Baugrundgutachten öffentliches Gebäude

12. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
pa520597-96
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugrundgutachten öffentliches Gebäude

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe leider über die entsprechende Suche nichts finden können, aber eventuell kennt hier jemand die Antwort.

Ist es beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes Pflicht ein Bodengutachten/Baugrundgutachten zu erstellen?
Zudem verfügt das Gebäude über eine Tiefgarage, eventuell zieht das eine zusätzliche Pflicht eines solchen Gutachtens nach sich.

Viele Grüße

Verbaut?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von pa520597-96):
Ist es beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes Pflicht ein Bodengutachten/Baugrundgutachten zu erstellen?

Abgesehen davon das so was immer vernünftig ist, besteht keine generelle Pflicht dazu.
Es kann aber entsprechende Auflagen geben oder regionale Regelungen welche dazu verpflichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2249 Beiträge, 494x hilfreich)

Eine "Pflicht" besteht nicht.

Ohne Baugrundgutachten ist aber keine fachgerechte Planung möglich. Da müssten die planer dann Bedenken anmelden.

Sofern ein Prfüfing. einzuschalten ist, wird aber spätestens der dann das Gutachten fordern.

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#3
 Von 
pa520597-96
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Und gibt es zudem keine Pflicht ein Bodengutachten erstellen zu lassen, wenn das Gebäude eine gewisse Höhe hat?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2249 Beiträge, 494x hilfreich)

Zitat (von pa520597-96):
Und gibt es zudem keine Pflicht ein Bodengutachten erstellen zu lassen, wenn das Gebäude eine gewisse Höhe hat?


Keine durch Gesetz oder Verordnung geregelte.
Nur ohne zu planen ist halt (meistens) fahrlässig und kann durchaus teuer werden.

Warum fragst Du?

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#5
 Von 
pa520597-96
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok schade..

Es geht um folgendes:
Eine Person gibt den Neubau eines öffentlichen Gebäudes (als Bauherr) in Auftrag um dieses anschließend zu vermieten.
Wir haben in der Nähe ein Grundstück von Person A gekauft und unser Haus darauf bauen wollen.
Leider stellte sich heraus, das dort grobe Mängel im Boden vorliegen, die nur mit entsprechenden Zusatzmaßnahmen behoben werden können.
Person A hat uns über diesen Mangel nicht in Kenntnis gesetzt.
Im Nachhinein haben wir von Nachbarn erfahren, dass sie den selben Mangel im Baugrund vorliegen haben.

Person A behauptet, keine Kenntnis von dem Mangel im Baugrund und auch kein Bodengutachten erstellt zu haben.
Daher die Überlegung, ob eine Pflicht bestand ein Baugrundgutachten aufgrund des öffentlichen Gebäudes erstellen zu müssen.

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2249 Beiträge, 494x hilfreich)

Das Baugrundgutachten wird objektbezogen erstellt. Die Ergebnisse kann man nur sehr begrenzt auf benachbarte Grundstücke übertragen.

Insbesondere bei problematischen Baugrundverhältnissen kann sich die Situation schon in kurzer Entfernnung deutlich anders darstellen. Typisches Beispiel sind Torflinsen, die nur lokal vorhanden sein können.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8944 Beiträge, 1901x hilfreich)

Eine Pflicht des Verkäufers zu so einem Gutachten gibt es m.E. nicht. Ich weiss aus meiner kommunalpolitischen Tätigkeit dass die Stadt hier solche Gutachten nach Kauf auch selber erstellt hat. Es sei denn - es wurde vorher explizit vertraglich festgehalten!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37188 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von pa520597-96):
Ist es beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes Pflicht ein Bodengutachten/Baugrundgutachten zu erstellen?
Es ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. Unabhängig davon, ob das Gebäude ein öffentliches ist oder eine gewisse Höhe hat.
Zitat (von pa520597-96):
Eine Person gibt den Neubau eines öffentlichen Gebäudes (als Bauherr) in Auftrag
Aber nicht ohne Baugenehmigung.
Zitat (von pa520597-96):
Leider stellte sich heraus, das dort grobe Mängel im Boden vorliegen, die nur mit entsprechenden Zusatzmaßnahmen behoben werden können.
Fragen dazu:
1. Was wollt ihr auf euer Grundstück bauen?
2. Wer hat das mit den Z-Maßnahmen festgestellt?
3. Wer ist Person A?
4. Was für Mängel sind das?
5. Steht das öffentliche hohe Gebäude schon?

...Bevor wir so herumrätseln wie in der letzten Fragestunde...https://www.123recht.de/forum/baurecht/Baurecht-__f582930.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Bitte fundierte Rechtsgrundlage benennen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2249 Beiträge, 494x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
Es ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Bitte fundierte Rechtsgrundlage benennen ...

Harry war schneller, interessiert mich aber auch sehr.

P.S. Bitte konkret.
Bitte nicht auf § 3 der LBauO's abstellen ;)
Grundleistungen nach HOAI sind ebenfalls ungeeignet als Begründung.
Falls jetzt noch das BGB oder die VOB/B bemüht werden ....

-- Editiert von de Bakel am 13.03.2021 00:30

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37188 Beiträge, 6245x hilfreich)

Evtl., wenn die Fragen aus #8 beantwortet sind. ;)

Für die §§-Reiterei sind hier andere zuständig. Das ist ja das Schöne an einem Forum. :)
Die einen streiten am Juristenstammtisch, OHNE jemals etwas von der eigentlichen Sache (dem Haus oder dem Baugrund) gesehen zu haben, die anderen suchen pragmatische Lösungen, die nächsten fragen erstmal, was überhaupt anliegt.
Am Ende klappen die einen ihre GB und VO zu, die anderen verlassen den Thread und der TE ist nicht klüger als zuvor...

Ist das neu?

... was bezeichnen Laien nicht alles als grobe Mängel im Boden ?...
...woher müsste Verkäufer A von den groben Mängeln im Boden/Baugrund Kenntnis haben?
...zumal dieser A dort nicht gebaut hat...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2249 Beiträge, 494x hilfreich)

Unabhängig von Deinen allgemeinen Erörterungen zum Sinn und Unsinn und falschen/unklaren Aussagen des Fragestellers.
Diese Aussage vor Dir ist, im Zusammenhang mit der Fragestellung, eindeutig.

Zitat (von Anami):
Es ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Deshalb die Nachfrage, weshalb DU diese Aussage so klar treffen wolltest.

Ich bin im Bau-Bereich (Planung/Objektüberwachung) seit nunmehr rund 35 Jahren tätig. Vielleicht ist mir da ja in den letzten Jahren was entgangen.

P.S.: Es geht nicht um sinnvoll, sondern um: "Das Baugrundgutachten ist eine Voraussetzung für die Baugenehmigung."

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