Baukostenzuschuss Frischwasser Harzregion

21. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Baukostenzuschuss Frischwasser Harzregion

Guten Tag,

ein Elternteil hat mir und einem weiteren Familienmitglied ein Grundstück verkauft. Im Zuge dessen wurde es geteilt. Jeder hat jetzt seine Seite. Das Gebäude ist quasi auch geteilt, bestand aber eh aus mehreren Segmenten.

Familiär gibt es soweit keine Probleme...

Die Hausanschlüsse liegen alle im anderen Gebäude, bis auf Gas wollten wir uns nach und nach alle Anschlüsse neu legen lassen.

Abwasser kostet um 2000€, was, wie wir finden noch io ist. Beim Frischwasser käme neben den Anschlusskosten von Netto etwa 1000€ noch ein Baukostenzuschuss von Netto etwa 5000€ dazu? Ist das rechtens für eine Bestandsimmobilie im Ortskern und wenn ja, ist das Verhältnismäßig? Kann man da was machen? Es geht dabei nur um die Leitung an der Grundstücksgrenze, ableseschacht und Kanal bis zum haus müssten wir obendrein selbst stellen, bei dem Preis... Brutto also über 7x00€, nur für einen Frischwasserschlauch an der Grundstücksgrenze zur Straße.

Mfg

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32 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124258 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Ist das rechtens für eine Bestandsimmobilie im Ortskern und wenn ja, ist das Verhältnismäßig?

Klar, warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen?
Ob der Betrag an sich korrekt ist, dazu müsste man dann mal die Rechtsgrundlagen (Satzungen, etc.) prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht um die konkreten Anschlussgebühren, sondern um einen zusätzlichen Baukostenzuschuss der anhand fragwürdiger Formeln errechnet wird...

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#3
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

wäre das Grundstück kleiner, die Baustelle kleiner, wäre der Betrag kleiner... Das Haus war bereits erschlossen, bis zur Teilung...

Die Höhe der Summe steht in keinem Verhältnis zum Aufwand...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124258 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Es geht nicht um die konkreten Anschlussgebühren, sondern um einen zusätzlichen Baukostenzuschuss

Ja, schon klar.



Zitat (von KarstenHe):
der anhand fragwürdiger Formeln errechnet wird...

Wenn man nicht damit einverstanden ist, müsste man das passende Rechtsmittel (Widerspruch / Klage) einlegen.



Zitat (von KarstenHe):
Die Höhe der Summe steht in keinem Verhältnis zum Aufwand...

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Die Höhe der Summe steht in keinem Verhältnis zum Aufwand...


Die haben die Idee dahinter nicht verstanden. Der Baukostenzuschuss hat nichts mit ihren konkreten Baukosten zu tun.

Die Dimensionierung von Leitungsnetzen und der Infrastruktur haben (fast) nichts mit der Menge zu tun, die da in einem Jahr durchgeht. Kostenrelevant ist maßgeblich stets die maximale Leistung, also wieviel in einem Moment maximal bereitstehen muss.

Mit jeder Anschlusserweiterung steigt auch die momentan mögliche Belastung für das Leitungsnetz, das sukzessive ausgebaut werden muss. Dafür ist der Baukostenzuschuss.

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#6
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die haben die Idee dahinter nicht verstanden. Der Baukostenzuschuss hat nichts mit ihren konkreten Baukosten zu tun.

Die Dimensionierung von Leitungsnetzen und der Infrastruktur haben (fast) nichts mit der Menge zu tun, die da in einem Jahr durchgeht. Kostenrelevant ist maßgeblich stets die maximale Leistung, also wieviel in einem Moment maximal bereitstehen muss.

Mit jeder Anschlusserweiterung steigt auch die momentan mögliche Belastung für das


Genau das ist der Punkt.. das Grundstück liegt und lag schon immer am Netz, da es bereits erschlossen war, bis zur Teilung.

Deswegen erwähnte ich, das es kein Neubau ist.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7924 Beiträge, 1628x hilfreich)

Zitat:
Deswegen erwähnte ich, das es kein Neubau ist.


Sie verändern aber durch den neuen Leitungsstrang zum Haus und den damit auch neu zu setzenden Schieber die bisherige Versorgungssituation.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
das es kein Neubau ist.
Zitat (von kalledelhaie):
Mit jeder Anschlusserweiterung steigt auch die momentan mögliche Belastung für das Leitungsnetz,
Zitat (von KarstenHe):
nur für einen Frischwasserschlauch?
Nein. Nicht dafür.

Man hat ja schon viel vom Harz gehört, aber Trinkwasser in Schläuchen ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Sie haben wirklich das dahinter stehende System nicht verstanden. Beim Baukostenzuschuß geht es nicht um Ihren vorhandenen oder zu bauenden Anschluß. Es geht um den Ausbau des gesamten Leitungswassernetzes. Sie werden fragen, was hab ich denn damit tu tun?
Stellen Sie sich mal Folgendes vor. Alle Grundstücksbesitzer im Einzugsgebiet Ihrer Wasserversorgung teilen ihr Grundstück und eine zweiteFamilie baut oder zieht ein. Der Wasservebrauch steigt um das Doppelte. Es muß das gesamte Leitungswassernetz für Millionen erweitert werden, weil es nicht mehr ausreicht, weil der Druck zu gering und die Schüttung zu gering wird. Wer soll das bezahlen? Der letzte, der sich angeschlossen hat? Solle der die Millionen zahlen? Wer will da der letzte sein?

Deshalb gibt es den Baukostenzuschuß für das Netz, nicht für ihren direkten Anschluß. Dieser Baukostenzuschuß wird bei jedem Versorger wieder anders, aber ähnlich berechnet. Prüfen Sie einfach obe er satzungsgemäß verrechnet wurde und wenn ja, bezahlen sie, wenn nein, erheben sie Einspruch.

-- Editiert von aspergius am 22.12.2020 12:58

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#10
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Gefühl mich im Kreis zu drehen.
Bestandsimmobilie, keine weiteren Wohnparzellen, kein Neubau...
Das hat nichts mit nicht verstanden zu tun...

Danke für den sachlichen Teil und ebenfalls für die dummen Kommentare wie "ich habe schon viel über den Harz gehört..."

...da sich die Antwortgeber scheinbar einig sind werden wir ganz einfach auf einen eigenen Anschluss verzichten und alles wie bisher weiter nutzen...

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#11
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Dann braucht ihr an dem bisherigen Hausanschluß eben sozusagen die doppelte Menge. Das könnt ihr ruhig so machen. Eine andere Frage ist es, ob das erlaubt ist vom Wasserverband. Ich bin ziemlich sicher, dass das nicht erlaubt ist...(Satzung lesen). Und siehe mein Beispiel oben. Was wäre wenn das jeder machen würde?

Signatur:

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#12
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, wir brauchen nicht die doppelte Menge... Alles ist wie immer... Wie schon seit Jahren...
Es fand nur eben jetzt erst der Verkauf statt...
Und es gab Zeiten da gab es hier eine Gastronomie eine Herberge und was weiß ich nicht noch alles... Es gab hier bestimmt über 30 Waschbecken und mehr als 10 WCs etc... Im Gebäudekomplex...

Es ist einfach alles wie immer, nur mit anderen Eigentümern... (Mal wieder)

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#13
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Die Verbrauchsmenge des vorigen Nutzer spielt keine Rolle. Das Kriterium ist, ob es ein oder zwei Grundstücke sind. Es spielt auch keine ob der vorige Nutzer das Mehrfache gebaucht hat wie die neuen beiden Grundstücke zusammen. Und nochmals, es ist fast mit Sicherheit nicht erlaubt das neue 2. Grundstück einfach an die bestehende Wasserleitung ohne Baukostenzuschuss anzuschließen. Lest man die Satzung.

Signatur:

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124258 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man hat ja schon viel vom Harz gehört, aber Trinkwasser in Schläuchen ?

Ja, das ist so, nicht nur im Harz. Wasser und Gas werden oft nicht mehr in unflexiblen Rohren zugeführt, sondern in speziellen Kunststoffschläuchen.



Zitat (von KarstenHe):
Es ist einfach alles wie immer,

Nö, im Gegenteil, man will einen neuen Anschluss.
Dafür sind dann gemäß der gesetzlichen Grundlagen entsprechende Abgaben zu entrichten, vollkommen unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir schließen nichts einfach an... Es ist und war schon immer so wie jetzt angeschlossen/versorgt....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124258 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Wir schließen nichts einfach an... Es ist und war schon immer so wie jetzt angeschlossen/versorgt....

Aha, ... zuvor schreibt man aber unzweifelhaft das dem nicht so ist:
Zitat (von KarstenHe):
Beim Frischwasser käme neben den Anschlusskosten von Netto etwa 1000€
Zitat (von KarstenHe):
werden wir ganz einfach auf einen eigenen Anschluss verzichten


Was stimmt denn nun?


Signatur:

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#17
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Beides... Alles ist versorgt und angeschlossen und wir haben schon vor dem Kauf hier gewohnt...
Wir dachten nur eine Trennlinie und neue/eigene Anschlüsse wären "sauberer", auch in Hinblick auf Nachkommen, falls mal jmd seinen Teil verkaufen möchte oder einen anderen Versorger wählen möchte oder sonstiges...

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#18
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.koelner-hug.de/der-verein/presse/presse0/einzelansicht/news/nochmaliger-baukostenzuschuss-fuer-trinkwasseranschluss-bei-grundstuecksteilung/

Kann man das hier ähnlich sehen?

