Hallo,
ich komme aus Unterfranken im Bundesland Bayern. Mein Nachbar will das Nebengrundstück bebauen, wo ich aber jetzt schon weiß, dass da einiges nicht korrekt ist.
Vor wenigen Minuten (18 Uhr am 10.06.) wurde mir ein Bauantrag vom Bürgermeister in die Hand gedrückt, und mir mitgeteilt, ich müsste bis spätestens Montag den 15. Juni reagieren.
Die Mappe wurde mir absichtlich erst heute in die Hand gedrückt, da man annimmt, dass ich aufgrund des Feiertags morgen sowie wohl den Brückentag keine fachkundige Person finden würde, die für mich Laien jene Pläne überprüft.
Könnte man mir vorab mal Paragraphen nennen, wo drin steht, wie lange ich Zeit habe, dies zu prüfen?
Bauantrag - Prüfungsrecht des Nachbarn
Verbaut?
Verbaut?
Wie denn reagieren? Was enthält die Mappe?Zitatich müsste bis spätestens Montag den 15. Juni reagieren. :
Das hat dir der Bürgermeister so gesagt?ZitatDie Mappe wurde mir absichtlich erst heute in die Hand gedrückt :
NÖ. Kommt drauf an, was von dir verlangt wird als Reaktion auf was...Zitatvorab mal Paragraphen nennen :
übrigens: Nicht nur in Unterfranken müssen Laien keine Pläne prüfen, weil ein Nachbar bauen will.
Ich soll bis Montag unterschreiben, oder nicht unterschreiben.
Ich möchte das aber von einem Fachkundigen überprüfen lassen, und denke nicht, dass ich jetzt so schnell jemanden finde.
Dass es mir erst heute absichtlich vorgelegt wurde, liegt daran, dass ich der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung gemacht habe. An der Grundstücksgrenze habe ich einen Stall stehen, wo überschüssige Erde im genehmigungspflichtigen Rahmen aufgefüllt werden sollte. Aber der Stall dann beim Auffüllen ohne entsprechende Maßnahmen früher oder später unter Wasser steht. Also habe ich die Auflage gemacht, das zu verhindern. Das war der Gemeinde dann zu kostspielig, also mussten diese sich von diesem Objekt verabschieden.
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WAS DENN?ZitatIch soll bis Montag unterschreiben, :
Den Bauantrag als Nachbar.
DU als Nachbar sollst den Bauantrag deines Nachbarn (der bauen möchte) unterschreiben?ZitatDen Bauantrag als Nachbar. :
Glaub ich nicht. Bitte lies nochmal in Ruhe nach, was der Bürgermeister von dir per Unterschrift möchte.
Moin!
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, aber ich vermute mal hier könnte evtl. versucht werden quasi eine im Eifer des Gefechts unbeabsichtigt erteilte Zustimmung zu dem Bauvorhaben zu erlangen bzw. einen Verlust der Klagebefugnis zu erwirken.
Zur Info: in der BayBO in Art. 66 - Beteiligung des Nachbarn steht:
Zitat:(1) 1Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen. 2Die Unterschrift gilt als Zustimmung. 3Fehlt die Unterschrift des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks, kann ihn die Gemeinde auf Antrag des Bauherrn von dem Bauantrag benachrichtigen und ihm eine Frist für seine Äußerung setzen. 4Hat er die Unterschrift bereits schriftlich gegenüber der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde verweigert, unterbleibt die Benachrichtigung. 5Ist ein zu benachrichtigender Eigentümer nur unter Schwierigkeiten zu ermitteln oder zu benachrichtigen, so genügt die Benachrichtigung des unmittelbaren Besitzers. 6Hat ein Nachbar nicht zugestimmt oder wird seinen Einwendungen nicht entsprochen, so ist ihm eine Ausfertigung der Baugenehmigung zuzustellen.
...
Weitere Infos sh. auch hier auf der Homepage der Stadt Nürnberg unter der Überschrift "Anfechtung einer Baugenehmigung durch Nachbarn": https://www.nuernberg.de/internet/bauen/rechtsbehelfsverfahren.html
wölfin
Damit ist gemeint, er als Nachbar soll mittels Unterschrift auf einem Belegexemplar die sofortige Zustimmung zu dem Neubau mit all seinen Konsequenzen erteilen um damit offenbar erwartete Gegenforderungen unmöglich zu machen. Diese Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich, wird jedoch auch hin und wieder mal gern fies ausgenutzt - wie womöglich in diesem Fall.Zitat:DU als Nachbar sollst den Bauantrag deines Nachbarn (der bauen möchte) unterschreiben?ZitatDen Bauantrag als Nachbar. :
Glaub ich nicht. Bitte lies nochmal in Ruhe nach, was der Bürgermeister von dir per Unterschrift möchte.
