Baum auf Anliegergrundstück soll weichen

28. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
mape11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Baum auf Anliegergrundstück soll weichen

Hallo an alle Lesenden,

vorweg: es könnte sein, dass der folgenden Beitrag sich im falschen Unterforum befindent.

Folgendes: Zwischen meinem Grundstück und dem Grundstück meines Nachbarn befindet sich ein, mittlerweile trockener, Bachlauf, welcher laut Grundbuch zu jeweils 50 % den Anliegern gehört. Auf diesem besagten Bachlaufgrundstück stehen Bäume. Diese Bäume möchte der Nachbar nun gerne fällen, da sein Grundstück verkauft ist und dort nun gebaut werden soll. Dieser Baum, eine ca. 40 Jahre alte Eiche, spendet meinem Garten in warmen Sommertagen allerdings sehr angenehmen Schatten. Aus diesem Grund bin ich gegen eine Abholzung dieses nützlichen Baumwerkes.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es einer Zustimmung aller Anlieger bedarf den Baum zu fällen?

Ist es ausschlaggebend auf welcher Seite des Bachgrundstückes der Baum steht?

Was passiert, wenn der Stamm des Baumes auf der Mitte des Grundstückes stände und somit keiner Seite zuzuordnen wäre?

Viele Grüße Mape

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von mape11):
es könnte sein, dass der folgenden Beitrag sich im falschen Unterforum befindent.
Ja, aber Baurecht nimmt so ziemlich alles rein. ;) ...Gäbe ja noch *Nachbarschaftsrecht*.

Zitat (von mape11):
Dieser Baum, eine ca. 40 Jahre alte Eiche,
Die dürfte vermutlich aufgrund der Baumschutzsatzung deiner Kommune geschützt sein.

Zitat (von mape11):
wenn der Stamm des Baumes auf der Mitte des Grundstückes stände
Egal. Halb geschützt geht nicht. Nur Entweder- oder.

Bitte frag in deiner Kommune nach.
Oder googlen geht evtl. schneller... Baumschutz Stadt X

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
mape11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Die Baumschutzsatzung meiner Heimatstadt stellt den betreffenden Baum unter Schutz (Stammumfang in 1 m Höhe mehr als 80 cm). Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn "eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann".

Heißt das, wenn der Nachbar bauen will und der Baum im Weg ist, dann kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?

Wie sieht das nun mit meiner Zustimmung aus, da der Baum ja auch auf "meinem" Grundstück steht?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von mape11):
eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann".
Aus deiner Schilderung kann ich nicht erkennen, dass eine baurechtliche Nutzung dort zulässig wäre oder evtl. nicht verwirklicht werden könne, weil die Eiche im Weg steht.
Dein Nachbar würde auf dem trockenen Bachlauf bauen wollen, also bis zur Grundstücksgrenze ?
Ob er das dort in dem eher doch sensiblen Bereich darf, ist eine neue Frage.
Zitat (von mape11):
dann kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?
Beantragen kann man bekanntlich alles. Die weitere Frage ist, ob solch ein Antrag genehmigt werden würde.

Du kannst natürlich deine Zustimmung versagen. Auf jeden Fall.

ICH würde trotzdem anders vorgehen zwecks Rettung der Eiche.
ICH würde vorsorglich bei der entspr. Behörde vorsprechen, von der Planung des Nachbars berichten...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von mape11):
Heißt das, wenn der Nachbar bauen will und der Baum im Weg ist, dann kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?

Nicht nur das, Sie könnte sogar erteilt werden.



Zitat (von mape11):
Wie sieht das nun mit meiner Zustimmung aus, da der Baum ja auch auf "meinem" Grundstück steht?

Sollte sie nötig sein, kann sie auch eingeklagt werden



Zitat (von Anami):
Dein Nachbar würde auf dem trockenen Bachlauf bauen wollen, also bis zur Grundstücksgrenze ?

Vermutlich nicht. Schon mal so einen Baum gesehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von mape11):

Ist es ausschlaggebend auf welcher Seite des Bachgrundstückes der Baum steht?

