Bauen im Außenbereich - darf ich Gerätelager geringfügig ändern ohne Bauantrag?

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
huberta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauen im Außenbereich - darf ich Gerätelager geringfügig ändern ohne Bauantrag?

Hallo, ich besitze Gartenland im Außenbereich aber kein land-/forstwirtschaftliches Gewerbe.
Seit ca. 20 Jahren steht dort ein Verschlag, welcher bisher als Heu-/strohlager und Gerätelager genutzt wird. Dieser ist******rungsbedingt schadhaft und soll nun erneuert werden.
Kann ich einen Umbau vornehmen bzw. ihn geringfügig ändern ohne eine Genehmigung oder einen Bauantrag? Die Nutzung soll beibehalten werden.


-- Editiert von huberta am 18.02.2008 14:32:15

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49443 Beiträge, 17380x hilfreich)

Kann ich einen Umbau vornehmen bzw. ihn geringfügig ändern ... ?

Das kommt darauf an, was Du darunter verstehst. Ich würde Dir eine Voranfrage beim Bauamt empfehlen.

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