK von einem Schreiner gemacht werden muss und deswegen natürlich er das nicht macht. Wo ich denk: Woher soll ich als Laie wissen, dass das von einem Schreiner gemacht werden muss? Die Duschwand wurde auch von den "üblichen" Handwerkern des BT mit Holzständerkonstruktion gefertigt und wir haben diese dann beplankt.
Im Prinzip wäre mein Argument, das gehört mit zur Innenwandkonstruktion und fertig. Die Abnahme soll morgen sein, ich werde also abwarten was er dagegen argumentieren will und dann sehen wir weiter.
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ZitatDie Montage der Innenwand Konstruktion ist BT-Sache :
Zitatich werde also abwarten was er dagegen argumentieren will und dann sehen wir weiter. :
Das z.B. eine Duschabtrennung keine Innenwandkonstruktion ist und der Aufbau eben Kulanz war.
Es muß doch Pläne geben, nach denen die Holzständerkonstruktion gefertigt wurde. Sind die Wände
dort eingezeichnen, oder wurden diese nur von der Architektin im Schöner Wohnen PC Programm eingefügt!?
gruß charly
ZitatEs muß doch Pläne geben, nach denen die Holzständerkonstruktion gefertigt wurde. Sind die Wände :
dort eingezeichnen, oder wurden diese nur von der Architektin im Schöner Wohnen PC Programm eingefügt!?
Sowohl als auch. Die Pläne der Architektin (es gibt kein Blanko, sondern immer nur die Schöner Wohnen Exemplare) sind vertragliche Grundlage. Daher war für uns immer unfraglich, dass die das mitmachen.
Eine Wand von 4 cm ist keine Wand, das ist ein Brett. Wer hat denn sowas entworfen?
ZitatEine Wand von 4 cm ist keine Wand, das ist ein Brett. Wer hat denn sowas entworfen? :
Der Job nennt sich "Architekt" Die hat halt so ein Tool und da malt die alles rein was die Kunden so haben wollen.
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