Bauen auf Familiengrundstück fair niederschreiben

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
kenny-002
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauen auf Familiengrundstück fair niederschreiben

Guten Tag,

meine Frau und ich planen im kommenden Jahr ein Haus zu bauen. Ich weiß noch nicht genau wie wir das am besten schreiben, dass uns beiden je nach eingebrachtem Anteil das Haus gehört. Es soll, im Fall einer Trennung gerecht zugehen und keiner von beiden benachteiligt werden. Aber da ist unser Problem.

Zur Situation:
Wir sind seit einem Jahr verheiratet, keine Kinder. Der Grund für das Haus kommt von meiner Frau, bzw. von Ihren Eltern. Der Grund wird an meine Frau überschrieben. Meine Schwiegereltern möchten nicht, dass ich mit ins Grundbuch als Besitzer eingetragen werde, da das Haus im Garten der Schwiegereltern steht und es dazu noch das vorgezogene Erbe an meine Frau ist. Also gehört das Haus faktisch immer meiner Frau.
Das Haus wird voraussichtlich 500.000€ kosten und wird zu 2/3 von mir bezahlt.
Das Problem ist, dass meine Eltern mir ebenfalls ein Vorgezogenes Erbe geben würden und wir entsprechend voraussichtlich keinen Kredit bräuchten. Natürlich haben bei dieser Sache meine Eltern große Bedenken, da nicht klar ist wie es im Fall einer Trennung aussieht.
Ich möchte das wir das niederschreiben, dass ich mein eingebrachtes Geld plus Wertzuwachs auch im Fall einer Trennung herausbekomme.
Im Internet liest man viel, dass man das eingebrachte Geld in den dritten Teil des Grundbuches eintragen kann. Aber durch das Abwohnen des Hauses wird dieses Geld weniger wert. Dies sehe ich aber als ungerecht an, da ich eben auch Geld investiere, um das Haus zu erhalten. Darüber hinaus ist nach der aktuellen Situation die Preise für Häuser immer nur gestiegen (Großraum München). Also wird das Haus ja nur mehr wert!

Wie könnte man es juristisch korrekt lösen, dass das eingebrachte Geld inkl. Wertzuwachs im Fall einer Trennung meins bleibt?

Schonmal vielen Dank für Ihre Antworten.

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von kenny-002):
Wie könnte man es juristisch korrekt lösen, dass das eingebrachte Geld inkl. Wertzuwachs im Fall einer Trennung meins bleibt?

Man schildert seine Wünsche einem Anwalt (idealerweise mit Kenntnissen in Sachen Familienrecht), damit er einen entsprechenden Vertrag aufsetzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Man könnte eine Grundschuld zugunsten des Ehemanns auf das Grundstück eintragen.
Da kann man aber meines Wissens nur feste Summen (und keinen Wertzuwachs) eintragen.
Außerdem nutzt das ganze nichts, wenn doch ein Wertverlust eintritt (Blitz schlägt ein und Haus brennt ab - das wäre ja auch ein Wertverlust, den man zumindest bedenken sollte).

Ergo: Bei solchen Summen und Entscheidungen von solcher Tragweite ist alles andere als eine professionelle Beratung doch totaler Leichtsinn. Wer sich ein Haus für 500k€ leisten kann, hat auch 250€ für eine Beratung übrig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Man schildert seine Wünsche einem Anwalt


Damit würde ich eher zu einem Notar gehen. Der entsprechende Vertrag muss sowieso notariell beurkundet werden.

Als weitere Alternative kommt der Abschluss eines Ehevertrages in Betracht

Zitat:
hat auch 250€ für eine Beratung übrig


Im Hinblick auf den Geschäftswert dürften 250€ wohl kaum reichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von hh):
Als weitere Alternative kommt der Abschluss eines Ehevertrages in Betracht

Den hatte ich auch eigentlich im Sinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

.

-- Editiert von TidoZett am 10.12.2018 14:41

-- Editiert von TidoZett am 10.12.2018 14:42

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Am saubersten wäre es, wenn Du ebenfalls ins Grundbuch kommst. Immerhin wird der Grundbesitz durch den Bau des Hauses kräftig aufgewertet.

Falls die Schwiegereltern im Fall der Trennung das Grundstück in der Familie halten wollen, wäre ja denkbar, dass ihnen/Deiner Frau ein Vorkaufsrecht Deines Grundstückanteils eingeräumt wird.

Ob im Fall der Fälle dann aber soviel Geld vorhanden ist, dass sie dieses auch ausüben können... ¯\_(ツ)_/¯

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