Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe leider über die entsprechende Suche nichts finden können, aber eventuell kennt hier jemand die Antwort.
Ist es beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes Pflicht ein Bodengutachten/Baugrundgutachten zu erstellen?
Zudem verfügt das Gebäude über eine Tiefgarage, eventuell zieht das eine zusätzliche Pflicht eines solchen Gutachtens nach sich.
Viele Grüße
Baugrundgutachten öffentliches Gebäude
Verbaut?
Verbaut?



ZitatIst es beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes Pflicht ein Bodengutachten/Baugrundgutachten zu erstellen? :
Abgesehen davon das so was immer vernünftig ist, besteht keine generelle Pflicht dazu.
Es kann aber entsprechende Auflagen geben oder regionale Regelungen welche dazu verpflichten.
Eine "Pflicht" besteht nicht.
Ohne Baugrundgutachten ist aber keine fachgerechte Planung möglich. Da müssten die planer dann Bedenken anmelden.
Sofern ein Prfüfing. einzuschalten ist, wird aber spätestens der dann das Gutachten fordern.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die schnelle Antwort.
Und gibt es zudem keine Pflicht ein Bodengutachten erstellen zu lassen, wenn das Gebäude eine gewisse Höhe hat?
ZitatUnd gibt es zudem keine Pflicht ein Bodengutachten erstellen zu lassen, wenn das Gebäude eine gewisse Höhe hat? :
Keine durch Gesetz oder Verordnung geregelte.
Nur ohne zu planen ist halt (meistens) fahrlässig und kann durchaus teuer werden.
Warum fragst Du?
Ok schade..
Es geht um folgendes:
Eine Person gibt den Neubau eines öffentlichen Gebäudes (als Bauherr) in Auftrag um dieses anschließend zu vermieten.
Wir haben in der Nähe ein Grundstück von Person A gekauft und unser Haus darauf bauen wollen.
Leider stellte sich heraus, das dort grobe Mängel im Boden vorliegen, die nur mit entsprechenden Zusatzmaßnahmen behoben werden können.
Person A hat uns über diesen Mangel nicht in Kenntnis gesetzt.
Im Nachhinein haben wir von Nachbarn erfahren, dass sie den selben Mangel im Baugrund vorliegen haben.
Person A behauptet, keine Kenntnis von dem Mangel im Baugrund und auch kein Bodengutachten erstellt zu haben.
Daher die Überlegung, ob eine Pflicht bestand ein Baugrundgutachten aufgrund des öffentlichen Gebäudes erstellen zu müssen.
Das Baugrundgutachten wird objektbezogen erstellt. Die Ergebnisse kann man nur sehr begrenzt auf benachbarte Grundstücke übertragen.
Insbesondere bei problematischen Baugrundverhältnissen kann sich die Situation schon in kurzer Entfernnung deutlich anders darstellen. Typisches Beispiel sind Torflinsen, die nur lokal vorhanden sein können.
Eine Pflicht des Verkäufers zu so einem Gutachten gibt es m.E. nicht. Ich weiss aus meiner kommunalpolitischen Tätigkeit dass die Stadt hier solche Gutachten nach Kauf auch selber erstellt hat. Es sei denn - es wurde vorher explizit vertraglich festgehalten!
Es ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. Unabhängig davon, ob das Gebäude ein öffentliches ist oder eine gewisse Höhe hat.ZitatIst es beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes Pflicht ein Bodengutachten/Baugrundgutachten zu erstellen? :
Aber nicht ohne Baugenehmigung.ZitatEine Person gibt den Neubau eines öffentlichen Gebäudes (als Bauherr) in Auftrag :
Fragen dazu:ZitatLeider stellte sich heraus, das dort grobe Mängel im Boden vorliegen, die nur mit entsprechenden Zusatzmaßnahmen behoben werden können. :
1. Was wollt ihr auf euer Grundstück bauen?
2. Wer hat das mit den Z-Maßnahmen festgestellt?
3. Wer ist Person A?
4. Was für Mängel sind das?
5. Steht das öffentliche hohe Gebäude schon?
...Bevor wir so herumrätseln wie in der letzten Fragestunde...https://www.123recht.de/forum/baurecht/Baurecht-__f582930.html
ZitatEs ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. :
Bitte fundierte Rechtsgrundlage benennen ...
Zitat:ZitatEs ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. :
Bitte fundierte Rechtsgrundlage benennen ...
Harry war schneller, interessiert mich aber auch sehr.
P.S. Bitte konkret.
Bitte nicht auf § 3 der LBauO's abstellen

Grundleistungen nach HOAI sind ebenfalls ungeeignet als Begründung.
Falls jetzt noch das BGB oder die VOB/B bemüht werden ....
-- Editiert von de Bakel am 13.03.2021 00:30
Evtl., wenn die Fragen aus #8 beantwortet sind.
Für die §§-Reiterei sind hier andere zuständig. Das ist ja das Schöne an einem Forum.
Die einen streiten am Juristenstammtisch, OHNE jemals etwas von der eigentlichen Sache (dem Haus oder dem Baugrund) gesehen zu haben, die anderen suchen pragmatische Lösungen, die nächsten fragen erstmal, was überhaupt anliegt.
Am Ende klappen die einen ihre GB und VO zu, die anderen verlassen den Thread und der TE ist nicht klüger als zuvor...
Ist das neu?
... was bezeichnen Laien nicht alles als grobe Mängel im Boden ?...
...woher müsste Verkäufer A von den groben Mängeln im Boden/Baugrund Kenntnis haben?
...zumal dieser A dort nicht gebaut hat...
Unabhängig von Deinen allgemeinen Erörterungen zum Sinn und Unsinn und falschen/unklaren Aussagen des Fragestellers.
Diese Aussage vor Dir ist, im Zusammenhang mit der Fragestellung, eindeutig.
ZitatEs ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. :
Deshalb die Nachfrage, weshalb DU diese Aussage so klar treffen wolltest.
Ich bin im Bau-Bereich (Planung/Objektüberwachung) seit nunmehr rund 35 Jahren tätig. Vielleicht ist mir da ja in den letzten Jahren was entgangen.
P.S.: Es geht nicht um sinnvoll, sondern um: "Das Baugrundgutachten ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten