Hallo an alle!
Ich möchte gerne wissen, ob folgender Fall rechtens ist oder was man dagegen tun kann:
Eine Stadt hat ein Gebiet erschlossen und die neuen Grundstücke nicht vollständig verkauft, d.h. es sind noch ca. die Hälfte der Grundstücke frei. Wenn man nun in dieser Stadt/Gemeinde auf einem anderen, eigenen Grundstück ein Eigenheim bauen will, bekommt man keine Genehmigung mit der Begründung: erst müssen in dieser neu erschlossenen Siedlung alle Grundstücke verkauft und bebaut sein... man solle sich doch ein solches Stück Land kaufen.
Ich persönlich finde das echt unfair - wenn ich schon ein Grundstück besitze, kaufe ich mir doch nicht noch eins - nur weil das die Stadt so will.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!
Baugenehmigung nur für Stadt-Grundstücke
Verbaut?
Verbaut?
Es kommt darauf an, was für ein Grundstück Du besitzt. Wenn es sich um ein freies Grundstück innerhalb eines bestehenden Wohngebietes handelt, dann darf die Genehmigung nicht verweigert werden.
Wenn es sich aber um ein Grundstück im Außenbereich oder um Bauerwartungsland handelt, dann ist zwar die Begründung nicht i.O., aber die Stadt hat dann trotzdem viele Möglichkeiten, die Genehmigung zu versagen.
Um das Ganze genauer beurteilen zu könne, solltest Du etwas über die Lage Deines Grundstücks und die Art der in der Umgebung vorhandenen Bebauung schreiben.
Hast Du die Antwort aufgrund einer Bauvoranfrage bekommen oder woher hast Du die Information, dass Du keine Baugenehmigung erhalten wirst?
-- Editiert von hh am 14.04.2004 11:13:07
Hallo!
Danke erstmal für die Reaktion!
Ich selbst besitze bis jetzt noch kein Grundstück, wollte das aber in den nächsten 1-2 Jahren ändern und bin nun im Gespräch mit Bekannten darüber gestolpert.
Ein Bekannter wohnt z.Z. im Haus seiner Eltern und wollte auf diesem Grundstück noch ein Haus für sich selbst bauen, also in einem schon bebauten Gebiet.
Ich hatte eigentlich nicht vor, mir so ein Minigrundstück von max. 600m² zuzulegen - größere gibt es in dem Wohngebiet der Stadt nämlich nicht, mal ganz abgesehen von der Lage (Osthang).
Wenn ich dann also irgendwann mit dem Bauamt reden muß, wollte ich gerne paar Fakten parat haben ...
Nochmals Danke!
Mandy
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Bei Deinem Bekannten wäre noch interessant, ob er anbauen will, in zweiter Reihe bauen will oder neben das Haus seiner Eltern baut. Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn nein, passt der Neubau in die bereits vorhandene Bebauung.
Besonders das Bauen in zweiter Reihe wird nicht ohne weiteres genehmigt. Daneben hängt das dann von einer Vielzahl von Dingen ab, die z.T. im Ermessen des Bauamtes liegen.
Für einen Neubau auf einem freien Baugrundstück kann die Baugenehmigung jedoch nicht verweigert werden.
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