Guten Tag,
ich hätte ein paar Fragen zum Baukindergeld und den Fristen. Ich habe vor ein paar Wochen ein Haus gekauft, Fertigstellung ist Mitte bis Ende nächstes Jahres.
1. Stimmt es, dass ich spätestens nach 3 Monaten nach der Ummeldung (Anmeldung neuen Wohnort) den Antrag stellen muss oder zählt das Datum der Übergabe des Hauses?
2. Ist es möglich zwischendrin noch einmal in eine andere Wohnung umzuziehen, bevor man in das neue Haus einzieht?
Danke und beste Grüße
Michael
Baukindergeld und Fristen
24. November 2018
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Frage vom 24. November 2018 | 20:59
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Baukindergeld und Fristen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 24. November 2018 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Für die Frist von 3 Monaten zählt der Einzug laut Meldebestätigung.
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