Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben ein ca. 2000 qm großes Grundstück. Dieses ist zur Zeit als Ackerland verpachtet und noch nicht als Bauerwartungsland ausgewiesen. Rechts und links dieses Grundstückes befinden sich bereits Wohnhäuser.
Ein Bauantrag wurde von der Stadt - mit der Begründung: "kein Bedarf an weiterem Bauland " - abgelehnt. Die Stadt hat zur Zeit zwei größere erschlossene und noch nicht verkaufte Wohngebiete in unattraktiver Lage ausgewiesen.
Meine Frage: Wie kann ich mein Grundstück in den Flächennutzungsplan aufnehmen lassen , oder bin ich da der Willkür der Stadt ausgesetzt?
Gibt es bei diesem Fall rechtliche Möglichkeiten?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Paule
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Baugenehmigung für Grundstück
1. April 2012
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Frage vom 1. April 2012 | 10:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung für Grundstück
#1
Antwort vom 1. April 2012 | 15:30
Von
Status: Student (2012 Beiträge, 1549x hilfreich)
Wenn das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, dann kann man dort gemäß §34 BauGB
bauen.
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#2
Antwort vom 2. April 2012 | 12:33
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Dazu muß das Grundstück erst erschlossen werden.
Und darüber bestimmt der Gemeinderat oder Stadtrat.
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