Baulast

14. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ariadne1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)
Baulast

Hallo Ich habe mal eine Frage zu Baulasten. Und zwar, sagte das Baumamt mir, das Grundstücksbesitzer immer selbst die Baulast wollen. Das kann ich nicht begreifen!!
Welcher Grundstücksbesitzer geht dahin und sagt:" Ich möchte auf meine Nachbarrechte verzichten." So etwas macht doch freiwillig niemand.
In unserem Fall geht es darum, das ich mein Grundstück als Vorerbe von meiner Mutter bekommen habe. Eine Woche bevor wir das Grundstück überschrieben haben,hat meine Mutter eine Vereinigungsbaulast unterschrieben(wir hatten die Baugenehmigung schon beantragt,meine Mutter war aber noch alleinige Besitzerin des Grundstückes).Da meine Mutter mitlerweile gestorben ist und der neue Besitzer(meine Geschwister haben den Anteil verkauft) praktisch auf unserem Grundstück bauen will,frage ich mich,wieso soetwas zustande kommt,ohne das wir davon Kenntnis bekommen.Das Bauamt sagte,es ist eine Vereinigungsbaulast vorhanden und deshalb braucht der neue Nachbar keine Nachbarrechte einhalten.Da ich meine Mutter kannte(sie war heilfroh,das wir bei ihr gebaut haben,damit sie nicht im Alter allein ist)weiss ich, ganz genau,das sie diese Baulast von sich aus nicht beantragt hat,das Bauamt muss sie dazu aufgefordert haben,von alleine wäre sie überhaupt nicht,auf so eine Idee gekommen.Das Bauamt sagt,sie fordern niemanden auf,Baulasten zu unterschreiben,das hätte sie so gewollt(ich kann nur sagen,NIEMALS)Das ist absolut falsch.Vor allem .weil diese Baulast wohl garnicht nötig gewesen wäre.Darum meine Frage,wie kommen Baulasten zustanden?
ES ist doch das Bauamt,welches sich absichert.Oder liege ich da falsch?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Sie wissen von dem Baulast nicht, weil der Baulast nicht im Grundbuch eingetragen, und Ihre Mutter Ihnen davon nicht erzählt hatte.

Vermutlich hatte damals Ihre Baugenehmigung einem Vereinigungsbaulast erfordert.
Durch den Vereinigungsbaulast wird der neue Eigentümer nicht befugt auf Ihrem Grundstück zu bauen,
allenfalls werden die 2 Grundstücke baurechtlich als Einheit behandelt.

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#2
 Von 
Ariadne1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Das die Baulast im Zuge der damaligen Baugenehmigung gemacht wurde,sehe ich auch noch ein,aber warum eine Vereinigungsbaulast und keine Anbaulast. Das Bauamt klärte mich darüber auf,das wir das Grundstück gar nicht hätten abtrennen müssen, da ja alles beim Alten geblieben ist. Und dies begreife ich nicht so genau. Wir haben es abgetrennt,damit wir mit evtl. neuen Besitzer(falls Mutter nicht mehr ist,so wie jetzt der Fallist)nichts zu tun haben. Und genau das Gegenteil ist jetzt der Fall.Das soll einer Verstehen.

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