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
für die dummen Kommentare wie "ich habe schon viel über den Harz gehört..."
Dann schreib doch nichts über Schläuche.
Zitat (von Harry van Sell):
sondern in speziellen Kunststoffschläuchen.
-Leitungen.
Zitat (von KarstenHe):
Im Zuge dessen wurde es geteilt. Jeder hat jetzt seine Seite.
Teilungserklärung---- aber ohne eigene Anschlüsse? Das ist dann nur aufgeschoben... wie du richtigerweise erkannt hast. Evtl. zahlen dann die Nachkommen oder andere Eigentümer.

Erhebe doch Widerspruch gegen den Bescheid, wenn er dann kommt und berufe dich auf die BGH- Entscheidung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124258 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Wir dachten nur eine Trennlinie und neue/eigene Anschlüsse wären "sauberer", auch in Hinblick auf Nachkommen, falls mal jmd seinen Teil verkaufen möchte oder einen anderen Versorger wählen möchte oder sonstiges...

Das ist absolut richtig, getrennte Versorgungen sind auf lange Sicht eher vorteilhaft.

Falls man es nicht macht, sollte man entsprechende Eintragungen in den Grundbüchern machen lassen - ansonsten kann es passieren das die Leitungen zu einem unpassenden Zeitpunkt umgelegt werden müssen.

Eintragungen in den Grundbüchern kosten auch wieder Geld, muss man also nachrechen was günstiger kommt.



Zitat (von KarstenHe):
Kann man das hier ähnlich sehen?

Klar, ich fürchte nur das man den Versorger ohne das beschreiten des Rechtsweges nicht überzeugt bekommt.
Und auch da hat man ein Kostenrisiko in Form von Anwalts und Gerichtkosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Unabhängig von den Anschlüssen hätte keiner was davon, die Teilung (gelebt) zu vollziehen... Jeder nutzt privat aus verschiedenen Gründen die Seite des anderen mit... Wie gesagt, es ging nur um Nachkommen und Verantwortlichkeiten bei der Trennung... Da wir vorhatten die Anschlüsse neu zu machen, kostentechnisch sprengt ja nur das Frischwasser *1 preislich den Rahmen der Vernunft, haben wir es nicht separat im Vertrag aufgeführt... Könnte man notfalls noch nachtragen... Alle in der Familie verstehen sich gut...

Es kann ja sein, dass ich völlig weltfremd bin... Aber die Summe ist einfach unverhältnismäßig, nicht angemessen (kosten-nutzen),... Und jenseits aller Summen die ich sonst durchschnittlich finden konnte...

*1 Wasserschlauch/spezielle Kunststoffleitung/Wasserleitung/Frischwasseranschluss

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#22
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, bezahle ich notfalls auch die Rechtsvertretung... Es geht nicht um fehlendes Geld oder die allgemeine Einsicht sich durch Baukostenzuschuss am Gemeinwesen zu beteiligen... auch geht es mir nicht generell um einen Baukostenzuschuss... Aber nicht in dieser Höhe... Das scheint mir die eine mögliche Berechnungsform zu sein, die genau am ungünstigsten ist ...

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Aber die Summe ist einfach unverhältnismäßig, nicht angemessen (kosten-nutzen),.
Die €-Summe stellt weder tatsächliche Kosten noch umgerechnet Nutzen in € dar.
Es wurde in #5 schon erklärt.

Zugegeben: der Ausdruck *Baukostenzuschuss* ist leicht irreführend, ähnlich wie *Frischwasserschlauch*.
Einfach erklären kann es Wikipedia und die gesetzl. Regelung im ersten Satz der VO: https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__9.html
(1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt...
...und wenn...wie...steht in den weiteren Absätzen.

Keinesfalls müssen alle Versorger solche Zuschüsse verlangen. In deinem Widerspruch kannst gern auch erfragen, woraus der Versorger eine solch hohe Forderung errechnet hat.
Zitat (von KarstenHe):
Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, bezahle ich notfalls auch die Rechtsvertretung...
Eher andersrum. Du wirst einen Rechtsvertreter bemühen müssen, wenn dein (kostenloser) Widerspruch gegen den Kostenbescheid ablehnend beschieden wird, du die Berechnung noch immer falsch/absurd/unverhältnismäßig findest...und klagen willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

(Rechtlich legitime) Grundlage für die Berechnung waren HausEtagen und Grundstücksgröße wobei diese (zu meinen Gunsten-vielleicht Obergrenze oder Fehler, keine Ahnung) sogar noch zu klein angegeben war...
Das Grundstück setzt sich aus Teilstücken zusammen... Das reine Bauland liegt aber unter den qm aus der Berechnung...
Ein großer Teil ist also nichtmal Bauland sondern Wiese/Wald/Grünfläche (geht auch so aus der Flurkarte hervor-aber spielt wohl keine Rolle, da man wohl auch nichtBauland erschließen kann, was sich mir wiederum nicht erschließt

-- Editiert von KarstenHe am 23.12.2020 20:51

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#25
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde auf jeden Fall in Widerspruch gehen...
Dann weiter sehen...

rechtliche Schritte sollten ja bezahlbar sein (Streitwert!?)

