Hallo,
wir haben eine Erbstreitigkeit wegen einer nicht als Wohnung zugelassene Dachwohnung.Diese Wohnung wurde vor über 50
Jahren ohne Baugenehmigung von unseren Großeltern ausgebaut.Die Wohnung hat leider nicht die nach heutigem Recht vorgeschriebene Mindestdeckenhöhe.
Nun habe ich gehört,dass alle Wohnungen die länger als 10 Jahre bestehen,Bestandsschutz haben und nicht wieder zurückgebaut werden müssen.
Weiß jemand näheres?
Keine Baugenehmigung für Dachwohnung von vor über 50 Jahren. Bestandsschutz?
2. Januar 2005
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Frage vom 2. Januar 2005 | 18:13
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 71x hilfreich)
Keine Baugenehmigung für Dachwohnung von vor über 50 Jahren. Bestandsschutz?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 18:53
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 17x hilfreich)
Wo ist der Zusammenhang zwischen Erbrecht und Baurecht?
Wenn der Bestand seit 50 Jahren so ist dürfte es da doch eine Lösung geben. Die verschiednen Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen leicht abweichende Höhenangaben für Wohnräume, aber bei Euch geht es ja sicherlich um Teilung, und da könnte ja auch ein finanzieller Ausgleich erfolgen, der auf Grundlage der Mietkostendifferenz bestimmbar ist.
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#2
Antwort vom 15. August 2019 | 06:09
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
wir haben eine Erbstreitigkeit wegen einer nicht als Wohnung zugelassene Dachwohnung.Diese Wohnung wurde vor über 50
Jahren ohne Baugenehmigung von unseren Großeltern ausgebaut.Die Wohnung hat leider nicht die nach heutigem Recht vorgeschriebene Mindestdeckenhöhe.
Nun habe ich gehört,dass alle Wohnungen die länger als 10 Jahre bestehen,Bestandsschutz haben und nicht wieder zurückgebaut werden müssen.
Weiß jemand näheres?
Im "Baurecht" gibt es gar keinen Bestandschutz (für Schwarzbauten) !
Gar nicht !
Es gibt auch keine "Verjährung" !
Gar nicht !
.
Es gibt zwei Möglichkeiten der "Heilung" :
1. Nachträglich Baugenehmigung einholen. Und immer daran denken,
die Leute dort sitzen am Hebel : Du nicht !
2. Duldung !
Da aber die Mindesthöhe von 2,4 M nicht gegeben ist überlege Dir, wie Du das
hinbekommst : zumindest teilweise.
Offenbar hat Dir genau das die BA schon gesagt.
Daher : ganz viel Kreide fressen und versuchen einen Deal zu machen.
Mit dem Kopf durch die Wand (per Gericht) wird das rein gar nichts.
Und jetzt?
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