-- Editiert von die wölfin am 10.06.2020 19:56
Zitater als Nachbar soll mittels Unterschrift auf einem Belegexemplar die sofortige Zustimmung zu dem Neubau mit all seinen Konsequenzen erteilen :
Ja, überaus vermutlich ist es das.
Eben und danke, @wölfin.
Der TE soll also keinesfalls den Bauantrag für den Neubau seines Nachbarn prüfen und sich möglichst dazu einen Fachkundigen an Land ziehen und dann unterschreiben.
Er braucht einfach nicht unterschreiben, wenn er seine Zustimmung nicht geben will.
Ich gehe davon aus, dass er nicht zustimmen will.
Damit sind auch i-welche §§ zu Fristen obsolet.
Bis jetzt hab ich mitbekommen, das Grundstück befindet sich in Hanglage, dass sehr viel Erdreich abgetragen werden soll, aber ohne Hangsicherung. Dadurch gerät mein eigenes Haus in Gefahr. Und ohne diese kann ich dem nicht zustimmen.
Mit einer derartigen Interpretation wäre ich ehrlich gesagt vorsichtig wg. dem o.g. Satz 3 in der BayBO, Art. 66:Zitat... Er braucht einfach nicht unterschreiben, wenn er seine Zustimmung nicht geben will. .... :
Und eine Benachrichtigung und Fristsetzung ist ja quasi schon erfolgt:Zitat:3Fehlt die Unterschrift des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks, kann ihn die Gemeinde auf Antrag des Bauherrn von dem Bauantrag benachrichtigen und ihm eine Frist für seine Äußerung setzen.
ZitatVor wenigen Minuten (18 Uhr am 10.06.) wurde mir ein Bauantrag vom Bürgermeister in die Hand gedrückt, und mir mitgeteilt, ich müsste bis spätestens Montag den 15. Juni reagieren. :
ZitatEben und danke, @wölfin. :
Der TE soll also keinesfalls den Bauantrag für den Neubau seines Nachbarn prüfen und sich möglichst dazu einen Fachkundigen an Land ziehen und dann unterschreiben.
Er braucht einfach nicht unterschreiben, wenn er seine Zustimmung nicht geben will.
Ich gehe davon aus, dass er nicht zustimmen will.
Damit sind auch i-welche §§ zu Fristen obsolet.
Ich möchte mich vorher einfach schlau machen können, und in den Zeitraum bis Montag dürfte das wohl schwierig werden.
Kann ja sein, dass alles in Ordnung ist, aber ich bin weder Architekt, noch sonst eine fachkundige Person. Gebe ich jetzt meinen Segen, hab ich hinterher die Arschkarte gezogen, wenn es schief läuft. Stelle ich mich aber quer, auch wenn dann wohl alles seine Richtigkeit hat, hab ich einen Nachbar nebendran, der mir wohl kaum wohlgesonnen sein dürfte.
Kann mir keiner erzählen, dass drei Werktage ausreichend sind, das von meiner Seite aus prüfen zu können.
Ach, Du weißt doch: wo kein Kläger, da kein Richter und Donald Trump hat immer recht!Zitat...Kann mir keiner erzählen, dass drei Werktage ausreichend sind, das von meiner Seite aus prüfen zu können. :
Ich würde an Deiner Stelle versuchen am Freitag den eigentlichen Bearbeiter des Bauantrags telefonisch zu erreichen und mit ihm darüber sprechen, insbesondere wg. der zu knappen Termingebung. Wer weiß, wie lange der Bürgermeister in Wirklichkeit schon damit rumläuft...
Lass denen aber auf alle Fälle auch schriftlich einen Widerspruch gegen die viel zu kurze Frist zukommen (incl. Schilderung, dass der Erhalt gerade erst am 10.06.2020 um 18 Uhr mittels persönliche Übergabe durch den Bürgermeister erfolgte, sowie welchen Termin er Dir nannte) und bitte um Benennung eines neuen Termins.
