Bauamt behauptet: Grundstück im Außenbereich

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Monsanto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Bauamt behauptet: Grundstück im Außenbereich

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
ich habe ein Grundstück von meiner Familie übertragen bekommen, welches vorher nicht viel genutzt wurde, da mein Vater invalide wurde und das Grundstück und Haus einige Zeit nicht bewirtschaften konnte (es stand leer).

Das Haus selbst ist nicht baufällig: ein Architekt und ein Ingeurbüro haben dieses bescheinigt.

Das Grundstück steht Innerhalb einer Ortschaft: rechts und links sind noch unbebaute Flächen die 25m und 50m breit sind, danach kommen aber jeweils bebaute Gundstücke.

Das Haus steht an einer Bundesstraße (25m ab) die durch den Ort führt, und ist ca. 200m von nächsten Ortsausgangsschild entfernt.

Das örtliche Bauamt hat anfang der Jahres die Nutzung des Hauses untersagt. bei mündlichen Nachfagen habe ich erfahren, dass laut Gemeinde sich das Grundstück im Außenbereich befindet und das Haus Baufällig sei.

Daraufhin widersprach ich dieser Aussage: dass das Grundstück plötzlich zum Außenbereich wurde, ist unserer Familie nie mitgeteilt worden. Gleichzeitig verlangten wir die Rechtsgrundlage, wonach zu ersehen ist, dass angeblich das Grundstück im Außenbereich liegt.

-> wir haben uns nun durch die Gesetze gelesen, dass nur bei Häusern die im Außenbereich liegen, das Bauamt eine nutzung untersagen kann, wenn das Haus über eine bestimmte Zeit nicht bewohnt wird.
-> da hundert meter weiter in Richtung Ortsausgangsschild gerade ein Wohngebiet gebaut wird, vermuten wir daher, dass uns das Grundstück "billig" abgenommen werden soll.

Das Thema Außenbereich wurde dann erst einmal fallengelassen: da wir neue Fenster einsetzten (was laut Brandenburgisches Baugesetz nicht Bauantragspflichtig ist) verlangte das Amt eine Begehung. Mein Architekt und mehrere Mitglieder der Familie waren als Zeugen und Sachverständige dabei, als zwei Leute von der Rechtsabteilung und auch ein Mitarbeiter der technischen Bauaufsicht zur Besichtigung kamen.

Die Besichtigung sah so aus: ich verbot diesen Leuten Fotos zu machen. Danach gingen sie durch die Einganstür, sagten: "Wir sehen dass das Haus baufällig ist", und gingen dann wieder raus. Mein Architekt redete dann noch midestens eine Stunde vor dem Haus mit den Leuten ... alles sinnlos.

Als Reaktion auf die Besichtigung eines Raumes, wurde mir die Nutzung untersagt.

Daraufhin baute ich mir eine Gartenhütte außerhalb meines Hauses, damit ich nach Ablauf der Frist, bis zu welcher ich das Haus räumen musste, wenigstens ein Dach über dem Kopf hatte.

Ich war beim Katastaamt, welches mir eine "gültige" Karte der Ortschaft ausdruckte, selbst die Unterlagen bei dem Bauamt weisen alle mein Grundstück als Innenbereich aus und auch mein Haus ist darauf eingezeichnet.

In der folgenden Zeit besuchte ich mehrfach das Bauamt: mündlich wurde mir gesagt, dass das Amt einfach so entscheiden könne, ob ein Haus im Außenbereich stehe oder nicht.

Ich beschwerte mich auch in Lübben bei dem Vorgesetzen. Bei meinem Besuch fragte ich klar und deutlich, dass ich wissen wolle, in welchem Dokument festgelegt dass mein Grundstück im Außenbereich liegt. der Mann rief dann bei meinem dabeisitzen das Bauamt an, und vor dem Ende des Gespräches fragte er mich: "Wollen sie denn nun noch einmal vom Bauamt die Nachricht bekommen, dass ihr Grundstück im Außenbereich liegt?" Dann wurde ich laut!

Bin ich so schwer zu verstehen, wenn ich die gesetzliche Gundlage wissen möchte, wonach mein Grundstück plötzlich vom Innenbereich in den Außenbereich fällt?

Das ist immerhin ein unterschied von einigen Tausend Euro - da darf man das doch als Grundstücksbesitzer erfahren - oder?

Bitte helft mir!

Wenn ich den Antrag stelle, zu erfahren nach welcher Gesetzesgrundlage mein Grundstück in welchem Bereich wann gelegt wurde, wie kann ich erzwingen dass mir irgend ein Amt eine rechtsverbindliche Aussage dazu gibt?

Gibt es ein Gesetz, welches den Beamten zwingt auf meinen Antrag zu antworten?

Nach welchem Gesetz wir bestimmt, ob ein Grundstück Außen- oder Innenbereich ist?

Wo kann ein Bürger diese Information rechtssicher einholen?

Wie kann ich mich gegen diese willkürliche Entscheidung vom Amt verteidigen? Ich habe doch ein Gutachten von einer Fachkraft - das Amt hat nichts!

Bitte helft mir.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 586x hilfreich)


Ich wundere mich sehr, dass hier anscheinend alles nur mündlich erörtert oder angeordnet worden sein soll.

Hast du schon im Flächennutzungsplan der Gemeinde nachgeschaut, wie dort die Festetzungen rund um das Grundstück aussehen?



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"MfG
Wohni"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Wenn einem die Nutzung untersagt wird, wird das einen schriftlich mitgeteilt.

