Hallo zusammen,
diese Woche hat mich eine Angrenzerbenachrichtigung von der Gemeinde (in BaWü) erreicht.
Bei dem Grundstück des Antragsstellers steht neben einem Mehrfamilienhaus auch eine große (Bestands-) Garage für mehrere Autos, die über eine Überdachung mit dem Haus verbunden ist und bis an die Grundstücksgrenze zu meinem Acker reicht.
Im beigefügten Lageplan verläuft zwischen Haus und Garage eine "Abgrenzung Anpassungssatzung". Ich interpretiere das so, dass dies die Grenze zwischen Innenbereich und Aussenbereich der Gemeinde ist. Bisher orientieren sich alle Häuser in der Nachbarschaft an diese Grenze. Im Außenbereich stehen lediglich Gartenhäuser oder eben Garagen.
Nun zum Bauvorhaben. Der Besitzer möchte ausgehend von seiner Hauswand eine einstöckige Wohnung mit Flachdach auf der Garage platzieren und zwar so, dass diese Wohnung genau 2,5m vor der Grundstücksgrenze aufhört. Die Garage ragt dann allerdings immer noch bis zur Grundstücksgrenze. Das restliche Haus ist einige Stockwerke höher und besitzt kein Flachdach.
Leider hat mich der Besitzer (den ich persönlich nicht kenne) vor dem Bauantrag nicht über sein Bauvorhaben informiert, sodass ich quasi von dem Brief überrascht wurde. Den Bauplan darf ich auf dem Rathaus einsehen.
Parallel zu dem Bauantrag hat die Gemeinde vor einigen Monaten Interesse an meinem Acker als Bauland bekundet. Es besteht durchaus Interesse den Acker in den nächsten Jahren hierzu zu verkaufen (auch als Teil meiner Altersvorsorge). Bis dahin wird er landwirtschaftlich genutzt (Getreide, Mais).
Ich habe nun die Möglichkeit meine Einwände gegen das Bauvorhaben zu nennen. Einerseits möchte ich das Bauvorhaben nicht einfach so ablehnen andererseits möchte ich aber auch nicht, dass mit dadurch ein finanzieller Nachteil z.B. beim Verkauf der Fläche entsteht.
Daher habe ich folgende fragen an euch:
- Wird durch die Wohnung nicht auch die Garage Teil des Wohnobjekts und es muss auch die Garage einen Mindestabstand von 2,5m von der Grenze haben?
- Wie sieht es mit dem Bau im Aussenbereich aus? Geht das so einfach? Muss hier nicht der Gemeinderat ebenfalls zustimmen?
- Wäre folgende Argumentation für einen Einwand legitim? Durch den Bau im, als Außenbereich gekennzeichneten Bereich, kommt das Wohngebäude näher an mein Grundstück und mindert die Attraktivität und ggf. auch den Verkaufspreis für zukünftige Bauplätze?
- Worauf sollte ich unbedingt achten, wenn ich die Baupläne einsehen darf?
Vielen Dank schon einmal im vorraus :-)
LG Wolfi
Bauantrag: Wohnung versetzt auf Bestandsgarage
30. Juni 2020
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Frage vom 30. Juni 2020 | 22:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauantrag: Wohnung versetzt auf Bestandsgarage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2020 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (34096 Beiträge, 5887x hilfreich)
Nicht unbedingt. Es gibt Ausnahmen.Zitatmuss auch die Garage einen Mindestabstand von 2,5m von der Grenze haben? :
Auch da gibt es Ausnahmen. Wenn die Gemeinde dort Flächen zu Bauland machen will, kann es Änderungen geben.ZitatWie sieht es mit dem Bau im Aussenbereich aus? Geht das so einfach? :
Alles, was du willst, ist im Rahmen dieser *Angrenzer-Benachrichtigung* legitim. Vielleicht werden die Grenzen dann anders gesetzt...ZitatWäre folgende Argumentation für einen Einwand legitim? :
Man sollte die Frist beachten, wenn man Einwände hat.
Ich würde jetzt mit dem Bauwilligen Kontakt aufnehmen.
Und jetzt?
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