Nein - aber auf welcher Seite der Grundstücksgrenze der Baum steht...
Steht er auf dem Grundstück des Nachbarn, stehen dem Fällen nur "Baumschutzvorschriften" u.ä. im Weg. Steht er auf der Seite des anderen Nachbarn, der den Baum gerne behalten möchte, stehen dem Fällen auch die Eigentumsrechte am Baum im Weg.
(Es könnte aber, wenn das Ding die Nutzung des Grundstücks behindert, einen Anspruch geben, daß auf der Seite des bauwilligen Nachbarn Äste und Wurzeln entfernt werden, wonach der Baum dann vermutlich nicht mehr standsicher ist und aus diesem Grund entfernt werden muss.)

Steht der Baum auf einem Grundstück, das den Nachbarn gemeinsam gehört (das könnte mit "jeweils 50% den Anliegern gehört" gemeint sein), dann müssen sich die beiden Eigentümer einigen. Ganz grundsätzlich könnte es m.E. denkbar sein, daß der Fällungs-willige Nachbar ein Anspruch auf Einwilligung des anderen einfordern kann, einfach wird das aber mit Sicherheit nicht werden, wenn man denn überhaupt eine Anspruchsgrundlage dafür konstruieren kann.

Dann müsste es aber drei Grundstücke geben: eines gehört Nachbar A, eines Nachbar B, und eines zwischen den beiden, das A und B gemeinsam gehört.

Das passt aber irgendwie nicht ganz zu "Nun stellt sich mir die Frage, ob es einer Zustimmung aller Anlieger bedarf den Baum zu fällen?"

Welche "alle Anlieger"? Wenn es noch mehr sind, denen das Grundstück mit dem Flusslauf gehört, können A und B nicht jeweils 50% Eigentumsanteil haben, mehr als 100% geht ja nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mape11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Zitat (von eh1960):

Dann müsste es aber drei Grundstücke geben: eines gehört Nachbar A, eines Nachbar B, und eines zwischen den beiden, das A und B gemeinsam gehört.


Genau so ist es.

Zitat (von eh1960):

Das passt aber irgendwie nicht ganz zu "Nun stellt sich mir die Frage, ob es einer Zustimmung aller Anlieger bedarf den Baum zu fällen?"

Welche "alle Anlieger"? Wenn es noch mehr sind, denen das Grundstück mit dem Flusslauf gehört, können A und B nicht jeweils 50% Eigentumsanteil haben, mehr als 100% geht ja nicht.


Meine Zustimmung + die Zustimmung des Nachbarn = Zustimmung aller Anlieger

Zitat (von eh1960):

Steht der Baum auf einem Grundstück, das den Nachbarn gemeinsam gehört (das könnte mit "jeweils 50% den Anliegern gehört" gemeint sein), dann müssen sich die beiden Eigentümer einigen. Ganz grundsätzlich könnte es m.E. denkbar sein, daß der Fällungs-willige Nachbar ein Anspruch auf Einwilligung des anderen einfordern kann, einfach wird das aber mit Sicherheit nicht werden, wenn man denn überhaupt eine Anspruchsgrundlage dafür konstruieren kann.


Ich sehe dort keine Anspruchsgrundlage, denn gemäß den Ausführungsplanungsunterlagen der Neubauten auf dem Nachbargrundstück gibt es keine Überschneidungen der Häuser mit den Bäumen. Lediglich die Sicht aus den Fenstern in Richtung der Bäume könnte etwas grüner sein, als man sich das vielleicht vorstellt. Zumindest im Sommer.

Ich bin unwissender Laie, aber ich sehe keinen Grund einen über 40 Jahre alten Baum zu fällen, nur weil dieser die Sicht aus einem Fenster versperrt, das bei Pflanzung des Baumes noch nicht einmal existierte.



-- Editiert von mape11 am 31.08.2020 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von mape11):
aber ich sehe keinen Grund einen über 40 Jahre alten Baum zu fällen, nur weil dieser die Sicht aus einem Fenster versperrt,

Der Nachbar sieht es wohl genau anders herum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mape11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Nachbar sieht es wohl genau anders herum ...


Der Nachbar sieht gar Nichts. Der Baum versperrt ihm die Sicht.

Aber auch dir möchte ich für die Antwort danken.

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