Bauarbeiten Nachbargrundstück- Beschädigung

24. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nelle80
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauarbeiten Nachbargrundstück- Beschädigung

Hallo, vielleicht kann ich einen Tip bekommen. Auf unserem Nachbargrundstück wurde ein Teilstück durch die Gemeinde zu einem öffentlichen Parkplatz umgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden uns als unmittelbare Nachbarn erst bei Baubeginn persönlich mitgeteilt. Abgetrennt sind die Grundstücke nur durch einen alten Maschendrahtzaun - wir möchten nun einen Sichtschutzzaun bauen. Haben wir Anspruch auf eine Kostenbeteiligung?
Beim Bau dieses Parkplatzes wurde durch die Baufirma eine zu große Rüttelplatte eingesetzt, womit unser Torpfeiler im Fundament und die BetonFassung in der Einfahrt beschädigt wurde. Das Tor lässt sich nun nicht mehr schließen, bzw. im Boden verankern, sodass wir nun behelfsmäßig einen Strick um das Tor binden müssen. Eine Schadensanzeige bei der Gemeinde brachte keine Reaktion. Die Baufirma war vor Ort zur Begutachtung und bot an, mit einer „unkomplizierten „ Zahlung von 200EUR damit alle Angelegenheiten erledigt zu haben. Der Gemeinde liegen 2 Meldungen mit Fotodokumentation vor.
Wie können wir uns sinnvoll verhalten?
Dankeschön für einen Tipp

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124049 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Nelle80):
Beim Bau dieses Parkplatzes wurde durch die Baufirma eine zu große Rüttelplatte eingesetzt,

Festgestellt durch wen genau mit welcher Kompetenz genau?



Zitat (von Nelle80):
womit unser Torpfeiler im Fundament und die BetonFassung in der Einfahrt beschädigt wurde.

Nicht nur Kranplätze müssen ausreichend verdichtet sein ... wie könnte man beweisen, das Fundament und Untergrund ausreichend verdichtet waren und das Fundament ausreichend dimensioniert waren?



Zitat (von Nelle80):
Wie können wir uns sinnvoll verhalten?

A) Die 200 EUR akzeptieren
B) es sein lassen
C) aus Schadenersatz klagen

Insbesondere bei letzterem können schnell mal 3-4000 EUR Kostenrisiko auf einen zukommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7874 Beiträge, 1618x hilfreich)

Zitat:
Haben wir Anspruch auf eine Kostenbeteiligung?


nein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 411x hilfreich)

Die Fragen wurden ja "eigentlich" schon beantwortet.

Bei Frage 1 könnte das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes was bringen. Welches Bundesland ist es denn?

Bei Frage 2 ist die Frage des Nachweises eines Verschuldens seitens des Unternehmers das Thema.
Am Ende wird es darauf hinauslaufen, ob Euer Torpfeiler überhaupt "richtig" gegründet ist.

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