Baugenehmigung des Nachbarn einsehen - nur in laufenden Verfahren?

29. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 7x hilfreich)
Baugenehmigung des Nachbarn einsehen - nur in laufenden Verfahren?

Darf man als Eigentümer/Angrenzer wissen, ob die großen Anbauten und Umbauten des Nachbarn mit oder ohne Baugenehmigung erfolgt sind?
Ich habe meine Zweifel bei meinem Nachbarn und bekam von der Bauaufsicht die Auskunft: "nur bei laufenden Baugenehmigungsvefahren" darf ich Akten des Nachbarn einsehen. Ansonsten geht mich das nichts an, ob das Schwarzbauten sind oder nicht. Weil bereits abgeschlossene Verfahren. Ich kann es nicht glauben ....

Würde ja bedeuten, daß der Nachbar Schwarzbauten bauen darf die ich als "Bestand" hinnehmen muß egal ob diese mit Genehmigung erbaut wurden oder einfach so, schwarz...

Weiß jemand was ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Würde ja bedeuten, daß der Nachbar Schwarzbauten bauen darf die ich als "Bestand" hinnehmen muß egal ob diese mit Genehmigung erbaut wurden oder einfach so, schwarz...

Nö, das bedeutet nur, das man bei entsprechenden Verdacht diesen halt anzeigen müsste, will man Klarheit haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nachgehakt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
augenehmigung des Nachbarn einsehen - nur in laufenden Verfahren?

Darf man als Eigentümer/Angrenzer wissen, ob die großen Anbauten und Umbauten des Nachbarn mit oder ohne Baugenehmigung erfolgt sind?
Ich habe meine Zweifel bei meinem Nachbarn und bekam von der Bauaufsicht die Auskunft: "nur bei laufenden Baugenehmigungsvefahren" darf ich Akten des Nachbarn einsehen. Ansonsten geht mich das nichts an, ob das Schwarzbauten sind oder nicht. Weil bereits abgeschlossene Verfahren. Ich kann es nicht glauben ....

Würde ja bedeuten, daß der Nachbar Schwarzbauten bauen darf die ich als "Bestand" hinnehmen muß egal ob diese mit Genehmigung erbaut wurden oder einfach so, schwarz...

Weiß jemand was ?


Einfach ein Schreiben ans Baumant mit Bitte um Überprüfung und sie somit in die Pflicht nehmen. Sie werden sich hüten, dem nicht nachzugehen. Dir brauchen sie keine Auskunft darüber zu geben ob es ein Schwarzbau ist.

Signatur:

Ein reger Geist sieht die Dinge immer wieder aus einem anderen Blickwinkel Luc de Clapiers V.

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