Bauantrag | Gesunde Wohnverhältnisse

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Bauantrag | Gesunde Wohnverhältnisse

Hallo,

in welchen Fällen kann das Bauamt einen Bauantrag mit der Begründung ablehnen, dass gesunde Wohnverhältnisse für das Nachbargrundstück nicht mehr gegeben sind? Was überprüft das Bauamt hier?

Das Gebäude befinde sich in Niedersachsen.

Danke vorab und viele Grüße
Mike

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Besonnung der neuen Bebauung bzw. Verschattung vorhanderer Bebauung , wobei mit der Einhaltung von regulären Abstandsflächen das Thema vom Tisch sein dürfte. Ein gültiger Bebauungsplan kann Abweichungen der erforderlichen Abweichungen zulassen, welche für den Einzelfall geprüft werden.

Weiterhin werden Lärmauswirkungen auf die neue Bebauung geprüft (z.B. neben Schnellstraßen oder stark frequentierten Bahnstrecken, Fluglärm). Aber auch umgekehrt, wenn von der neuen Bebauung viel Lärm ausgeht, kann eine Genehmigung versagt werden.



-- Editiert von hausfrau66 am 04.02.2019 17:26

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#2
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie sieht es aus, wenn der Nachbar bereits einen Anbau hat ... eine Art Terassenüberdachung (zu den Seiten zu (mit Fenstern), oben ebenfalls zu, nach vorne hin auf. Die Besonnung sei für den Beantragenden bereits jetzt eingeschränkt.

Kann die Nachbarin verlangen, dass man genauso anbaut wie sie? Also auch mit Fenstern seitlich und nach vorne hin offen? Selbst wenn seitlich mit Fenstern gebaut werden würde, man würde doch nie sichtbare Fenster einsetzen, sondern milchige, die das Hineinschauen in das Haus verhindern - oder Gardinen, die dann ganz die Besonnung verhindern würden.

Es handele sich hierbei im Übrigen um Reihenhäuser.

-- Editiert von jack_shepard am 04.02.2019 17:27

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von jack_shepard):
Was überprüft das Bauamt hier?
Auch hier: Frag dein Bauamt schriftlich.

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Was sagt der Babauungsplan zum Thema Anbauten in Eurem Gebiet?

Müsste man nicht eine Verlängerung der Trenn-/Brandwand zwischen den Reihenhäusern so ganz ohne Fenster umsetzen ?

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#5
 Von 
guest-12316.02.2019 18:29:37
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von jack_shepard):
in welchen Fällen kann das Bauamt einen Bauantrag mit der Begründung ablehnen, dass gesunde Wohnverhältnisse für das Nachbargrundstück nicht mehr gegeben sind? Was überprüft das Bauamt hier?

Die Antworten werden nichts anderes ergeben wie in der Anfrage Grenzabstände bei Reihenhäusern - §5 NBauO Absatz 5.
Gesunde Wohnverhältnis: Nachbarschutz von ausreichender Belichtung und Belüftung sowie der Brandschutz. Wird eine gewisse Abstandsfläche (Grenzabstand) nicht eingehalten ist ein gesundes Wohnverhältnis nicht gewährt. In diesen Fällen keine Genehmigung.
Grund 1: städtebaulichem Planungsrecht Durchführungsplan § 22 BauNVO offenen Bauweise
Grund 2: Grenzabstand NBauO § 5 Grenzabstände (2) 1 Der Abstand beträgt 0,5 H, mindestens jedoch 3 m.
Grund 3: Nachbarzustimmung mit Eintrag einer Baulast zu dessen Lasten.
Was prüft das Bauamt hier?- Den eingereichten Bauantrag incl. Baurecht.

Zitat (von jack_shepard):
Und wie sieht es aus, wenn der Nachbar bereits einen Anbau hat ... eine Art Terassenüberdachung (zu den Seiten zu (mit Fenstern), oben ebenfalls zu, nach vorne hin auf. Die Besonnung sei für den Beantragenden bereits jetzt eingeschränkt.

Kann die Nachbarin verlangen, dass man genauso anbaut wie sie? Also auch mit Fenstern seitlich und nach vorne hin offen? Selbst wenn seitlich mit Fenstern gebaut werden würde, man würde doch nie sichtbare Fenster einsetzen, sondern milchige, die das Hineinschauen in das Haus verhindern - oder Gardinen, die dann ganz die Besonnung verhindern würden.

Es handele sich hierbei im Übrigen um Reihenhäuser.



Meinen Kenntnissen nach:
Wenn die Nachbarin so an die Grenze gebaut hat (Reihenhaus) ist es nicht zulässig. Fenster dürfen schon aus Brandschutzgründen nicht in Grenzwände eingebaut werden.
Keine Baulast eingetragen? Dann liegt sehr wahrscheinlich keine Baugenehmigung dafür vor. Egal ob es sich Terrassenüberdachung oder Anbau nennt, er wäre illegal. Für das Bauamt ist er nicht existent.

