Bauleiter bei Privatbau

18. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)
Bauleiter bei Privatbau

Hallo,
ich bin dabei ein Fertighaus zu errichten. Es ist ein Ausbauhaus. Kurz vor Beginn der Ausschachtarbeiten kommt nun die Fertighausfirma und sagt, ich müsse einen Bauleiter bestimmen. Die einzelen Gewerke würden Fachbauleiter stellen.
Braucht man unbedingt einen Bauleiter, oder kann man das auch selbstmachen ?
Welche Vorraussetzungen braucht man als Bauleiter?
Wie haftet der Bauleiter, und wofür?

Hat jemand einen Tipp für mich. Ich wurde mir diesem Thema noch nie konfrontiert. ....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Der Bauleiter ist notwendig, denn gerade bei Bauten in Eigenregie muss geklärt sein, wer die baufachliche Aufsicht übernimmt. Das kann der Bauherr als Laie nicht machen; er braucht dazu einen offiziellen Bauleiter, einen Architekten oder qualifizierten Handwerksmeister mit der so genannten kleinen Bauvorlageberechtigung. Dieser Bauleiter trägt die Verantwortung auf der Baustelle und muss in fast allen Bundesländern Baubeginn, Rohbaufertigstellung und endgültige Fertigstellung offiziell gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bescheinigen.
Außerdem, mal ehrlich: wie vertrauenswürdig findest Du es, wenn Du demjenigen die Aufsicht überlässt, der dadurch sparen würde, dass er einiges an nur von Fachleuten erkennbaren Mängeln Dir gegenüber einfach mal für sich behält???
Also Du siehst, dass hat schon alles einen echten Sinn und Zweck.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von midgard):
Braucht man unbedingt einen Bauleiter, oder kann man das auch selbstmachen ?

Nur bei entsprechender Qualifikation (Architekten, Maurermeister, ...) - die der Laie ja in der Regel nicht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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