Baulast - Wegerecht

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Internetmaus
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)
Baulast - Wegerecht

Folgendes Problem: Für unsere WEG gibt es eine Baulast auf einem vorgelagerten Grundstück (Weg). damit wir zu dem Grundstück gelangen.
Jetzt möchte der Eigentümer des vorgelagerten Grundstückes uns noch ein Wegerecht verkaufen.
Ist das rechtlich notwendig? Die Gegebenheiten bestehen so seit 19 Jahren. Damals waren es 2 Grundstücke, die sich in öffentlicher Hand befanden und mit einer Schule bebaut waren. Diese beiden Grundstücke und die Schule, aus der die WEG Wohnungen entstanden, wurden verkauft.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Eine Baulast und ein Wegerecht sind zwei unterschiedliche Dinge und aus einer Baulast ergibt sich nicht automatisch auch ein Wegerecht.
http://www.notar-veit.de/die_urkunden/kaufvertrag/baulasten.htm
http://www.hahn-immobilien.net/page/artikel/artikelid/106

Es kommt also auf Umfang und den genauen Wortlaut der Baulast an. Je nachdem kann es sinnvoll sein, sich ein bisher noch nicht vereinbartes/eingetragenes Wegerecht zu sichern, um nicht dauerhaft auf das gesetzliche Notwegerecht angewiesen zu sein.
https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/nachbarn/notwegerecht

Üblicherweise erfolgt die Übernahme einer Baulast gegen angemessene Entschädigung und auch die Einräumung eines Wegerechts bzw. Gewährung des Notwegerechts löst Entschädigungsansprüche aus - (Not)Wegerente ... vielleicht meinst Du das auch mit "verkaufen"?


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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