Der andere Nachbar hat einen Anbau mit eingetragener Baulast. Das bedeutet, sein Anbau ist genehmigt. Er steht an ihrer Grenze und hier könnten sie an dieser Grenze anbauen. Abstand in gleichem Maße verringern wie es § 5 Abs. 5 Satz 3 NBauO besagt. Er hat Null Abstand sie können Null Abstand von der Grenze halten. Keine Nachbarzustimmung, die haben sie sich durch die Baulasteintragung schon gesichert. Deckungsgleich anbauen mit ausgebildeter Brandwand wäre hier ihre Option.

Nur schlecht das der Anbau/Terrasse der Nachbarin anscheinend nicht genehmigt ist. Hier müssten sie gem. §5 NBauO 3 m Abstand halten. Sieht wahrscheinlich komisch aus.
Egal wie ihre Fragestellung ist, um einen Bauantrag, Eintragung einer Baulast mit Zustimmung der Nachbarin kommen sie nicht herum.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Die einzige Chance, die bleibt, wäre doch, wenn der Anbau der Nachbarin (Schwarzbau oder nicht) durch das Bauamt zu den Gebäudeteilen (§5 Abs. 3) gezählt werden würde, oder? In dem Fall würde doch §5 Abs 7 Satz 3 greifen?

@isotop Ich weiß, sie sehen die Terasse bzw. den Anbau der Nachbarin als Gebäude.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von jack_shepard):
Die einzige Chance, die bleibt,

Du wendest dich an die zuständige Baubehörde. Du beantragst dort formlos schriftlich, was du gern wissen oder bauen oder erfahren möchtest.

Ich verstehe nicht, warum du hier hilfsbereite Experten oder Laien zum Narren hältst. Niemand hier kennt die örtlichen Verhältnisse oder überhaupt den Grund deiner Fragerei.

Zweifel an gesunden Wohnverhältnissen kannst du bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Damit hat die Baubehörde nichts zu tun--- die ist nicht zuuuuständig!
Die Bauaufsicht nicht und ein vorlageberechtigter Architekt auch nicht. Nicht zuuuuständig.
:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.02.2019 18:29:37
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von jack_shepard):
Die einzige Chance, die bleibt, wäre doch, wenn der Anbau der Nachbarin (Schwarzbau oder nicht) durch das Bauamt zu den Gebäudeteilen (§5 Abs. 3) gezählt werden würde, oder? In dem Fall würde doch §5 Abs 7 Satz 3 greifen?

Es tut mir leid, diese Chance gibt es unter den vorhandenen Umständen nicht, da bin ich mir sicher.
Ohne vorhandene Baugenehmigung der Nachbarin existiert für das Bauamt weder ein Anbau, Gebäudeteil noch eine Terrassenüberdachung. Laut ihrer Beschreibung wird der Bau, so wie er ausgeführt ist, auch nicht im Nachhinein genehmigt. Zu viele Faktoren verstoßen gegen Baurecht u. Bauvorschriften.
Wo nichts ist, kann Paragraph§5 Abs. 7 Satz 3 auch nicht in Anspruch genommen werden. Keine Baugenehmigung eines Anbaus direkt an die Grenze ohne Zustimmung ihrer Nachbarin.
Zitat (von jack_shepard):
@isotop Ich weiß, sie sehen die Terasse bzw. den Anbau der Nachbarin als Gebäude.

Sie hatten ergänzt das die sogenannte Terrassenüberdachung unterkellert sei u. nur an einer Seite offen. Insofern handelt es sich hier um ein Gebäudeteil wie sie richtig erkannt haben. Trotzdem kann dort nicht §5 Abs. 7 Satz 3 greifen. Voraussetzung wäre immer noch: Es gibt eine Baugenehmigung für den Anbau der Nachbarin.
Die beste Lösung einen Architekten zu Rate ziehen.

Zitat (von Anami):
Zweifel an gesunden Wohnverhältnissen kannst du bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Damit hat die Baubehörde nichts zu tun--- die ist nicht zuuuuständig!
Die Bauaufsicht nicht und ein vorlageberechtigter Architekt auch nicht. Nicht zuuuuständig.


:???: Da wird sich die Gesundheitsbehörde beschweren wenn ihr die Zuständigkeiten der Baubehörden und die Umsetzungspflichten der Architekten auferlegt werden.
Kakerlaken-Befall könnte der TS wahrscheinlich dort anzeigen, aber davon sagte er nichts, oder ich habe es überlesen. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von jack_shepard):
Die einzige Chance, die bleibt,

Zweifel an gesunden Wohnverhältnissen kannst du bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Damit hat die Baubehörde nichts zu tun--- die ist nicht zuuuuständig!
Die Bauaufsicht nicht und ein vorlageberechtigter Architekt auch nicht. Nicht zuuuuständig.
:bang:


Also ein Bauantrag kann exakt mit dieser Begründung abgelehnt werden. Da kannst du auch noch so viel u`s verwenden. Ich frage hier nicht umsonst so eine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

@Isotop Danke vielmals.

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