Baugenehmigung Foodtrailer Privatparkplatz

20. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
JanG9609
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung Foodtrailer Privatparkplatz

Guten Tag,

ich bin gerade dabei mein Gewerbe anzumelden.
Ich möchte einen Foodtrailer eröffnen und habe mir einen Privatparkplatz als Stellplatz ausgesucht. Mit dem Eigentümer ist alles abgeklärt, er ist einverstanden.
Nun habe ich die Adresse an die zuständige Person der Statdt für die Gewerbeanmeldung weitergeleitet. Ich sollte jetzt aber nochmal beim Kreis nachfragen, ob eine Aufstellung des Trailers so möglich ist.
Habe ich gemacht und als Antwort kam: "Das Aufstellen eines Foodtrailers ist Baugenehmigungspflichtig."
Ich soll jetzt eine Bauvoranfrage stellen, weil das Grundstück den Festsetzungen der Stadt liegt.

Das kann doch nicht sein, dass ich für das Aufstellen eines Foodtrailers auf einem Privatgrundstück, zusätzlich zur Einverständnis des Besitzers, eine Baugenehmigung brauche oder?
Auch im Internet kann ich nach meiner Recherche nichts dazu finden.

Ich hoffe hier um Klärung.
Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1968 Beiträge, 413x hilfreich)

Lese mal § 2 Deiner Landesbauordnung. Da wird es in etwa heißen:"Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden."

In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift wird dann etwas in der Art stehen:"Bauliche Anlagen sind beispielsweise auch Wohn- und Verkaufswagen, wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden."

Alternativ kann man auch diverse Urteile von Verwaltungsgerichten lesen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124226 Beiträge, 40339x hilfreich)

Zitat (von JanG9609):
Das kann doch nicht sein, dass ich für das Aufstellen eines Foodtrailers auf einem Privatgrundstück, zusätzlich zur Einverständnis des Besitzers, eine Baugenehmigung brauche oder?

Doch.

Denn vermutlich wird man da nicht jeden Abend alles abbauen und jeden Morgen wieder alles aufbauen?
Somit wird das ganze wie ein Bau ohne Räder behandelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
JanG9609
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch.

Denn vermutlich wird man da nicht jeden Abend alles abbauen und jeden Morgen wieder alles aufbauen?
Somit wird das ganze wie ein Bau ohne Räder behandelt.


Tatsächlich fahren wir den Trailer jeden Abend wieder in unsere Garage (um Vandalismus zu vermeiden).
Würde das dann den Fall ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124226 Beiträge, 40339x hilfreich)

Zitat (von JanG9609):
Würde das dann den Fall ändern?

Ja, das könnte die Sachlage ändern.

Hat man das den zuständigen Stellen noch nicht mitgeteilt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1968 Beiträge, 413x hilfreich)

Zitat (von JanG9609):
Würde das dann den Fall ändern?

Ja, denn es fehlt dann die "überwiegend ortsfeste Nutzung".

Ob man das aber glaubhaft machen kann?

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#6
 Von 
JanG9609
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank. Dann mache ich nochmal klar, dass wir dort nicht dauerhaft stehen werden und hoffe mal, dass ich keine Baugenehmigung brauche.

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