Hallo, wenn ein Bauunternehmen ohne Auftrag (bzw. möglicherweise auch im Auftrag des Nachbarn, nachdem dieser unsere bestehende Stützmauer durch einen durch ihn beauftragten Abriss beschädigte) eine Stützmauer in einer genehmigungspflichtigen Höhe auf einem fremden Grundstück erstellt an wen muss sich die Bauaufsichtsbehörde wenden zwecks Baugenehmigung?
Ist hier der Grundstückseigentümer in der Pflicht besagten Antrag einzureichen oder doch der Bauherr (das Bauunternehmen)?
Von wem darf die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung verlangen?
Sind wir als Grundstückseigentümer hierzu verpflichtet?
Danke und liebe Grüße an Alle.
-- Editier von Naiima am 20.06.2017 17:30
-- Editier von Naiima am 20.06.2017 17:31
-- Editier von Naiima am 20.06.2017 17:33
Baugenehmigung wenn Bauherr nicht Grundstückseigentümer
Verbaut?
Verbaut?
Die Behörde wird sich immer an den Grundstückseigentümer halten, denn die Mauer ist ja ein Bestandteil seines Grundstücks.
In diesem Fall (Mauer wurde durch Arbeiten auf dem Nachbargrundstück beschädigt) geht es ja vermutlich eher um die Frage, wer die Kosten für die Erteilung der Genehmigung zu tragen hat. Hier dürfte es auch eine Rolle spielen, ob die alte Mauer genehmigt war, ob die neue Mauer höher ist als die alte, und wer für eventuelle Abweichungen gegenüber der alten Mauer verantwortlich ist.
Hallo, vielen Dank!
Ja, dass der Nachbar die Kosten tragen muss das haben wir heute anwaltlich "herausdröseln" lassen.
Werden den Betrag wohl dann einklagen oder die Mauer auf Nachbars Kosten rückbauen und den Rest böschen lassen je nachdem was jetzt sinnvoller erscheint...
-- Editiert von Naiima am 21.06.2017 13:08
-- Editiert von Naiima am 21.06.2017 13:11
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