Unser Bauantrag wurde wegen Nichteinhaltung gem. B-Plan abgelehnt.
Der B-Plan sagt, dass man die Höhe von X cm von Sockel, Traufe und First über dem nächstgelegenen Kanaldeckel nicht überschreiten darf. Bei uns ist das bei allen 3 Dingen der Fall.
Aufgrund einer extremen Senke in der Strasse gibt es einen Höhenunterschied von ca 1,00m von OK Kanaldeckel bis OK Gelände Grundstück.
Wir sind mit dem OKFF unseres geplanten Hauses schon 15cm UNTER denen der Nachbarn und sollen noch ca 80 cm tiefer?!
Laut einer Abstimmung der Stadt in welcher wir Bauen wollen, hat diese einstimmig dem Befreiungsantrag zugestimmt. Die Stadt hat die missliche Situation vor Ort allein anhand der Aktenlage erkannt.
Unser Haus reiht sich in alle bestehenden Gebäude in Abständen und Höhenmaßen ein. 3 Hausnummern weiter steht sogar solch ein Gebäude wie wir errichten wollen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat jetzt wegen Vorbildfunktion und Nichteinhaltung gem. B-Plan abgelehnt.
Es haben alle Nachbarn schriftlich dem Bau zugestimmt. Es gibt in der selben Strasse und 2e weiter Befreiungen denen zugestimmt wurde. Der B-Plan sagt man darf ein 1 1/2 "Geschosser" errichten.
Welche Aussicht haben wir in Hinblick auf die Errichtung unseres Hauses??
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Bauantrag abgelehnt - Nichteinhaltung gem. B-Plan
17. Juli 2012
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Frage vom 17. Juli 2012 | 20:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauantrag abgelehnt - Nichteinhaltung gem. B-Plan
Verbaut?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2012 | 23:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
Welche Aussicht haben wir in Hinblick auf die Errichtung unseres Hauses??
Ohne Baugenehmigung?
Gar keine.
quote:
Laut einer Abstimmung der Stadt in welcher wir Bauen wollen, hat diese einstimmig dem Befreiungsantrag zugestimmt.
Der Befreiungsantrag ist rechtgültig?
Hier sollteman das Gespräch mit der Stadt suchen um zu eroieren win wieweit dieser Befreiungsantrag für die untere Bauaufsichtsbehörde bindend wäre.
Ansonsten müsste man Widerspruch einlegen, notfalls klagen oder die Forderungen der unteren Bauaufsichtsbehörde erfüllen.
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