Hallo,
auf einem Eckgrundstück am Ende einer Sackstraße soll eine Stadtvilla (2 geschossig) errichtet werden. Für das Baugebiet gibt es keinen Bebauungsplan und es handelt sich hierbei um ein Außenrandbezirk.
Lt. Auskunft des Bauamtes wird der Bauantrag zu 99 % abgelehnt, da das Bauamt keinen "baulichen Klotz" auf diesem Eckgrundstück wünscht.
Wie sind die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch, da alle gestezlichen Abstände (3 m zum Nachbarn) eingehalten sind.
Vielen Dank
Bauantrag abgelehnt
Verbaut?
Verbaut?
wenn der B Plan keine entsprechenden Regeln vorhält
steht dem Bauvorhaben "nur" das Einpassungsgebot entgegen
BauGB (Auszug)
§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Wenn der Bauantrag abgelehnt wird dann sicherlich auf Grund von § 34, ansonsten muss man die Begründung abwarten, dann lässt sich vielleicht einschätzen ob Rechtsmittel erfolgreich seien könnten.
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Vielen dank für die schnelle Antwort.
In der Straße des Grundstückes ist eigentlich alles gebaut. Vom 1 1/2 Geschoss bis 2 1/2 Geschoss. Grundstücksnachbarn Bungalow sowie Stadtvilla.
Für mich ergibt sich auch kein Ablehnungsgrund lt. §34.
Jedoch meint das Bauamt, bisher nur mündlich, dass der Bau zu "wuchtig" sein und an ein Ende eines Baugebietes nicht passend würde.
Dann doch schriftlichen Bescheid abwarten und danach reagieren. Wollte mich nur vorher schon informieren, wie der weitere Weg bei Ablehnung wäre.
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Hallo,
nach einem Beratungsgespräch im zuständigen Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass das Bauvorhaben für eine Stadtvilla nach § 34 BauGB
abgelehnt wird.
Ablehnungsgrund:
Da es sich hierbei um ein Eckgrundstück handelt und der Neubau nicht der Flucht beider Strassen stehen würde, wird der Antrag für ein Stadtvilla abgelehnt. Jedoch im gleichem Atemzug teilte uns die Sachbearbeiterin mit, dass ein Neubau im Bungalow-Stil sofort genehmigt werden würde. Dies klingt sehr nach Willkür der Sachbearbeiterin bzw Bauamt.
Welchen Erfolg hat ein Widerspruch zum Bau einer Stadtvilla?
Eine Bauvoranfrage des vorherigen Besitzers wurde vor gut 1 1/2 Jahren positiv für ein Wohnhaus beschieden. Jedoch ist dort nirgendwo ersichtlich, ob auf dem Grundstück nur ein Bungalow errichtet werden kann. Kann dies ein Bauamt anordnen?
Bin etwas ratlos bei der Auslegung §34 und ob dies so rechtens ist.
quote:
Welchen Erfolg hat ein Widerspruch zum Bau einer Stadtvilla?
Das sollte ein in diesen Fragen erfahrener Rechtsanwalt prüfen. Wenn Du das Bauvorhaben in der jetzigen Form durchsetzen willst, dann ist nach meiner Einschätzung der Rechtsanwalt ohnehin erforderlich.
Nicht ungewöhnlich in solchen Fällen wäre jedoch, dass in Verhandlungen mit dem Bauamt am Ende ein Kompromiss gefunden wird. Wenn Du Dein Bauvorhaben in absehbarer Zeit realisieren willst, dann wirst Du Dich auf so einen Kompromiss wahrscheinlich einlassen müssen.
Das Durchsetzen des Bauvorhabens in der jetzt geplanten Form wird aus meiner Sicht nur auf dem Klageweg möglich sein und das auch noch mit ungewissen Erfolgsaussichten. Neben Geld und Nerven kostet so etwas natürlich auch viel Zeit.
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im Zweifelsfall steht unter der schriftlichen Ablehnung eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Je nach Bundesland kannst du dann Klage oder Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Ob dein Widerspruch erfolg hat hängt von deinem Bauvorhaben ab und ob die Sachbearbeiterin willkürlich entschieden hat oder unverhältnismässig.
Ein Schuss aus der Hüfte hier aus dem Forum wird schwierig, tendenziel würde ich mich erstmal der Meinung der Sachbearbeiterin anschliessen aber ich kenne weder dein Bauvorhaben mit Abstandsflächen usw noch das Wohngebiet in dem gebaut werden soll.
Die Ablehnung muss ausführlich und umfassend begründet sein. Würde es theoretisch schon reichen wenn du die Stadtvilla in die Häuserflucht schiebst?
-- Editiert am 26.08.2009 10:53
Hallo,
vielen dank für die Antworten.
das schieben des Neubaus in die Häuserflucht passt nur in einer kreuzenden Strasse. Diese Option ist uns vom Schnitt des Grundstückes genommen.
Der Kompromiss wäre der Bau eines Bungalows, wo keine Fluchten eingehalten werden müssten. Und dieser Punkt ist für mich das unverständliche. Bei Neubau Bungalow ist alles erlaubt und Stadtvilla wird kategorisch ausgeschlossen, obwohl Nachbargrundstück auch mit Stadtvilla bebaut ist.
Aber wie schon erwähnt, letzte Instanz ist widerspruch mit Klage, welche sehr zeitintensiv, kostspielig und erfolgsaussicht vakant ist.
quote:
Bei Neubau Bungalow ist alles erlaubt und Stadtvilla wird kategorisch ausgeschlossen
Und dazwischen gibt auch noch eine Reihe von Möglichkeiten, über die nicht gesprochen wurde.
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Hallo m_79,
eure Beiträge sind nun schon ein paar Jahre "alt".
Ich wollte mich mal erkundigen, wie es bei euch mit dem Projekt Stadtvilla ausgegangen ist??
Wir haben momentan ein Ähnliches Problem mit unseren Bauplanungen.
Grüße
Und jetzt?
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