Baulast Balkon

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Baupanda888
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baulast Balkon

Hallo zusammen!
Ich habe einen Balkon der die Maße 4,80m × 1,50m hat und 1,70 von der Grunstücksgrenze entfernt steht. Da gestezlich vorgeschrieben ist, dass der Balkon mindestens 2m von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss und das in diesem Fall nicht eingehalten ist, wurde eine Baulast von 0,75m auf die ganze Länge des Nachbargrundstückes eingetragen was auch amtlich bekannt gemacht ist und im Grundbuch steht. Meines Wissens sollte damit der Balkon rechtlich einwandfrei sein oder liege ich da falsch?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2513 Beiträge, 576x hilfreich)

Mal unterstellt, dass die Eintragung der Baulast Voraussetzung für die erteilte Baugenehmigung war, weil mit dem Bauantrag eine entsprechende Abweichung beantragt wurde, so ist die Baugenehmigung die Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Balkons.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Baupanda888):
Meines Wissens sollte damit der Balkon rechtlich einwandfrei sein

Unter Beachtung von #1 zumindest bezüglich der Abstände.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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