Guten Tag,
meine Frau und ich planen im kommenden Jahr ein Haus zu bauen. Ich weiß noch nicht genau wie wir das am besten schreiben, dass uns beiden je nach eingebrachtem Anteil das Haus gehört. Es soll, im Fall einer Trennung gerecht zugehen und keiner von beiden benachteiligt werden. Aber da ist unser Problem.
Zur Situation:
Wir sind seit einem Jahr verheiratet, keine Kinder. Der Grund für das Haus kommt von meiner Frau, bzw. von Ihren Eltern. Der Grund wird an meine Frau überschrieben. Meine Schwiegereltern möchten nicht, dass ich mit ins Grundbuch als Besitzer eingetragen werde, da das Haus im Garten der Schwiegereltern steht und es dazu noch das vorgezogene Erbe an meine Frau ist. Also gehört das Haus faktisch immer meiner Frau.
Das Haus wird voraussichtlich 500.000€ kosten und wird zu 2/3 von mir bezahlt.
Das Problem ist, dass meine Eltern mir ebenfalls ein Vorgezogenes Erbe geben würden und wir entsprechend voraussichtlich keinen Kredit bräuchten. Natürlich haben bei dieser Sache meine Eltern große Bedenken, da nicht klar ist wie es im Fall einer Trennung aussieht.
Ich möchte das wir das niederschreiben, dass ich mein eingebrachtes Geld plus Wertzuwachs auch im Fall einer Trennung herausbekomme.
Im Internet liest man viel, dass man das eingebrachte Geld in den dritten Teil des Grundbuches eintragen kann. Aber durch das Abwohnen des Hauses wird dieses Geld weniger wert. Dies sehe ich aber als ungerecht an, da ich eben auch Geld investiere, um das Haus zu erhalten. Darüber hinaus ist nach der aktuellen Situation die Preise für Häuser immer nur gestiegen (Großraum München). Also wird das Haus ja nur mehr wert!
Wie könnte man es juristisch korrekt lösen, dass das eingebrachte Geld inkl. Wertzuwachs im Fall einer Trennung meins bleibt?
Schonmal vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruß
Bauen auf Familiengrundstück fair niederschreiben
Verbaut?
Verbaut?
ZitatWie könnte man es juristisch korrekt lösen, dass das eingebrachte Geld inkl. Wertzuwachs im Fall einer Trennung meins bleibt? :
Man schildert seine Wünsche einem Anwalt (idealerweise mit Kenntnissen in Sachen Familienrecht), damit er einen entsprechenden Vertrag aufsetzt.
Man könnte eine Grundschuld zugunsten des Ehemanns auf das Grundstück eintragen.
Da kann man aber meines Wissens nur feste Summen (und keinen Wertzuwachs) eintragen.
Außerdem nutzt das ganze nichts, wenn doch ein Wertverlust eintritt (Blitz schlägt ein und Haus brennt ab - das wäre ja auch ein Wertverlust, den man zumindest bedenken sollte).
Ergo: Bei solchen Summen und Entscheidungen von solcher Tragweite ist alles andere als eine professionelle Beratung doch totaler Leichtsinn. Wer sich ein Haus für 500k€ leisten kann, hat auch 250€ für eine Beratung übrig.
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Zitat:Man schildert seine Wünsche einem Anwalt
Damit würde ich eher zu einem Notar gehen. Der entsprechende Vertrag muss sowieso notariell beurkundet werden.
Als weitere Alternative kommt der Abschluss eines Ehevertrages in Betracht
Zitat:hat auch 250€ für eine Beratung übrig
Im Hinblick auf den Geschäftswert dürften 250€ wohl kaum reichen.
ZitatAls weitere Alternative kommt der Abschluss eines Ehevertrages in Betracht :
Den hatte ich auch eigentlich im Sinn.
.
-- Editiert von TidoZett am 10.12.2018 14:41
-- Editiert von TidoZett am 10.12.2018 14:42
Am saubersten wäre es, wenn Du ebenfalls ins Grundbuch kommst. Immerhin wird der Grundbesitz durch den Bau des Hauses kräftig aufgewertet.
Falls die Schwiegereltern im Fall der Trennung das Grundstück in der Familie halten wollen, wäre ja denkbar, dass ihnen/Deiner Frau ein Vorkaufsrecht Deines Grundstückanteils eingeräumt wird.
Ob im Fall der Fälle dann aber soviel Geld vorhanden ist, dass sie dieses auch ausüben können... ¯\_(ツ)_/¯
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