Baugenehmigung Nachgang

15. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
hwfdiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Baugenehmigung Nachgang

Hallo Liebe Forum,

folgende Frage:
Wir besitzen ein Haus(ehemalige Dorfschule) unser Nachbar ist mit Grenzbebauung ein Dorfgemeinschaftshaus. Es existiert nur eine Grenzmauer (unsere Hauswand). Das Dorfgemeinschaftshaus wurde vor circa 100 Jahren daran gebaut. Insbesondere der Ringanker vom Dach liegt auf unserer Mauer auf.
Im letzten Jahr hat die Gemeinde ihren Dachstuhl komplett abgerissen und neuaufgebaut. Leider haben Sie uns nicht wirklich einbezogen. Es stellt sich heraus, dass gar keine Baugenemigung existiert. Diese soll nun im Nachgang erarbeitet werden.

Meine Frage: Der Ringanker bzw. Teile Ihres Dachstuhls liegen auf unserer Mauer. Wie sind die Eigentumsverhältnisse zu bewerten? Existiert Bestandschutz oder können wir darauf pochen, dass dieser Zustand beseitigt wird.
Vielen Dank

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, Du müsstest schauen, ob eine Mitbenutzung "Eurer" Grenzwand im Grundbuch geregelt ist. Ganz grundsätzlich könnt
ihr dies dem Nachbarn für aktuelle Baumaßnahmen untersagen.

Bauordnungsrechtlich ergibt sich, dass die Trennwand bei Grenzbebauung als Brandwand auszubilden ist. Auflagerungen
von Holzbauteilen sind zu vermeiden bzw. muss eine entsprechende Abmauerung vor dem Auflager gewährleistet werden.
Für Gebäudeklasse 1 bis 3 gibt es in der Bauordnung einige Erleichterungen für die Brandwandanforderungen an die Grenzwand.

Im Rahmen der Baugenehmigung ist auch ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten, wo die Grenzwand ein Thema sein muss.

Woraus besteht der Ringanker des Daches - aus Holz oder Stahlbeton?




-- Editiert von hausfrau66 am 16.03.2016 06:52

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hwfdiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal. Der Ringanker besteht aus Holz.
1.Das Nachbargebäude entspricht Gebäudeklasse 1 bis 3. Darauf folgere ich eine F90 Wand reicht für Sie. Richtig?
2.Da der Ringanker aus Holz besteht und auf "unserer" Wand liegt, bekommen sie die Wand aber nicht komplett "brandsicher". Das ist doch das Problem. Richtig?
3.Im Grundbuch steht nichts, es ist auch keine Baulast eingetragen. Müssten Sie mit uns über eine Baulast verhandeln? Wie gesagt, der Dachstuhl steht schon, ohne Baugenehmigung. Ich gehe nicht davon aus, dass ein kompletter Rückbau eintritt (zumal Kommune gebaut hat). Das ist auch nicht unser Ziel. Aber ich würde gerne eine Lösung finden, ohne das wir Nachteile haben. Zum Beispiel die Zustimmung im nachhinein geben und dafür Vorkausrechte sichern oder so etwas.

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Zum einen hat es bislang Keinen interessiert, auf der anderen Seite sind bei aktuellen (nicht nur genehmigungsbedürftigen) Bauvorhaben die geltenden Bauvorschriften einzuhalten.

Ich würde die Holzquerschnitte in der Grenz-/Brandwand abschnittsweise entfernen und durch Mauerwerk ersetzen lassen. Die Grenz-/Brandwand muss im Brandfall Dein Haus schützen. Der Holzquerschnitt schwächt die Wand im Querschnitt und kann bei Einsturz des Nachbargebäudes auch Teile der Wand nachziehen. Den neuen Holzringanker kann man auch direkt neben die Grenz-/Brandwand verlegen oder den ersten Deckenbalken nutzen und an die beteilgten Wände anschließen.

Da nun im Nachgang eine Baugenehmigung erarbeitet wird, gibt es einen Entwurfsfasser (Architekt oder Bauingenieur), welcher sich mit dem BV befasst. Ihm würde ich die Problematik vorstellen und darüber reden.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen