Baugenehmigung

30. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael Oswald
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung

Hallo. Ich habe eine Frage: Ich kaufte im Baumarkt Lüneburg ein Holzhaus/Gartenhaus Grundfläche 4 x 4 m für ein Grundstück in Gorleben. Benötige ich eine Baugenehmigung? Vielen Dank




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Da würde ich einfach mal bei der Gemeindeverwaltung anrufen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Nein, die Häuschen, die man im Baumarkt kaufen kann, sind so klein, dass sie nicht genehmigungspflichtig sind. Trotzdem kommt es auf die Landesrechtlichen Vorschriften an. Für Rheinland-Pfalz kann ich sagen, dass das Häuschen gem. § 62 LBauO ein genehmigungsfreies Vorhaben wäre.

ich vermute stark, in den anderen Bundesländern ist es ähnlich.

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#3
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 170x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

@justice005
Nein, die Häuschen, die man im Baumarkt kaufen kann, sind so klein, dass sie nicht genehmigungspflichtig sind.

Das ist aber eine gewagte Behauptung, die selbst für Rheinland-Pfalz nicht zutrifft.

In Niedersachsen ist das nicht genehmigungsfrei, da das Volumen des Gartenhäuschens größer als 15m³ ist. Es kann aber sein, dass im Bebauungsplan abweichende (höhere) Grenzen festgelegt wurden.

In Rheinland-Pfalz liegt die Grenze bei 50m³ Rauminhalt. Bei einer Grundfläche von 16m² darf die mittlere Höhe also 3,12m betragen.

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#5
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 148x hilfreich)

In NRW sind es, so meine ich, 30 m3.
Bei 4x4 also auch eine Überschreitung.
Niedersachsen 15 m3!? Das ist ja wirklich klein. Also, passt das Dings nicht. Am Besten umtauschen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

nur wenn man(n) Fundamente oder eine Bodenplatte aus Beton errichtet.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

@Commodore
Wohre entnimst Du diese Info.

Ich kennen keine LBO, die darauf abstellt, dass eine Baugenehmigung nur dann erforderlich ist, wenn ein Fundament oder eine Bodenplatte aus Beton vorhanden ist.

Gartenhäuschen fallen auch unter die Bauvorschriften.

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