Baugenehmigung notwendig?

2. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Wagner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung notwendig?

Ich plane den Spitzboden in meinem selbstgenutzten Einfamilienhaus in NRW zum Schafraum auszubauen. Dazu wird das Dach isoliert, einige Fenster eingebaut. Die Statik ändert sich nicht. Frage: 1. ist eine Baugenehmigung notwendig? 2. wenn ich die Maßnahmen ohne Baugenemigung durchführe, was könnte schlimmstenfalls passieren?

Danke für Hilfe oder Tips wo ich Hilfe finde.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ClaudiaH.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

für die Isolierung ist keine Genehmigung erforderlich, bei den Fenstern bin ich mir nicht sicher. Ein kurzer anruf bei der gemeinde klärt das.
Grundsätzlich muss für den Dachausbau eine Mindesthöhe eingehalten werden. Diese besagt, dass ein "Aufenthaltsraum im Dachraum eine lichte Raumhöhe von mind. 2,20 m pber mind. die Hälfte der Grundfläche haben" muss. "Raumteile mit einer lichten Höhe von 1,50 m bleiben außer Betracht (Hessische Bauordnung/HBO).
Was kann schlimmstenfalls passieren: ich glaube, auch die Fenster sind kein Problem (es werden ja keine Gauben). Geldstrafe und Baustopp können verhängt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thoeif
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ist zwar länderabhängig, aber allermeistens muß eine Nutzungsänderung beantragt werden (gleiches Formular wie Bauantrag), da wird dann auch ein Nachweis der Statik, Zeichnungen, Ansichten etc. verlangt. Fensterfläche muß bestimmte Größe haben.
Ich würde es aber gar nicht melden und warten, bis sich jemand aufregt. Da gibt es dann max.100Euro Strafe und der Papierkrieg muß nachgeliefert werden. Wahrscheinlich interessiert es das Bauamt aber überhaupt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thoeif
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ist zwar länderabhängig, aber allermeistens muß eine Nutzungsänderung beantragt werden (gleiches Formular wie Bauantrag), da wird dann auch ein Nachweis der Statik, Zeichnungen, Ansichten etc. verlangt. Fensterfläche muß bestimmte Größe haben.
Ich würde es aber gar nicht melden und warten, bis sich jemand aufregt. Da gibt es dann max.100Euro Strafe und der Papierkrieg muß nachgeliefert werden. Wahrscheinlich interessiert es das Bauamt aber überhaupt nicht.

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#4
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich komme aus Hessen und eine Baugenehmigung ist in diesem Fall nicht notwendig, solange nichts am Grundriss verändert oder aufgestockt wird.

Man kann sich auch eine "kostenlose" Befreiung von der Baugenehmigung ausstellen lassen. Ist in dem Fall notwendig, wenn Wohnraum geschaffen wird und Eigenheimzulage beantragt werden soll. Dann allerdings muss ein Architekt her und das kann teuer werden.

Wir planen gerade einen kompletten Dachgeschossausbau mit dazugehörigem Spitzboden. Eingeplant sind 2 grosse Gauben und ein 5m hoher Glaserker. Selbst hierbei ist keine "grosse" Baugenehmigung notwendig. Die Befreiung von der grossen Baugenehmigung wurde gerade positiv beschieden. Auch die Statik wollte die Stadt nicht haben.

Gruss
Myri

1x Hilfreiche Antwort

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