Dort steht normalerweise auch drauf was man machen muss wenn man damit nicht einverstanden ist (in der Regel eine Klage innerhalb einer Frist einreichen).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monsanto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Wohni, hallo Harry,

1) ich habe sämtliche Pläne geordert, welche es gibt, habe dafür sogar bei einem Amt (ich glaube Katastaamt) 100 EURO bezahlt. auf diesen Karten ist zu sehen, dass mein Haus + Anbau eingezeichnet ist, und das Grundstück um das Haus herum, so wie bei allen anderen Häusern des Dorfes auch, auf einer gelben Fläche steht. Für mich verstehe ich daraus, dass mein Haus im Innenbereich steht.
Ich war beim Amt und habe gefordert, dass mir das Dokument ausgehändigt wird, wonach mein Grundstück jetzt im Außenbereich liegt. Die Antwort war: "Es gibt für dieses Grundstück keinen Bebauungsplan", dann habe ich auf die Karte vom Katasteramt gezeigt, und die hat mir gesagt, "Ich bestimme es jetzt! Ihr Grundstück liegt im Außenbereich!"

Frage: Wie werden denn diese Karten erstellt? Wie kann ich mich als Bürger wehren, wenn die einfach so mein Grundstück zum "Naturschutzgebiet" erklären, und mir die Nutzung meines Hauses untersagen? - ABER 100m weiter eine Wohnsiedlung errichtet wird - und das mitten im Wald?!

Wo kann ich rechtsverbindliche Karten finden?

Können die einfach für ein einzelnes Grundstück im Ort willkührlich entscheiden?

der Nutzungsuntersagung habe ich natürlich widersprochen: angegeben war ein Amt in Lübben, dass sich dann nicht zuständig fühlte und dann den Widerspruch an das gleiche Bauamt zur Bearbeitung gab, welches die Nutzungsuntersagung ausgesprochen hat. Von dieser unteren Baubehörde habe ich nun die Ablehnung des Widerspruchs bekommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 174x hilfreich)

Du rennst ja nicht gegen Windmühlen... Du wirst ja geradezu "weggeschleudert"! Schon mal an Rechtsbeistand gedacht?

Wie wohni sagt ist es sehr wichtig, dass Du was schriftliches in der Hand hast. Das gilt natürlich für die vom Amt auch.

mfg



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 253x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach welchem Gesetz wir bestimmt, ob ein Grundstück Außen- oder Innenbereich ist? <hr size=1 noshade>


Baugesetzbuch §§ 34 und 35.

quote:<hr size=1 noshade>Wo kann ein Bürger diese Information rechtssicher einholen?
<hr size=1 noshade>


Bei der Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten zu entscheiden, ob ein Grundstück einen Bestandteil des Bebauungszusammenhangs bildet oder nicht.
Diese Frage ist durchaus nicht immer leicht zu beantworten. Die Bauaufsichtsbehörde sollte sie beantworten können, wobei deren Entscheidung aber natürlich nicht richtig sein muss. Rechtssicherheit erhält man nur, wenn man diese Entscheidung gerichtlich überprüfen lässt.

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe doch ein Gutachten von einer Fachkraft - das Amt hat nichts! <hr size=1 noshade>


Und diese Fachkraft konnte ihnen nicht sagen, nach welchem Gesetz die Frage Innenberiech oder Außenbereich zu beantworten ist?

quote:<hr size=1 noshade>ich habe sämtliche Pläne geordert, welche es gibt, habe dafür sogar bei einem Amt (ich glaube Katastaamt) 100 EURO bezahlt. auf diesen Karten ist zu sehen, dass mein Haus + Anbau eingezeichnet ist, und das Grundstück um das Haus herum, so wie bei allen anderen Häusern des Dorfes auch, auf einer gelben Fläche steht. Für mich verstehe ich daraus, dass mein Haus im Innenbereich steht. <hr size=1 noshade>


Die gelbe Fläche steht lediglich für die Nutzung "Landwirtschaft".

quote:<hr size=1 noshade>Ich war beim Amt und habe gefordert, dass mir das Dokument ausgehändigt wird, wonach mein Grundstück jetzt im Außenbereich liegt. Die Antwort war: "Es gibt für dieses Grundstück keinen Bebauungsplan", <hr size=1 noshade>


Die Antwort ist naheliegend, da Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht im Außenbereich liegen können. Interessanter wäre, ob das Grundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt.

quote:<hr size=1 noshade>Frage: Wie werden denn diese Karten erstellt? <hr size=1 noshade>


Welche Karten?

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich mich als Bürger wehren, wenn die einfach so mein Grundstück zum "Naturschutzgebiet" erklären, und mir die Nutzung meines Hauses untersagen? <hr size=1 noshade>


Wieso denn auf einmal Naturschutzgebiet? Da war doch bislang überhaupt nicht die Rede von?

quote:<hr size=1 noshade>Wo kann ich rechtsverbindliche Karten finden? <hr size=1 noshade>


Was für Karten?

quote:<hr size=1 noshade>Können die einfach für ein einzelnes Grundstück im Ort willkührlich entscheiden? <hr size=1 noshade>


Können schon, dürfen sie aber nicht.


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-- Editiert Kissenschlacht am 16.07.2014 10:12

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 586x hilfreich)


In der Begründung über die Zurückweisung des Widerspruchs seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde müssten sich ja dann auch die niedergeschriebenen Rechtsnormen finden, die man zur Grundlage der Entscheidung gemacht hat.

Innerhalb eines Monats müsstest du jetzt Klage beim Verwaltungsgericht einlegen, sonst wird die Sache rechtskräftig.
Ich rate dir zur Vertretung durch einen versierten Anwalt mit Schwerpunkt Bau- und Verwaltungsrecht.



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"MfG
Wohni"

4x Hilfreiche Antwort

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