Baugenehmigung vom Nachbar zwingend erforderlich?

1. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
CityCobra
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 18x hilfreich)
Baugenehmigung vom Nachbar zwingend erforderlich?

Hallo zusammen!

Ist bei dem geplanten Bau auf dem eigenen Grundstück z.B. bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung oder das entfernen der Hecke an der Grundstücksgrenze zwecks Errichtung einer Sichtschutzwand in jedem Fall die Erlaubnis oder Genehmigung des Nachbarn erforderlich, oder gibt es in bestimmten Fällen aus Ausnahmeregelungen?

Was wäre z.B. in dem Fall, wenn die Nachbarn schon längere Zeit zerstritten sind?
In einer solchen Situation dürfte eher nicht zu erwarten sein das der Nachbar milde gestimmt ist, und sein Einverständnis erteilt.
Bei dem obigen Beispiel mit der genannten Beseitigung der Hecke, und dem Bau einer Sichtschutzwand, müsste man laut Aussage meines Garten- und Landschaftsbauers auch das Grundstück des Nachbarn betreten.
Kann man den Nachbarn evtl. auch umgehen, so das man auch ohne sein OK bauen darf?

Gibt es eigentlich beim Bauamt Vordrucke für vom Nachbarn erteilte Baugenehmigungen?
Einer mündliche Zusage könnte man schließlich leicht widerrufen.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber die Nieders. Bauordnung sieht nicht vor, dass der Nachbar irgendwas genehmigen oder erlauben muss (mal abgesehen von notwendigen Baulasten). Die höchste Beteiligungsform der Nachbarn ist hier, dass er in einem entsprechenden Vefahren genenüber der Bauaufsichtsbehörde Stellung nehmen darf, aber auch nur, soweit es um Ausnahmen von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz von Nachbarn dienen (z.B. Grenzabstände), geht, oder eine Befreiung von solchen Vorschriften erteilt werden soll.
Auf die Stellungnahme kann verzichtet werden, wenn der Nachbar der Baumaßnahme schriftlich zugestimmt hat.

Wenn die Sichtschutzwand und die Terrassenüberdachung also ohne Ausnahme oder Befreiung von Bauvorschriften errichtet werden dürfen, ist der Nachbar gar nicht zu beteiligen.

Das Recht zum Betreten des Nachbargrundstücks könnte sich aus dem Nachbarrecht ergeben (Stichwort: Hammerschlagsrecht).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du musst dich im Nachbarrecht deines Bundeslandes erkundigen. Ob eine Baumaßnahme nur mit dem Einverständnis des Nachbarn möglich, welche Grenzabstände einzuhalten sind, wie hoch der Sichtschutz sein darf usw. findest du dort festgeschrieben. Egal, ob die Nachbarn zerstritten sind, dafür gibt es keine Ausnahmeregelungen.

Dass du für evtl. Baumaßnahmen (wenn sie denn erlaubt und möglich sind) das Nachbargrundstück betreten musst, ist eine extra Sache und fällt unter das ´´Hammerschlag- und Leiterrecht´´ (o. s. ä., ebenfalls im Nachbarrecht geregelt), welches das Betreten des Nachbargrundstücks zwecks Arbeiten erlaubt, wenn nicht anders möglich. Natürlich muss das Nachbargrundstück danach wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden, falls Pflanzen den Arbeiten zum Opfer fallen o. ä.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen