Guten Abend,
wir benötigen dringend juristische Einschätzung in einem festgefahrenen Baustellenkonflikt.
Auf unserem privaten Baugrundstück steht ein Liebherr-Baukran (Untendreher), der im Rahmen eines Werkvertrags durch die Firma ISAR-Haus GmbH aufgestellt wurde. Inzwischen ist das Vertragsverhältnis zerrüttet (Vertragsverstöße, Baustillstand, laufende rechtliche Auseinandersetzung), eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ist ausgeschlossen.
Problem:
Der Kran wurde nicht rechtzeitig abgebaut – trotz mehrfacher Hinweise unsererseits. Besonders ärgerlich: Der damalige Bauleiter der Firma ISAR-Haus hat es versäumt, den Abbau rechtzeitig vor Errichtung der Garage zu veranlassen. Der Kran ist nun so unglücklich eingebaut, dass er nur mit massivem technischem Aufwand entfernt werden kann.
Eine Demontage würde voraussichtlich erfordern:
• Einsatz eines Autokrans mit Straßensperrung und Sondergenehmigung,
• temporäre Verlegung/Deaktivierung einer Telekom-Leitung über dem Grundstück,
• Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro, ggf. über 10.000 €.
Weitere Fakten:
• Der Kran gehört einem Subunternehmen (Schußmann Kranservice), mit dem wir keinen direkten Vertrag haben.
• Der Kran blockiert dringend benötigte Fläche für den weiteren Baufortschritt.
Unsere Fragen:
1. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen, um den Rückbau einzufordern?
2. Können wir dem Subunternehmen direkt eine Frist setzen, obwohl kein Vertrag mit uns besteht?
3. Dürfen wir nach Fristsetzung selbst eine Firma mit der Bergung beauftragen und die Kosten (z. B. über §§ 280, 286 BGB) als Schadensersatz geltend machen?
4. Müssen wir dabei besondere Vorschriften zur Verkehrssicherung oder zur Genehmigung von Straßenarbeiten beachten?
5. Gibt es Risiken, wenn wir den Rückbau eigenmächtig veranlassen – insbesondere, wenn dabei Schäden am Kran oder am Grundstück entstehen?
Vielen Dank für jede fachkundige Einschätzung! Es geht um eine akute Bauverzögerung mit potenziell hohen Zusatzkosten – verursacht letztlich durch die grobe Fehlplanung des damaligen Bauleiters und der Baufirma.
Baukran fest eingebaut auf unserem Grundstück – wie Rückbau erzwingen?
Und das wollt ihr in einem Laien-Forum klären?
Was sagt denn euer Anwalt dazu?
Oder führt ihr die Auseinandersetzung mit der Baufirma alleine?
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Das ist mir auch zu heiß, die Infos zu wenig und alles zu unklar.
Ich will nur mal erwähnen, dass man auch ein Pfand-/Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann...
Außerdem will ich die Begriffe Annahmeverzug, Gläubigerverzug, Schuldnerverzug, Haftung für zufälligen Untergang, Verkehrssicherungspflicht, Besitzentziehung, Unterlassung (1004 BGB) mal ins Spiel bringen.
Wesentlich mehr als diese Aufzählung kann ich nicht beisteuern, dafür ist das viel zu komplex.
Zitat :Ich will nur mal erwähnen, dass man auch ein Pfand-/Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann...
An fremden Eigentum!?
Zitat :Der Kran gehört einem Subunternehmen (Schußmann Kranservice),
Vielleicht mal mit diesem Kontakt aufnehmen.
Nur mal Grundsätzlich:
Die ISAR hat sich vermutlich durch die Verzögerungen schadensersatzpflichtig gemacht, -> Werkvertrag prüfen.
Problem:
Dem seid Ihr mit eigenmächtigen Handlungen entgegengetreten und habt Tatsachen geschaffen, welche nun in "enormen" Mehrkosten für den Abbau des Baukrans resultieren.
Das man sich durch sein eigenes Handeln eventuell selbst schadensersatzpflichtig gemacht hat habt ihr wohl nicht berücksichtigt....