Sicherheitshalber solltest Du am Montag dann noch mal dort anrufen und Dich diesbezüglich auf den neusten Stand bringen lassen.
ZitatDie Mappe wurde mir absichtlich erst heute in die Hand gedrückt, :
Sicher das da nicht nur ein Wäschezettel drin war?
Hat er überhaupt was abgegeben ?
Zitat(incl. Schilderung, dass der Erhalt gerade erst am 10.06.2020 um 18 Uhr mittels persönliche Übergabe durch den Bürgermeister erfolgte, sowie welchen Termin er Dir nannte) :
Fraglich was dann der Bürgermeister sagt. Der erinnert sich möglicherweise nur daran das es vor 4 Wochen um 18 Uhr war ...
Na, na, na, während der Coronasperre???ZitatFraglich was dann der Bürgermeister sagt. Der erinnert sich möglicherweise nur daran das es vor 4 Wochen um 18 Uhr war ... :
ZitatNa, na, na, während der Coronasperre??? :
Ja, offizielle Zustellungen durften wohl eigentlich überall noch (kontaktlos) vorgenommen werden ...
Ach ja und heute wollte er die Unterlagen dann wahrscheinlich wieder abholen, oder???ZitatJa, offizielle Zustellungen durften wohl eigentlich überall noch (kontaktlos) vorgenommen werden ... :
Aber lassen wir das. Ich glaube, wir weichen so langsam von der eigentlichen Fragestellung ab...
Dann kannst du heute einen Fristverlängerungs-Antrag stellen, ihn mitsamt Zeuge in den Rathausbriefkasten werfen und begründest mit Feiertag, fehlender Prüfkapazität usw. Kannst noch 2 Wochen verlangen. Oder 4 Wochen, wie es dir beliebt.ZitatZeitraum bis Montag dürfte das wohl schwierig werden. :
Was meinst du, was schief laufen könnte? Du sollst weder bautechnische Details noch baugrund-und geotechnische Sicherungsverfahren noch formale Dinge des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens prüfen. Was meinst du, wer als Prüfer in Frage käme, einen Bauantrag auf *Richtigkeit* zu prüfen? Der macht dann sowas umsonst?Zitatwenn es schief läuft. :
Da du jetzt schon weißt, dass dort nicht alles korrekt läuft, weiß dein Nachbar längst, mit wem er es zu tun hat. Der Bürgermeister wohl auch.Zitathab ich einen Nachbar nebendran, der mir wohl kaum wohlgesonnen sein dürfte. :
Satz 6 der VO: Hat ein Nachbar nicht zugestimmt oder wird seinen Einwendungen nicht entsprochen, so ist ihm eine Ausfertigung der Baugenehmigung zuzustellen.
Der Fisch stinkt vom Kopf her.
@die Wölfin
Hallo,
kannst Du mir bitte sagen, ob diese Vorschriften nur inBayern oder auch in anderen Bundesländern (NRW)
danke
grüsse
malia
Landesrecht NRW
Landesbauordnung
§ 72
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068
Dort heißen die Nachbarn Angrenzer
ZitatDann kannst du heute einen Fristverlängerungs-Antrag stellen, :
Wenn es denn einen solchen gäbe ... und dann sollte man auch wissen, das ein Antrag nur ein Antrag ist, nicht mehr und nicht weniger ...
Einen Antrag? Den gibt es, wenn der TE einen stellt. Die vom Bürgermeister verlangte Reaktion des TE bis spätestens Mo wäre ein solcher Antrag.ZitatWenn es denn einen solchen gäbe :
Das weiß ich durchaus. Nirgends steht, dass dieser positiv oder negativ beschieden wird.Zitatund dann sollte man auch wissen, das ein Antrag nur ein Antrag ist, nicht mehr und nicht weniger ... :
Nochmal für den TE:
Niemand verlangt von dir, dass du als (nur Nachbar des Bauwilligen) dessen Bauantrag ---prüfst---.
ZitatNiemand verlangt von dir, dass du als (nur Nachbar des Bauwilligen) dessen Bauantrag ---prüfst---. :
Sicher verlangt das niemand - aber wenn mein eigener Grund und Boden, sowie meine Gebäude dadurch in Gefahr geraten, kann keiner verlangen, dass ich das nicht mache. Soweit ich bis jetzt gesehen habe, wird eine erhebliche Menge an Erdreich abgetragen, ohne dass eine entsprechende Stützmauer errichtet wird. Das ist unmittelbar neben meiner Zufahrt, und nicht unweit zu meinem Haus. Soll ich ihn etwa machen lassen, und hier abwarten, bis mir das Eigenheim wegrutscht?
