Bauen auf fremdem Grundstück

16. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Selinas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Bauen auf fremdem Grundstück

Hallo
ich habe vor, ein Gebäude aufzustocken. Das Gebäude um das es geht, gehört- wie auch das Grundstück selber- meinen zukünftigen Schwiegereltern. Ich habe also vor, auf einem fremden Grundstück zu bauen. Wie gehe ich am besten vor, um mich angemessen abzusichern? Was wird die Bank von mir vor Kreditzusage sehen wollen? Muss ich zum Notar?
Ich wäre über Antworten, von Leuten die sich damit auskennen, sehr froh.
Danke schonmal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das Gebäude - in diesem Fall die Aufstockung - wäre Bestandteil des Grundstück (da fest mit diesem verbunden) und damit Eigentum der Schwiegereltern.
Mögliche Lösung: als Miteigentümer im Grundbuch eintragen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wie cobold schon geschrieben hat, wäre sicherlich ein Grundbucheintrag zu deinen Gunsten am sichersten.
Man kann eben nicht in die Zukunft schauen, was in ein paar Jahren passiert.
Evtl. ist das Verhältniss zu den Schwiegereltern so gut und man lebt glücklich und zufrieden bis zum Ende zusammen, aber es könnte in ein paar Jahren auch zum Streit kommen.
Was dann? Das Gebäude gehört den Schwiegereltern und du darst die Raten für den Umbau/Ausbau weiterhin monatlich abzahlen.

Daher wäre die sicherste Variante, das du einen Eintrag ins Grundbuch machen lässt.
Dazu müssen natürlich deine zukünftigen Schwiegereltern einverstanden sein.
Wenn sie das nicht wollen, würde ich vorerst von dem Umbau/Ausbau absehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Selinas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Man versteht sich blendend und sie wären mit einem Grundbucheintrag einverstanden. Reicht denn der Bank dieser Eintrag für die Baukreditvergabe an mich? Wo und wie bzw. durch wen lässt man den Eintrag in das Grundbuch vornehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was die Bank verlangt, wird sie dir schon sagen, üblich ist eine Grundschuld.
Den Vertrag zum Eigentumsübertrag setzt eine Notar auf und beglaubigt diesen, er sorgt für die Eintragung im Grundbuch.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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