Baulast/ Wegerecht/ Verkehrssicherungspflicht/ Kosten für ...

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cluster Crash
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)
Baulast/ Wegerecht/ Verkehrssicherungspflicht/ Kosten für ...

Hallo,

ich bin der begünstigte einer Baulast (die 1995 ausgestellt wurde) mit folgendem Wortlaut zum dort festgehaltenen "Wegerecht" ->


"Die Teilfläche des Flurstückes 165/7 der Gemarkung XYZ wird zugunsten des Flurstückes 165/2 der Gemarkung XYZ als jederzeit ungehinderte und verkehrssichere Zufahrt/Zugang unter folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt.

1.Der durch die Baulast Begünstigte beteiligt sich an allen Kosten, die bei Zuwegbefestigung,-instandsetzung und -instandhaltung anfallen jeweils zur Hälfte."



Mir gehört also Flurstück 165/2

Auch wenn es blöd klingt ....
Ich trage also die eine Hälfte eventueller Kosten, wer trägt die andere Hälfte der Kosten ?




Kommen wir zum zweiten Teil meiner Frage ...

5 Jahre später baute mein Bruder im Nachbargrundstück 165/3 und es wurde in seiner Baulast auf den Text meiner Baulast mit folgendem Wortlaut verwiesen ->

"Erweiterung der bestehenden Baulast um ein weiteres begünstigtes Grundstück (hier 165/2) "

wer trägt jetzt die Kosten ? Ich und mein Bruder ?
oder trägt der Eigentümer von 165/7 weiterhin 50 % und den Rest mein Bruder und Ich ?


die letzte Frage die sich stellt bezieht sich auf den Satz

"es wird eine jederzeit ungehinderte und verkehrsichere Zufahrt zur Verfügung gestellt, wenn ..."

heißt unter anderem auch ... Schneeräumen, Laub entfernen ect. ist vom Eigentümer von 165/7 zu erledigen ?
(bisher macht der nämlich garnix, außer groß rumtönen es ist ja sein Weg und da könne er tun was immer er will)

Er hat doch sicherlich auch eine Verkehrssicherungspflicht .... ?



-- Editier von Cluster Crash am 03.02.2017 00:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich trage also die eine Hälfte eventueller Kosten, wer trägt die andere Hälfte der Kosten ?

Der Eigentümer von 165/7.

Zitat:
wer trägt jetzt die Kosten ? Ich und mein Bruder ?
oder trägt der Eigentümer von 165/7 weiterhin 50 % und den Rest mein Bruder und Ich ?

Meiner Meinung nach letzteres.

Zitat:
heißt unter anderem auch ... Schneeräumen, Laub entfernen ect. ist vom Eigentümer von 165/7 zu erledigen ?

Ja. Allerdings: Der Eigentümer von 165/7 kann dafür natürlich eine Rechnung schreiben, von denen die Begünstigten (also Sie+Ihr Bruder) 50% übernehmen müssen. Oder der Eigentümer von 165/7 beauftragt einen kostenpflichtigen Hausmeisterdienst, dessen Kosten zu 50% von den Begünstigten übernommen werden muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cluster Crash
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo und erstmal vielen Dank für die Einschätzung des Sachverhaltes .

Wir können dann nur hoffen, das die Lage vor Gericht ebenso eingeschätzt würde .

Uns ist unklar warum der jetzige Eigentümer und dessen Anwalt der Meinung sind das durch die zweite Baulast
(die ja nur eine erweiterung der bestehnden darstellt) der Vertragstext ausgehebelt würde und sich fortan alle zukünftigen Kosten und Pflichten auschließlich zwischen den Begünstigten (also uns) aufteilen sollten.
Will man nur blöffen um sich auf keinerlei Pflichten festnageln zu lassen ?

Vielleicht kann ja der ein oder andere, der sich ebenfalls Rechtsicher fühlt bzw. dazu berufen fühlt den Sachverhalt einschätzen ;)

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