Und dann ggf auf den Anschluss verzichten... Da es mir das (Aufwand-Kosten-Nutzen) dann absolut nicht Wert ist. ...



-- Editiert von KarstenHe am 23.12.2020 20:52

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von KarstenHe):
Rechtlich legitime) Grundlage für die Berechnung
Was will der Wasserversorger denn JETZT von dir?

Zitat (von KarstenHe):
Ich werde auf jeden Fall in Widerspruch gehen...
Wann denn? Und gegen was?
Zitat (von KarstenHe):
rechtliche Schritte sollten ja bezahlbar sein (Streitwert!?)
Keine Ahnung.
Zitat (von KarstenHe):
Und dann ggf auf den Anschluss verzichten
Wie bitte? Wann DANN?

Hattest du noch nicht verstanden, dass das alles nichts mit Aufwand, Kosten, Nutzen zu tun hat?
Du hast doch selbst geschrieben, dass es um Grundstücksgrößen und mögliche Verbraucher geht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe alles geschrieben... Familiengrundstück... Und es läuft alles... Teilung und eigene Anschlüsse nur als Ideallösung, nicht aber um jeden Preis...

Es wird dennoch alles bis zum Zählerschacht (bei Gelegenheit Mitte kommendendes Jahr) vorbereitet...

Und für mich geht es eben doch um Kosten/Aufwand/Nutzen...
Da wir ein funktionierendes System haben...
Warum also 7000+€ für eine eigenen Anschluss zahlen ...

Widerspruch in Bezug auf den Baukostenzuschuss siehe BGH Urteil aus "dem Link" bei ähnlichem Fall... Wann?: Jetzt, nach den Feiertagen.

In diesem Sinne: " Frohes Fest "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Alles mögliche und alles wiederholt. Und nichts verstanden.

Aber wer jetzt Geld von dir will, schreibst du NICHT.
Deswegen ist ein Widerspruch gegen eine Berechnung zwar möglich, aber sinnlos.

in diesem Sinne:
früher war oft mehr Lametta

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
KarstenHe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
"Alles mögliche und alles wiederholt. Und nichts verstanden."

Gleichfalls!?...

"Aber wer jetzt Geld von dir will, schreibst du NICHT."

Immernoch die Gleichen...


"Deswegen ist ein Widerspruch gegen eine Berechnung zwar möglich, aber sinnlos."

Warum?... Grundlage "Weblink"
[/size]


-- Editiert von KarstenHe am 24.12.2020 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Nochn letzter Versuch zur Schrittfolge:

- Auch die Zahlung Baukostenzuschuss Trinkwasser wird erst fällig, wenn die Leistung=Anschluss erbracht ist und darüber ein Kostenbescheid/VA ergangen ist.
- Gegen diesen Kostenbescheid/VA kann man dann Widerspruch erheben. Wird im Bescheid als Rechtsbehelf mit Frist bezeichnet.
- Der Bescheidersteller hat dann zu prüfen und den Widerspruch zu bescheiden. A) mit Ablehnung, B) mit Abhilfe.
- Bei A) =Ablehnungsbescheid ist der Rechtsweg per Klage gegen den Kostenbescheid beim zuständigen Verwaltungsgericht möglich. B) ist nicht zu erwarten.

Verhinderung der ganzen Prozedur:
a- jetzt keinen Auftrag für den TW-Anschluss erteilen
b- darum gar keinen Kostenbescheid erhalten
c- darum gar keinen Widerspruch erheben müssen
d- darum nicht klagen müssen.
e- Nur: den Nachkommen/Käufern den eigenen Anschluss zu den dann fälligen Kosten überlassen.

Zitat (von KarstenHe):
Beim Frischwasser käme neben den Anschlusskosten von Netto etwa 1000€ noch ein Baukostenzuschuss von Netto etwa 5000€ dazu?
Das ist kein Kostenbescheid nach erbrachter Leistung, sondern eine Berechnung, was noch dazu käme... und was es letztlich kosten WÜRDE, wenn... jetzt geleistet/angeschlossen würde.
Zitat (von KarstenHe):
da sich die Antwortgeber scheinbar einig sind werden wir ganz einfach auf einen eigenen Anschluss verzichten und alles wie bisher weiter nutzen...
Ja. Damit würde sich alles erübrigen... bis auf ---e---
Deshalb: Bitte nicht stolpern vor Wut!

Signatur:

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