Die Sache ist komplex, sehr komplex.
Von daher kann ich auch nur zum Anwalt raten.
-- Editiert von User am 19. Mai 2025 09:53
Hallo,
vorweg schließe ich mich den anderen Meinungen an: Nicht ohne Anwalt.
Na den Vertragspartner (ISAR-Haus) dazu auffordern, was sonst?Zitat:1. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen, um den Rückbau einzufordern?
Für alles was ihr selber in Auftrag gebt (die Punkte 2 bis 5) haftet ihr erstmal selber, und müsst das dann gegenüber ISAR-Haus geltend machen; mit zahlreichen Unwegbarkeiten.
Eine Frist wofür?Zitat:2. Können wir dem Subunternehmen direkt eine Frist setzen, obwohl kein Vertrag mit uns besteht?
Vermutlich ist die Basis ein Standardmietvertrag. Und da ist in der Regel vereinbart, dass der Mietgegenstand irgendwo zu übergeben ist (meist an der Baustelle, oder auf dem Gelände des Eigentümers, wie bei normalen Mietwagen halt); sicher aber nicht aus einem Grundstück herausheben (wobei das für eine Kranfirma durchaus machbar wäre, denke ich).
Mit eurem Problem hat die Kranfirma erstmal nichts zu tun. Sprich: Ihr seid es die wahrscheinlich die Frist nicht einhalten können.
Eher umgekehrt, der Eigentümer des Krans dürfte einen Herausgabeanspruch haben. Und falls ihm dabei - atypische - Kosten entstehen hat er Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber/Mieter, und der widerum gegen den Verursacher.Zitat:... und die Kosten (z. B. über §§ 280, 286 BGB) als Schadensersatz geltend machen?
Habt ihr eigentlich schon mal mit der Firma Schußmann gesprochen? Vielleicht haben die ja eine ganz einfache Lösung? Wie sieht es denn an den anderen Seiten des Grundstückes aus?
Eine alternative Lösung wäre übrigens der Abriss der Garage. Je nachdem wie vollendet der Bau schon ist könnte das das Wirtschaftliste sein.
Wer hier der Verursacher war dürfte die entscheidende Frage sein. Du sagst der Bauleiter, aber für mich ist das noch gar nicht klar.
Wer hat denn die Garage gebaut? Auch ISAR-Haus?
Ganz davon ab sehe ich u.U. eine Schadenminderungspflicht. Jetzt einfach weiterbauen und die Lage weiter verschlechtern könnte teuer werden.
Stefan
Zitat :temporäre Verlegung/Deaktivierung einer Telekom-Leitung über dem Grundstück,
Ich behaupte mal, dass man das nicht durchkriegen wird, falls Andere über diese Leitung versorgt werden.
Zitat :An fremden Eigentum!?
Natürlich. Ein Pfandrecht am eigenen Eigentum ist eher uninteressant...
Funktioniert genau so bei abgeschleppten Autos.
Hallo,
Gemeint war natürlich "An Eigentum eines Dritten".Zitat:Natürlich. Ein Pfandrecht am eigenen Eigentum ist eher uninteressant...
Funktioniert genau so bei abgeschleppten Autos.
Und genau dahin ging auch mein Kommentar, dass der Eigentümer sogar einen Herausgabeanspruch hat (und wie das realisaiert wird ist nicht sein Problem).
Das Ganze erinnert ein wenig an die Schildbürger - mich würde mal ein Foto interessieren.
Stefan
Zitat :Das Ganze erinnert ein wenig an die Schildbürger - mich würde mal ein Foto interessieren.
Ist zwar schon etwas älter ..............................
https://www.youtube.com/watch?v=K-fWt5vo5S8
https://www.focus.de/panorama/baupfusch-paar-kann-hausbau-nicht-enden-kran-steckt-zwischen-garage-und-zaun_bf8977f2-d1c1-4c64-96bd-11401fab821f.html
Soweit ich weiss wurde er mittlerweile abgebaut.
-- Editiert von User am 6. November 2025 10:31
-- Editiert von User am 6. November 2025 10:31
Und jetzt?
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