Hallo, ich besitze Gartenland im Außenbereich aber kein land-/forstwirtschaftliches Gewerbe.
Seit ca. 20 Jahren steht dort ein Verschlag, welcher bisher als Heu-/strohlager und Gerätelager genutzt wird. Dieser ist******rungsbedingt schadhaft und soll nun erneuert werden.
Kann ich einen Umbau vornehmen bzw. ihn geringfügig ändern ohne eine Genehmigung oder einen Bauantrag? Die Nutzung soll beibehalten werden.
-- Editiert von huberta am 18.02.2008 14:32:15
Bauen im Außenbereich - darf ich Gerätelager geringfügig ändern ohne Bauantrag?
18. Februar 2008
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Frage vom 18. Februar 2008 | 14:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauen im Außenbereich - darf ich Gerätelager geringfügig ändern ohne Bauantrag?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2008 | 10:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49443 Beiträge, 17380x hilfreich)
Kann ich einen Umbau vornehmen bzw. ihn geringfügig ändern ... ?
Das kommt darauf an, was Du darunter verstehst. Ich würde Dir eine Voranfrage beim Bauamt empfehlen.
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