Hallo. Ich habe eine Frage: Ich kaufte im Baumarkt Lüneburg ein Holzhaus/Gartenhaus Grundfläche 4 x 4 m für ein Grundstück in Gorleben. Benötige ich eine Baugenehmigung? Vielen Dank
Baugenehmigung
Verbaut?
Verbaut?



Da würde ich einfach mal bei der Gemeindeverwaltung anrufen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Nein, die Häuschen, die man im Baumarkt kaufen kann, sind so klein, dass sie nicht genehmigungspflichtig sind. Trotzdem kommt es auf die Landesrechtlichen Vorschriften an. Für Rheinland-Pfalz kann ich sagen, dass das Häuschen gem. § 62 LBauO ein genehmigungsfreies Vorhaben wäre.
ich vermute stark, in den anderen Bundesländern ist es ähnlich.
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--- editiert vom Admin
@justice005
Nein, die Häuschen, die man im Baumarkt kaufen kann, sind so klein, dass sie nicht genehmigungspflichtig sind.
Das ist aber eine gewagte Behauptung, die selbst für Rheinland-Pfalz nicht zutrifft.
In Niedersachsen ist das nicht genehmigungsfrei, da das Volumen des Gartenhäuschens größer als 15m³ ist. Es kann aber sein, dass im Bebauungsplan abweichende (höhere) Grenzen festgelegt wurden.
In Rheinland-Pfalz liegt die Grenze bei 50m³ Rauminhalt. Bei einer Grundfläche von 16m² darf die mittlere Höhe also 3,12m betragen.
In NRW sind es, so meine ich, 30 m3.
Bei 4x4 also auch eine Überschreitung.
Niedersachsen 15 m3!? Das ist ja wirklich klein. Also, passt das Dings nicht. Am Besten umtauschen.
Hallo,
nur wenn man(n) Fundamente oder eine Bodenplatte aus Beton errichtet.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
@Commodore
Wohre entnimst Du diese Info.
Ich kennen keine LBO, die darauf abstellt, dass eine Baugenehmigung nur dann erforderlich ist, wenn ein Fundament oder eine Bodenplatte aus Beton vorhanden ist.
Gartenhäuschen fallen auch unter die Bauvorschriften.
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