Hallo,
ich möchte mir auf meinem Privatgrundstück einen Schwimmingpool errichten. In der Bauordnung
(Sachsen-Anhalt) habe ich dazu folgendes gefunden:
§ 69: Genehmigungsfreie Vorhaben
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(1) Keiner Genehmigung nach § 77 oder § 81 bedarf die Errichtung, Änderung oder Aufstellung folgender baulicher Anlagen, anderer Anlagen und Einrichtungen:
5.: Behälter, Silos und Wasserbecken
f): Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen
8.: bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung
g): luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche für Schwimmbecken, die nach Nummer 5 Buchst. f genehmigungsfrei sind
Da ich den Pool mit einer schiebbaren Überdachung aus Plexiglas überdachen möchte, frage ich mich nun, ob solche Überdachungen
www.voeroka.de
www.obru.de
zu den "luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen" zählen ? Sind dabei irgendwelche Abstände zu den Grundstücksgrenzen einzuhalten ?
Vielen Dank.
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"Danke sagt's Paulinchen"
Baugenehmigung für Schwimmbeckenüberdachung nötig?
16. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2004 | 13:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung für Schwimmbeckenüberdachung nötig?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 21. März 2004 | 18:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
hat niemand eine Idee, ob solche Überdachungen genehmigungsfrei sind ?
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"Danke sagt's Paulinchen"
#2
Antwort vom 22. März 2004 | 12:20
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17084x hilfreich)
Ich weiß zwar auch nicht genau, was unter "luftgetragen" zu verstehen ist. Darunter sind aber wohl eher Zelte u.ä. zu verstehen.
Eine schiebbare Plexiglasüberdachung würde ich jedenfalls nicht darunter fassen.
Und jetzt?
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