Hallo zusammen!
Ich habe einen Balkon der die Maße 4,80m × 1,50m hat und 1,70 von der Grunstücksgrenze entfernt steht. Da gestezlich vorgeschrieben ist, dass der Balkon mindestens 2m von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss und das in diesem Fall nicht eingehalten ist, wurde eine Baulast von 0,75m auf die ganze Länge des Nachbargrundstückes eingetragen was auch amtlich bekannt gemacht ist und im Grundbuch steht. Meines Wissens sollte damit der Balkon rechtlich einwandfrei sein oder liege ich da falsch?
Baulast Balkon
14. Februar 2022
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Frage vom 14. Februar 2022 | 12:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baulast Balkon
#1
Antwort vom 14. Februar 2022 | 12:53
Von
Status: Student (2513 Beiträge, 576x hilfreich)
Mal unterstellt, dass die Eintragung der Baulast Voraussetzung für die erteilte Baugenehmigung war, weil mit dem Bauantrag eine entsprechende Abweichung beantragt wurde, so ist die Baugenehmigung die Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Balkons.
#2
Antwort vom 14. Februar 2022 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41099x hilfreich)
Zitat :Meines Wissens sollte damit der Balkon rechtlich einwandfrei sein
Unter Beachtung von #1 zumindest bezüglich der Abstände.
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