Wenn du schon derartige Befürchtungen hast, dann unterschreibe eben nicht und lass dich auch nicht unter Druck setzen - ggf. wird der Antrag eben erst in der nächsten Bauausschuss-Sitzung bei der Gemeinde bearbeitet.
Ich gehe davon aus, dass der BA erst in diesem Bearbeitungsstadium ist, denn bei uns (Bayern/Unterfranken) kommt die offizielle Nachbar-Benachrichtigung erst nach Weiterreichung Gemeinde > Bauaufsicht/Kreisbauamt.
Im übrigen würde ich mich auch fragen, was das denn soll > die "Überreichung" durch den Bürgermeister und dann der Aufbau von Zeitdruck.
Üblicherweise geht der Bauwillige auf seinen Nachbarn zu und bespricht mit ihm sein Vorhaben - insbesondere falls Ausnahmen/Abweichungen geplant sind, bei denen die Zustimmung des Nachbarn erforderlich wäre.
Grundsätzlich gilt:
Die Nachbarunterschrift ist nicht erforderlich, wenn keine Nachbarschützenden Belange betroffen sind.
Eine erteilte Nachbarunterschrift dient dann nur als zusätzliche Reschtssicherheit für den Bauherren, da der Nachbar fast keine Einspruchsrechte hat, solange entsprechend den von Ihm unterschriebenen Plänen gebaut wird.
Mit der Unterschrift = Erteilung der Einwilligung verzichtest du aber auch auf eventuell vorhandene Rechte.
Ob bereits das erforderlich ist
ZitatLass denen aber auf alle Fälle auch schriftlich einen Widerspruch gegen die viel zu kurze Frist zukommen ... :
kannst du selbst am besten beurteilen (Stand der Bearbeitung - oder ist z.B. deine Kommune auch direkt schon Kreisbauamt?)
Wenn erstmal Gemeinde/BA-Sitzung ansteht, dann kannst z.B. auch (zusätzlich) bereits formlos deine Bedenken mitteilen und ggf. um ein klärendes Gespräch z.B. mit dem Bauwilligen und dessen Architekten bitten.
siehe bitte #2Zitatwas das denn soll > die "Überreichung" durch den Bürgermeister und dann der Aufbau von Zeitdruck. :
Woran kannst du das denn erkennen? Woher weißt du das?ZitatSoweit ich bis jetzt gesehen habe, wird eine erhebliche Menge an Erdreich abgetragen, ohne dass eine entsprechende Stützmauer errichtet wird. :
ZitatWoran kannst du das denn erkennen? Woher weißt du das? :
Mein Kumpel, ehemaliger Architekt in Rente, hat das auf dem Plan erkannt.
_______________________________
Landrats-/Bauamt sagt, ich solle mich an den Bürgermeister selbst wegen der Fristverlängerung wenden.
Habe mich statt dessen an ein, dem Bürgermeister nicht wohlgesonnenen, Gemeinderatsmitglied gewendet. Der hat mir den Rat gegeben, die Fristverlängerung nicht beim Bürgermeister, sondern beim Gemeinderat selbst zu beantragen.
Ich sollte dann ein Fax an die Verwaltungsgemeinschaft selbst und nicht ins Rathaus schicken, hab ich gemacht, und jenem Gemeinderat hab ich dann eine Kopie vom Faxversandbericht zu geschickt.
Ebenso wird dieser dann kommen, wenn der Bürgermeister am Montag oder Dienstag bei mir auf die Matte steht, und die Pläne einfordern "möchte".
ZitatEinen Antrag? Den gibt es, wenn der TE einen stellt. :
Nein den gibt nur, wenn der Gesetzgeber so was vorgesehen hat.
Falls der Gesetzgeber so was vorgesehen hat, nennt man das nicht "Antrag" sondern "Wunschzettel".
ZitatDas weiß ich durchaus. :
Dan weis man sicher auch, das Anträge in der Regel keine aufschiebende Wirkung haben?
ZitatIm übrigen würde ich mich auch fragen, was das denn soll > die "Überreichung" durch den Bürgermeister und dann der Aufbau von Zeitdruck. :
Im Kölnschen Raum nennt man das wohl auch "Klüngel" ... andenorts "Kumpanei" ...
