Baufirma fordert Haftungsausschluss bei Bauarbeiten an Garage

26. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Baufirma fordert Haftungsausschluss bei Bauarbeiten an Garage

Hallo,
ich habe folgende Frage. Mein Haus ist am Hang gebaut,, die Doppelgarage ist teilweise in den Hang rein gebaut, das Garagendach geht in die Hangfläche über und ist Teil des Gartens. Nach ca. 50 Jahren ist die Garage leider undicht. Eine Handwerkerfirma hat sich das angesehen und gemeint sie müsse die Erde auf dem Garagendach abtragen, das Dach neu isolieren und dann wieder verfüllen. Nachdem sie von Hand eine Probegrabung gemacht hatten, haben sie ermittelt, dass ca. 20 Kubikmeter Erde abgetragen werden müssen. Sie sagen, das kann nur mit Maschinen abgetragen werden, da sonst nicht mehr bezahlbar. Zum Einsatz kommen soll ein kleiner Minibagger. Nun zum rechtlichen Kern meiner Frage. Die Firma will, dass ich vorher einen Haftungsausschluss unterschreibe, weil sie nicht für etwaige Schäden in Form von etwaiger Rissbildung beim Befahren des Betondaches mit dem Minibagger haften wollen. Sind solche Haftungsauschlüsse in der Baubranche üblich?
Ich weiß nicht so recht was ich davon halten soll...
viele Grüße
Peter

-- Editiert von User am 26. September 2023 23:20

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124205 Beiträge, 40337x hilfreich)

Mal abgesehen davon, das ich gewisse Zweifel an der Kompetenz dieser "Handwerkerfirma" habe, ist es gerade in der Baubranche üblich, das man für nichts haften will.
Nicht selten sind solche Ausschlüsse nichtig.
Hilft am Ende allerdings nichts, wenn die Firma nichts hat, womit sie haften könnte ...



Zitat (von Pentane):
Ich weiß nicht so recht was ich davon halten soll...

Da würde ich versuchen, einen versierten Anwalt zu finden der das kompetent beurteilt.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1967 Beiträge, 413x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Sind solche Haftungsauschlüsse in der Baubranche üblich?

Nein.

Üblich ist eine Fachplanung durch den vom Auftraggeber beauftragten Fachplaner und dann die Vorgabe, wie die Arbeiten sicher ausgeführt werden können.

Ist das Dach überhaupt für eine Befahrung ausgelegt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Ich weiß nicht so recht was ich davon halten soll...
Du wurdest über das Risiko bei der geplanten Vorgehensweise aufgeklärt. Stimmst du der Vorgehensweise zu geht das Risiko der Rissbildung auf dich über. Ob es eine andere Möglichkeit gibt die Erde sicher abzutragen, ohne einen gewissen preislichen Rahmen zu sprengen, kann ich nicht beantworten.
Es ist nur allzu selbstverständlich, dass in der hier beschriebenen Konstellation, die ausführende Firma dieses Risiko nicht tragen möchte. Wenn der Haftungsausschluss richtig aufgesetzt sein sollte, dann wäre dieser auch wirksam. Im hier beschriebenen Fall finde ich das auch völlig legitim. Gefällt dir das nicht, dann solltest du eine andere Firma suchen die das auf andere Weise lösen kann und keinen Haftungsausschluss verlangt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9507x hilfreich)

Naja Sie haben da nur 3 Optionen:
- den Haftungsausschluss unterschreiben
- eine andere Firma suchen
- selbst die Erde wegschaffen (Eigenleistung)

Sie können die Firma jedenfalls nicht zwingen, ohne unterschriebenen Haftungsausschluss weiterzuarbeiten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Sind solche Haftungsauschlüsse in der Baubranche üblich?
Weniger üblich sind solche Arbeiten mit mehreren Unbekannten und verschiedenen Gewerken, aber ich halte die Enthaftungsforderung des Handwerkers für durchaus nachvollziehbar.
Zitat (von Pentane):
Eine Handwerkerfirma
Welches Gewerk? Dachdecker?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Es hilft ja nix, aber so wie "geplant" würde ich es nicht ausführen lassen, denn ->

Zitat (von de Bakel):
Ist das Dach überhaupt für eine Befahrung ausgelegt?

daran wird es garantiert scheitern.

Ich schätze, dass Ihr den Auftrag aufteilen müsst.
1 x Erde von der Garage schaffen -> Keinen Minibagger, sondern was größeres mit Zweischalengreifer, dann muss auch nicht auf der Garage "rumgefahren" werden und nach Abdichtung Erdreich wieder aufbringen. (Passende Gerätschaften haben Tiefbauer).
1x Dach neu abdichten. (Dachdecker)

Dabei stellt sich mir aber noch eine Frage.
Wenn da Teile des Hangs abgegraben werden müssen, sollte man eventuell noch über die Absicherung des Hangs Gedanken machen.

-- Editiert von User am 28. September 2023 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1967 Beiträge, 413x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn da Teile des Hangs abgegraben werden müssen, sollte man eventuell noch über die Absicherung des Hangs Gedanken machen.

gehört zu
Zitat (von de Bakel):
Üblich ist eine Fachplanung durch den vom Auftraggeber beauftragten Fachplaner und dann die Vorgabe, wie die Arbeiten sicher ausgeführt werden können.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

vielen Dank für eure Infos. Letztendlich hat der Bauunternehmer auf einen Haftungsausschluss verzichtet da sich nach einer Probegrabung heraus gestellt hat, dass auf der Doppelgarage über 50 Tonnen Erde aufgeschüttet waren und sie statisch für dieses Gewicht ausgelegt war/ist. Da fällt ein Minibagger mit ein paar 100kg im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht. Zudem wurde die Garage innen mehrfach mit Baustützen abgestützt, also es ging bis jetzt alles problemlos über die Bühne und der Bagger "parkt" nicht in der Garage:)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.543 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.725 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen