Mir liegt eine Baugenehmigung vor, die zwei Einfamilienhäuser auf einem Grundstück umfasst. Gibt es Probleme wenn nur eins der Häuser verwirklicht wird? Und wie sieht es aus, wenn das zweite (nur) zeitlich zurück gestellt wird? (vom Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung mal abgesehen).
Für eine Einschätzung wäre ich dankbar.
Baugenehmigung nur in Teilen bauen
26. April 2016
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Frage vom 26. April 2016 | 20:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Baugenehmigung nur in Teilen bauen
#1
Antwort vom 27. April 2016 | 00:19
Von
Status: Praktikant (789 Beiträge, 588x hilfreich)
Die Geltungsdauer kann durch einfachen Verwaltungsakt auf Antrag verlängert werden.
Rechtzeitig vor dem Verfallsdatum einfach mit der Bauaufsicht eröertern und dann den Antrag schriftlich einreichen.
#2
Antwort vom 27. April 2016 | 12:16
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 841x hilfreich)
Zitat:Die Geltungsdauer kann durch einfachen Verwaltungsakt auf Antrag verlängert werden.
Dies geht aber nicht endlos - je nach Bundesland auf 5 - 7 Jahre begrenzt.
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#3
Antwort vom 27. April 2016 | 12:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nochmal zum Verständnis: Die Frage war, ob ein Problem entsteht, wenn von einer Baugenehmigung, die zwei Gebäude umfasst, nur ein Gebäude realisiert wird?
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