Baukindergeld und Fristen

24. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Baukindergeld und Fristen

Guten Tag,

ich hätte ein paar Fragen zum Baukindergeld und den Fristen. Ich habe vor ein paar Wochen ein Haus gekauft, Fertigstellung ist Mitte bis Ende nächstes Jahres.
1. Stimmt es, dass ich spätestens nach 3 Monaten nach der Ummeldung (Anmeldung neuen Wohnort) den Antrag stellen muss oder zählt das Datum der Übergabe des Hauses?
2. Ist es möglich zwischendrin noch einmal in eine andere Wohnung umzuziehen, bevor man in das neue Haus einzieht?

Danke und beste Grüße

Michael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Für die Frist von 3 Monaten zählt der Einzug laut Meldebestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

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