Baugenehmigung Carport / überdachter Freisitz

7. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fabsle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung Carport / überdachter Freisitz

Hallo liebes Forum,

meine Frau und ich wollen uns ein Carport bauen und haben einen Architekten mit der Planung beauftragt. Auf dem Carport soll später eine PV-Anlage installiert werden. Wir haben ein Reihenhaus das von hinten einen 2m breiten Zugang hat. Das Carport soll 8 x 7,5m werden. Da die zufahrt zum Hinteren Grundstück nur 2m Breit ist, bekommen wir keine Genehmigung (laut Gesetz muss die Zufahrt min. 3m breit sein). Allerdings haben meine Eltern nach der Wende ein Baugenehmigung für eine Garage bekommen und diese auch gebaut.
Nun haben wir den Antrag als überdachten Freisitz eingereicht. Dieser wird nicht genehmigt da er sich nicht in das Umgebungsbild einpasst.
Nun meine Frage, kann ich das Gerüst so groß bauen und überdache nur 40m², da man für 40m² keinen Bauantrag braucht?
Oder Überdachen wir nix, da später die PV-Anlage auf den "Freisitz" installiert werden soll und man eine "Halterung" für diese braucht, quasi ein Dach zur Befestigung der Solaranlage.

Habt ihr eine Idee, oder gibt es bestimmte Regeln/Vorschriften, die Regenerative Energien bevorzugt? Mit unseren Nachbarn haben wir auch schon geredet und ein unterschriebenes Dokument mit eingereicht in dem sie sich damit einverstanden erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go551168-33):
haben einen Architekten mit der Planung beauftragt.
Der Architekt weiß, was geht und möglich ist.

Ich vermute, ein 40qm großes Dach mit PV (ohne Bauantrag) fügt sich ebenso wenig wie ein 60 qm großes Dach (mit Bauantrag) in das Umgebungsbild ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von go551168-33):

Habt ihr eine Idee, oder gibt es bestimmte Regeln/Vorschriften, die Regenerative Energien bevorzugt?


Ich habe keine, die RE bevorzugen, aber dennoch ein paar Dinge die sie beachten sollten.

Laut ihrem Text bewegen sie sich immer mehr weg von einem Gebäude bzw. einer baulichen Anlagen i.S.d. EEG für die es eine höhere Einspeisevergütung gibt hin zu einem "Ständer" für PV-Module.

Daraus ergeben sich mehrere Probleme, die man auf dem Schirm haben muss:

1.) Die betriebswirtschaftliche Rechnung sind (komplett) anders
2.) Man baut dann u.U. nicht mehr ein Gebäude sondern eine PV-Freiflächenanlage. Diese ist jedoch kein priviligiertes Vorhaben im Sinne des §35? BauGB und damit erstmal verboten und muss gesondert genehmigt werden.

Im Übrigen kommt mir auch ein Carport mit 8 x 7,5m erstmal "überdimensioniert" vor. Ist dies auch nach einer objektiven Betrachtung der Fall, kann es bei der Beurteilung der Anlage aus Sicht des EEG dazu kommen, dass das das Carport kein Gebäude i.S.d. EEG sondern als "Ständer" für die PV-Anlage einzustufen ist. Mit entsprechenden Folgen für die Finanzen.

Mein eindringlicher Rat hier ist sich nochmal "schlau" zu machen. Das Thema PV-Anlage, Carport und alle denkbaren "Gestaltungsmöglichkeiten" wurden in der Vergangenheit mit unterschiedlichem Erfolg bereits von findigen Bürgern "getestet". Vom Carport als Betriebsausgaben für die PV-Anlage mit Vorsteuerabzug bis was weiß ich wohin......

Empfehlenswerte Anlaufstelle ist hier die Clearingstelle EEG: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/

grüße

-- Editiert von kalledelhaie am 07.07.2020 14:26

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