ZitatHabe mich statt dessen an ein, dem Bürgermeister nicht wohlgesonnenen, Gemeinderatsmitglied gewendet. :
Sehr gut - Feinde des Feindes sind Deine Freunde ...
ZitatSehr gut - Feinde des Feindes sind Deine Freunde ... :
Der Bürgermeister will mir einfach nur eins reinwürgen. Er wollte damals hinter meinem alten Hühnerstall, der genau an einem Gemeindegrundstück angrenzt, welches ein extremer Hang ist, Erde über das genehmigungsfreie Volumen hinaus auffüllen. Ich hab ihm damals gesagt, kann er machen, wenn er es so gestaltet, dass mein Gebäude keinen Schaden nimmt, und gleichzeitig hab ich ihm gesagt, dass ich als Gegenleistung einen Gasanschluss haben möchte, der durch die Gemeinde gezahlt werden sollte. Bürgermeister kam mit der gleichen Masche an, sogar noch kürzer, Bauplan an einem Samstag, ich solle bis Montag unterschreiben. Zum Gasanschluss sagte er dann: "Wir können dafür sorgen, dass Du einen Gasanschluss erhälst, aber zahlen musst Du ihn selbst" - da war dann eigentlich schon der Ofen bei mir aus.
So, ich bin mit meiner Mappe dann zu meinem Onkel, und da haben wir dann festgestellt, dass keine Vorkehrungen getroffen werden sollen, die verhindern würden, dass das ablaufende Wasser bei mir reingedrückt werden würde. Und von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlte jeder Ansatz.
Ich hab ihm dann die Mappe nicht unterschrieben, mit den Worten, "Da kein Gasanschluss gezahlt wird, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, laut Plan keine Drainage gelegt wird, die verhindert, dass das Wasser in den Stall gedrückt wird, kann ich das nicht unterschreiben."
Dann hat er Theater machen wollen und meinte, "wieso soll ich da drauf achten - das ist ein Schwarzbau!" - Meine Antwort: "Das Teil steht schon knapp 40 Jahre hier, das Vermessungsamt war auch vor 5 Jahren da, und hat das Gehege als - nicht vermessungswürdig - abgehakt. Da brauchst Du mir nicht so zu kommen!"
Er ist ziemlich wütend abgezogen. Gleichzeitig habe ich dann noch das Landratsamt informiert. Die haben mir mitgeteilt, dass zwar kein Bauantrag vorliegt, sie aber nun Bescheid wüssten, und meine Bedenken mit einbeziehen werden, falls ein Antrag vorgelegt werden sollte. Diese Aktion war auch dem Gemeinderat nicht bekannt - jenes Gemeinderatsmitglied war auch noch im letzten Jahr Mitglied, und er wusste von dieser Sache nichts.
Der Bürgermeister hatte schon bei meinem Vater in den späten 90igern versucht, jenes Grundstück auffüllen zu lassen, ist aber an der Gegenwehr meines Vaters gescheitert. Bei mir hat er ein leichtes Spiel vermutet, musste aber genauso den kürzeren ziehen.
Damit ist noch nicht alles erzählt: Für das neue Wohngebiet, das nun oberhalb meines Grundstückes angelegt wurde, wurden durch ein anderes Grundstück, welches auch direkt an meinem angrenzt, Versorgungsleitungen gelegt. Der Gasversorger hat mir dann angeboten, kostengünstig einen Gasanschluss zu setzen, welches ich auch angenommen hatte, da ein späterer Anschluss nur direkt von der Straße über mein Grundstück (200 Meter Weg) verlegt werden könne.
Und genau das hab ich dem Bürgermeister am 10.06. auch gesagt: "So und jetzt hab ich doch meinen Anschluss, auch ohne Dein Zutun!" - und da lügt der mir doch dreist ins Gesicht: "Ja, selber Schuld - wärst Du uns damals entgegen gekommen, hätten wir Dir den auch gezahlt!" - ich hab ihm geantwortet: "Du weißt ganz genau, dass das nicht stimmt!" - und kein weiteres Kommentar abgewartet und hab ihn dann stehen gelassen. Ein solcher "Deal" war dem Gemeinderat auch nicht bekannt.
-- Editiert von Teddyknuddel am 13.06.2020 07:39
ZitatEr wollte damals hinter meinem alten Hühnerstall, der genau an einem Gemeindegrundstück angrenzt, welches ein extremer Hang ist, Erde über das genehmigungsfreie Volumen hinaus auffüllen. Ich hab ihm damals gesagt, kann er machen, wenn er es so gestaltet, dass mein Gebäude keinen Schaden nimmt, und gleichzeitig hab ich ihm gesagt, dass ich als Gegenleistung einen Gasanschluss haben möchte, der durch die Gemeinde gezahlt werden sollte. Bürgermeister kam mit der gleichen Masche an, sogar noch kürzer, Bauplan an einem Samstag, ich solle bis Montag unterschreiben. Zum Gasanschluss sagte er dann: "Wir können dafür sorgen, dass Du einen Gasanschluss erhälst, aber zahlen musst Du ihn selbst" - da war dann eigentlich schon der Ofen bei mir aus. :
So, ich bin mit meiner Mappe dann zu meinem Onkel, und da haben wir dann festgestellt, dass keine Vorkehrungen getroffen werden sollen, die verhindern würden, dass das ablaufende Wasser bei mir reingedrückt werden würde. Und von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlte jeder Ansatz.
Ich hab ihm dann die Mappe nicht unterschrieben, mit den Worten, "Da kein Gasanschluss gezahlt wird, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, laut Plan keine Drainage gelegt wird, die verhindert, dass das Wasser in den Stall gedrückt wird, kann ich das nicht unterschreiben."
Dann hat er Theater machen wollen und meinte, "wieso soll ich da drauf achten - das ist ein Schwarzbau!" - Meine Antwort: "Das Teil steht schon knapp 40 Jahre hier, das Vermessungsamt war auch vor 5 Jahren da, und hat das Gehege als - nicht vermessungswürdig - abgehakt. Da brauchst Du mir nicht so zu kommen!"
Er ist ziemlich wütend abgezogen. Gleichzeitig habe ich dann noch das Landratsamt informiert. Die haben mir mitgeteilt, dass zwar kein Bauantrag vorliegt, sie aber nun Bescheid wüssten, und meine Bedenken mit einbeziehen werden, falls ein Antrag vorgelegt werden sollte. Diese Aktion war auch dem Gemeinderat nicht bekannt - jenes Gemeinderatsmitglied war auch noch im letzten Jahr Mitglied, und er wusste von dieser Sache nichts.
Der Bürgermeister hatte schon bei meinem Vater in den späten 90igern versucht, jenes Grundstück auffüllen zu lassen, ist aber an der Gegenwehr meines Vaters gescheitert. Bei mir hat er ein leichtes Spiel vermutet, musste aber genauso den kürzeren ziehen.
Damit ist noch nicht alles erzählt: Für das neue Wohngebiet, das nun oberhalb meines Grundstückes angelegt wurde, wurden durch ein anderes Grundstück, welches auch direkt an meinem angrenzt, Versorgungsleitungen gelegt. Der Gasversorger hat mir dann angeboten, kostengünstig einen Gasanschluss zu setzen, welches ich auch angenommen hatte, da ein späterer Anschluss nur direkt von der Straße über mein Grundstück (200 Meter Weg) verlegt werden könne.
Und genau das hab ich dem Bürgermeister am 10.06. auch gesagt: "So und jetzt hab ich doch meinen Anschluss, auch ohne Dein Zutun!" - und da lügt der mir doch dreist ins Gesicht: "Ja, selber Schuld - wärst Du uns damals entgegen gekommen, hätten wir Dir den auch gezahlt!" - ich hab ihm geantwortet: "Du weißt ganz genau, dass das nicht stimmt!" - und kein weiteres Kommentar abgewartet und hab ihn dann stehen gelassen. Ein solcher "Deal" war dem Gemeinderat auch nicht bekannt.
Schöne Geschichte, aber was hat sie jetzt mit den Bauantrag deines Nachbarn zu tun?
ZitatSchöne Geschichte, aber was hat sie jetzt mit den Bauantrag deines Nachbarn zu tun? :
Das ist die Hintergeschichte dazu, warum mich der Bürgermeister überfahren will, warum ich nur eine Frist von 3 Werktagen bekommen habe, auf den Bauantrag des Nachbarn zu reagieren.
-- Editiert von Teddyknuddel am 13.06.2020 07:56
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